Hallo,
ich versuche mal meine Frage so kurz wie möglich zu fassen....
Bezug ALG2 aufstockend bis einschl. November 2019.
Abgemeldet ab Dezember 2019
AlG1 Antrag ab November 2019 (bewilligt)
Erstattungsanspruch vorläufig für Nov. Dez. Jan.
1. Auszahlung ALG1 ab Februar 2020
1. Frage: Ist es richtig, dass das Jobcenter nur Anspruch auf den November 2019 hat?
2. Frage: Wie lange hat das Jobcenter Zeit Ansprüche geltend zu machen?
3. Frage: Ist es möglich, dass ich das evtl. Geld für Dezember noch rechtzeitig erhalte, bzw. zahlt die Agentur bei Verzögerung auch zu anderen Terminen aus?
Viele Grüße und danke:)