Ebay Kleinanzeigen - Versandkosten zurückzahlen?
Halli hallo,
ich hätte mal eins, zwei Fragen. Und zwar habe ich ein paar Schuhe auf Ebay-Kleinanzeigen verkauft und habe versehentlich statt Schuhgröße 41, 40 angegeben. Der Verkäufer möchte nun den Schuh zurücksenden und das Geld zurückhaben. Was auch kein Problem ist, da das mein Fehler war. Allerdings hat er von Anfang an nicht den von mir geforderten Preis gezahlt. Ich habe darüber hinweg gesehen und ihm die Ware trotzdem losgesendet. Jetzt fordert er den kompletten Preis zurück. Ich habe ihm gesagt dass es kein Thema sei und ich die Versandkosten abziehen werde. Nun wollte ich fragen wie das denn aussieht. Er meinte dass Paypal Gebühren abgezogen hätten - ich habe ihm aber geschrieben er solle das bitte anders versenden, sodass keine Gebühren abgezogen werden. Muss ich ihm den vollen Preis erstatten?
Und wie siehts mit Garantie generell aus?
4 Antworten
Du muss den Rücktritt nicht akzeptieren. Als Verkäufer hast du das Recht, deine Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen. Nennt man auch Recht zur zweiten Andienung. Konkret bedeutet das, dass der Käufer dir eine Frist zur Nacherfüllung setzen muss.
Wie auch immer, das ist der theoretische Teil. Sicherlich könntest du das ohnehin nicht.
Zu den Versendungskosten: War abgemacht, dass er diese bezahlt? Falls nicht, kannst du ihm diese nicht einfach in Rechnung stellen.
Bezüglich des zu wenig gezahlten Kaufpreises: spielt nun keine Rolle mehr, da du nach einem Rücktritt verpflichtet bist, die empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Du hättest wohl einen Anspruch auf Zahlung des übrigen Kaufpreises, aber du kannst nicht etwas verlangen, was du im nächsten Schritt ohnehin zurückzahlen müsstest (wegen des Rücktritts des Käufers musst du das nun ja).
Wegen der PayPal-Gebühren: Die werden automatisch von PayPal erstattet, wenn du die entsprechende Transaktion auswählst und auf "Rückerstattung" klickst. Wenn du den Betrag manuell zurückzahlst, funktioniert das aber nicht.
Du musst ihm halt seine kompletten Unkosten ersetzen. Ist doch klar.
Unwetter ist also kein Wetter ?
Unkosten kann auf " Unwetter" abgeleitet werden und nicht auf "unmöglich" https://de.m.wikipedia.org/wiki/Unkosten#Sprachliches
...aber es heißt Kosten und nicht Unkosten.
lt. Duden stimmt deine Definition aber nicht:
"Das Präfix Un- hat hier keine verneinende, sondern, wie z. B. auch bei Unsumme, Untiefe ,eine verstärkende Bedeutung; das Wort Unkosten kann weitgehend synonym zu Kosten gebraucht werden."
Umgangssprachlich sagt bzw. sagte man früher Unkosten aber betriebswirtschaftlich bzw. kaufmännisch ist das eben nicht korrekt.
Bei Wetter müsste man schlechtes Wetter und nicht Unwetter.
Ja es ist eine umgangssprachlicher Gebrauch, aber Deine Definition und genanntes Beispiel des Wortes wird nicht richtiger dadurch ;-)
Wenn die Ware nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist, liegt ein Sachmangel vor, den du zu vertreten hast.
Gibt der Käufer dir die mangelhafte Ware zurück, musst du als Verkäufer auch die Rücksendekosten tragen.
Das der Käufer dir nicht den vollständigen Kaufpreis bezahlt hat, spielt insofern keine Rolle, als das du dann einen höheren Preis erstatten müsstest.
PayPal Gebühren trägt der Verkäufer.
Garantie zieht hier nicht, da du ja die falsche Waren versendet hast.
Wenn du ausdrücklich geschrieben hast, per Familie & Freunde zu senden hättest du das Geld nicht annehmen dürfen.
Und auch die zusätzlichen Versandkosten musst jetzt du tragen.
Also ich würde ihm den Preis erstatten, den du erhalten hast + die Versandkosten tragen.
Nein, ich meinte generell. Wenn man alles richtig angegeben hat und der Käufer sich dann doch gegen die Ware entscheidet. Muss man die Ware dann wieder annehmen?
Nein muss man nicht, du hast ihm aber die FALSCHE Waren gesendet. Das zählt nicht als Garantie.
Soweit richtig, aber es heißt Kosten und nicht Unkosten, denn "Unkosten" wären ja keine Kosten; Unkosten = Nichtkosten/ keine Kosten
Um es zu verstehen, ein Beispiel:
Möglich = machbar, unmöglich = nicht machbar