Vermieter lässt mich nicht früher aus Wohnung - Untervermietung?

Hallo zusammen.

Folgender Fall:

Ich werde Ende diesen Monats mit meiner Freundin in eine neue Wohnung umziehen.

Das bisher von mir bewohnte möblierte Zimmer habe ich (aufgrund der kurzfristigen Zusage der neuen Wohnung) im Oktober gekündigt, sodass laut der gesetzlichen Kündigungsfrist ich bis 31.01.2020 noch Mieter für dieses Zimmer bin.

Nun haben in der Vergangenheit viele Mieter in diesem Haus für Ihr Zimmer innerhalb der Kündigungsfrist bzw nach wenigen Wochen/Tagen dem Vermieter geeignete Nachmieter empfehlen können und konnten somit früher aus der Wohnung.

Das habe ich auch versucht, nur teilt mir der Vermieter seit 1 1/2 Wochen mit (über seine Assistentin), dass sie sich noch nicht entschieden haben (bei drei Kandidaten).

Ein Anruf von mir und einem der Bewerber hat ebenfalls keine neuen Infos erbracht.

Da ich leider zu Beginn des Mietverhältnisses eine Auseinandersetzung mit dem Vermieter hatte, vermute ich dass er mich nun nicht früher aus der Wohnung lassen möchte...

Jedoch könnte er mir das einfach mitteilen und wäre absolut (juristisch nicht moralisch) im Recht.

Die Tastache dass ich bis Ende Januar Mieten für zwei Wohnungen zahlen muss, ist finanziell äußert schwierig für mich.

Da ich keine juristische Handhabe gegen den Vermieter habe und mein vorzeitiges Entlassen ein Gefallen seiner Seite ist, sind meine Optionen stark beschränkt.

Meine Frage ist nun ob ich das Zimmer untervermieten kann (an einen Freund, einen der Kandidaten) um dem finanziellen Ruin zu entgehen.

Dies ist zwar laut Mietvertrag untersagt, doch habe ich ja bereits gekündigt und dem Vermieter würde kein finanzieller Schaden entstehen. Natürlich wäre es trotzdem nicht rechtens, daher meine Frage, was mir schlimmstenfalls passieren kann, wenn ich gegen den Punkt der Untervermietung im Mietvertrag verstoße?

Vielen Dank schon Mal.

Recht, Mietrecht, Untervermietung, Vermieter, wohnungskündigung
Mein Vermieter will die Rechnung nicht zahlen?

Hey Leute,

ich muss leider etwas ausholen. ^^

Also wir hatten ein Problem mit einer verstopften Toilette und mein Vermieter meinte, dass wir uns selbst darum kümmern müssen, da das Bad komplett saniert wurde und es nur an Unsachgemäßer Nutzung liegen kann.

Das scheint schon mal der Fall gewesen zu sein und nicht nur einmal. Beim letzten mal hatte sie ihrer Aussage nach 390€ bezahlt.
Ich habe dann jemanden gefunden der mir das für 350€ gemacht hat und er denkt, dass das nicht unsere Schuld war.

150€ wurden vom Vermieter übernommen.

Eine Woche später war das Problem wieder da und mein Vermieter hat einen Klempner organisiert und der hat mittels Kamera festgestellt, dass es an Ablagerungen im Rohr liegt und nicht unsere Schuld ist. Diese Kosten hat der Vermieter übernommen.

Jetzt habe ich ihn darauf angesprochen, dass ich die restlichen 200€ vom letzten mal auch möchte, weil es ja offensichtlich nicht unsere Schuld war.

Der Vermieter weigert sich, weil es zu teuer sei und ich das als Lehrgeld sehen soll. Wenn ich es nicht ruhen lasse, dann wird er sauer.
Also eine indirekte Drohung.

Selbstverständlich lasse ich mir das nicht gefallen und da der Vermieter auf Stur schaltet, wollte ich fragen, wie ich am besten vorgehe.

Hat davon jemand Ahnung und kann mir sagen was ich zu tun hab? Ich kann ja schlecht wortlos die Miete kürzen.

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Zu hohe Luftfeuchtigkeit in Wohnung. Was tun?

Hallo,

und zwar leide ich in meiner Wohnung unter zu hoher Luftfeuchtigkeit. Ich lebe in einer Altbauwohnung, das Haus hat von außen sichtbare Risse und ist an sich nicht sehr gepflegt. Jedoch kann ich aus finanziellen Gründen nicht ausziehen, weil die Miete hier sehr sehr günstig ist.

Jedoch schimmelts in der Wohnung, meine Kleidung im Schrank (Der im Hausflur steht) sind im Winter klamm, riechen muffig. Die ganze Bude riecht muffig. Trotz mehrmaligen Lüften am Tag. Hab in der kleinen Wohnung auch zwei Luftentfeuchter für 80qm reingestellt (hab 45qm),die füllen sich zwar mit Wasser, doch merken tu ich nix. Heizen in der wohnung ist auch für den Arsch, weil die ganze hitze trotz deckenventilator nach oben steigt. Ausserdem habe ich nur einen Gasofen im Wohnzimmer. In den anderen Räumen ist es arschkalt!

Habt ihr mir vielleicht Tipps? Ich will nicht weiter in dem Muffloch leben, das geht ja alles auf die Gesundheit. Ich weiss nicht wie ich den Vermieter darauf anspreche, hab etwas Angst dass er mir die Schuld in die Schuhe schiebt wegen seltenes Lüften oder zu wenig Heizen. Ich lüfte morgens und abends und heize halt wenn ich zu hause bin. Aber kann doch ned die ganze Zeit die Heizung bollern lassen, das kostet Unmengen an Gas. Musste dieses Jahr schon 800 Euro Gas nachzahlen,weil ich durchgehend geheizt habe.

Wie läuft das ab wenn ich meinen Vermieter darauf aufmerksam mache? Muss ich das Gutachten dann selbst zahlen?

Lg

Wohnung, Miete, Schimmel, Gas, Mieter, Vermieter, heizen, Altbau, Luftfeuchtigkeit
Mietminderung geltend machen?

Hallo zusammen,

Das Thema ist relativ komplex aber ich versuche es Mal auf ein Minimum zu reduzieren. Nach dem Einzug in eine neue Wohnung am 01.09.2019 kam es trotz mehrerer Telefonate (2-3 pro Woche) über einen Zeitraum von 2 Monaten zu keinerlei Leistungen der Vermieter. Diese Wohnung ist eine Wohnungsgesellschaft (Wüstenrot) und ich habe einen Ansprechpartner der sich als äußerst inkompetent erwiesen hat. Nach erneuter Nachfrage wurden weder die Klingelschilder usw. ausgetauscht, noch die Balkontür repariert. (Dies hätte durch den Hausmeister passieren müssen) Diverse Türen die durch das einsetzen eines neuen Bodens nicht mehr auf und zu gehen wurden ebenfalls noch nicht gekürzt, obwohl sich lange eine Firma melden sollte. Obwohl ich mehrmals angerufen und daran erinnert habe und mir versichert wurde dass es zeitnah gemacht wird. Zusätzlich bekam ich eine Mahnung, dass keine Miete überwiesen wurde. Jedoch ist das Konto ausreichend gedeckt und es gibt eine SEPA-Lastschrift Mandat. Der Hinweis meinerseits gegenüber dem Ansprechpartner, dass keine Miete abgebucht wurde, wurde erklärt mit einem Fehler seinerseits. (Das war Anfang Oktober) Trotzdem kam 2 Wochen später diese Mahnung. Ein Anruf bei der Beschwerdestelle machte klar, dass sie sich kümmern und sich der Ansprechpartner zeitnah bei uns meldet. (Das ist jetzt 2 Wochen her) Bis heute kam nichts.

Jetzt ist meine Frage, wie gehe ich jetzt am besten vor und kann ich eine Mietminderung aufgrund nicht erbrachter Leistungen geltend machen? Offensichtlich gibt es mehr oder weniger störende Probleme die schnellstmöglich zu beheben sind und bis heute nicht behoben wurden.

Danke für eure Hilfe. :)

Wohnung, Miete, Mieter, Recht, Mietminderung, Vermieter
Was ist für Vermieter ein Zitat "überaus angenehmes Mietverhältnis"?

Hi,

ich wohne schon lange in meiner aktuellen Wohnung. Als ich hier eingezogen bin, wollte ich nichts mit den anderen Bewohnern zu tun haben und ich habe mich auch 3 Jahre nicht einmal über die Alkoholiker beschwert, die es hier jede nacht krachen lassen haben.

Da bekam ich jedes Jahr 4 Wochen bevor sich mein Einzugsdatum wiederholt einen Brief vom Vermieter, mit dem Satz "Wegen dem überaus angenehmen Mietverhältnis verzichten wir auf eine Mieterhöhung. (Ich habe einen Staffelmietvertrag)

Dann habe ich mich über die Alkoholiker beschwert, weil wirklich zu laut war und jede Nacht Ruhestörung.

In der selben Zeit habe ich den Nebenjob als Hausmeister angefangen hier bei meinem Vermieter.

Da habe ich öfters angerufen, wenn die Mülltonnen zu klein waren oder Luft in der Heizung oder sonst was, wo ich nicht sicher war, wie ich drauf reagieren sollte.

Dann wurden immer Mieterhöhungen durchgezogen.

Jetzt ist meine Frage: Was wollen Vermieter, dass es wieder zu einem "überaus angenehmen Mietverhältnis" wird?

Ich habe jetzt genug Erfahrung in dem Nebenjob dass ich selbst weiss, was ich machen muss und Ewas die Eigentümer gemacht haben wollen, wann es zu schmutzig ist und gereinigt werden muss.

Wollen die Vermieter, dass ich mich nicht melde, jeden Monat meine Stundenzettel schicke und sonst die Miete bezahle und eigentlich nichts hören und sehen von mir?

Jemand Vermieter hier?

Wohnung, Recht, Vermieter, Eigentümergemeinschaft, Hausmeister, Hausverwaltung
Nachbar psychisch krank?

Folgende Situation:

Ich habe eine vermietete Wohnung. Hier nervt der Nachbar aus der Wohnung gegenüber meine Mieter, so dass diese spätestens nach zwei Jahren das Mietverhältnis wieder kündigen.

Am Anfang eines Mietverhältnisses bekomme ich die Information, dass der Nachbar nervt. Er beschwert sich über angeblichen Lärm und Dreck etc. Dann relativiert sich die Situation und ich höre nichts mehr. Ich gehe deshalb davon aus, dass es sich um zwischenmenschliche Probleme handelt. Doch bei Kündigung des Mietverhältnisses ist immer dieser Nachbar der Kündigungsgrund.

Mit der Verwaltung zusammen habe ich den Vermieter dieses Mieters schon angesprochen. Der sagt, dass er nicht handeln kann, da dieser seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt.

Meine vorherige Mieterin gab an, des er wohl evtl. psychisch krank sei?!?

Jetzt hat er meine neuen Mieter (seit August) angeblich bedroht. Auch die Polizei soll dagewesen sein.

Ich weiß nicht was wirklich war, weil ich nicht vor Ort bin. Da mir aber mittlerweile jetzt schon der 4. Mieter von diesen Unstimmigkeiten berichtet, kann ich das nicht einfach ignorieren. Aber was kann man tun?

Wenn er wirklich psychisch krank ist, kann er dann alleine leben? Wenn mir die Mieter ständig aus diesem Grund kündigen, bekomme ich irgendwann keine neuen Mieter mehr. Wer kommt für meinen Schaden auf? Den Schaden der Mieter, weil sie sich gezwungen sehen umzuziehen? Hätten meine Mieter das Recht auf Mietminderung? Und muss man bei einer Neuvermietung auf den Tyrannen hinweisen? Habe ich, haben meine Mieter, irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten?

Welchen Rat habt ihr? Vielen Dank im Voraus!

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Badewanne locker - Vermieter droht mit Kosten?

Hallo ihr Lieben.

An der Badewanne hat sich nach und nach das Silikon gelöst. Es ist beim baden immer mehr gerissen. Dementsprechend habe ich vor 3 Monaten bei dem Hausverwalter angerufen und ihm dies geschildert. Er sagte, dass er sich meldet, aber spätestens bis bestimmtes Datum mal vorbei schaut und sich das ansieht. Er hat sich danach nicht mehr gemeldet und kam auch nicht. Später war er krank (nicht zu erreichen). Da das Silikon immer weiter aufging und in den Ritzen auch anfing zu schimmeln, haben mein Partner und ich uns kurzerhand entschlossen es vorübergehend selbst zu schließen. Da wir Angst hatten, dass Wasser unter die Badewanne gelangen könnte. Es ist nicht schön, aber dicht. Baden kann man dennoch nicht, da das Silikon dann wieder reißt. Nun hat sich diese Woche plötzlich ein Handwerker gemeldet, der dann auch feststellte dass die Badewanne wohl locker ist. Daraufhin kam der neue Hausmeister (der Wechsel ist jetzt seit 2 Wochen bekannt) um sich auch ein Bild davon zu machen.

Er bemängelte die laienhafte Arbeit mit dem Silikon und sagte, dass man sich hätte melden sollen bei ihm. Erklärte ihm, dass ich mich gemeldet habe, aber wir das nicht einfach so lassen konnten. Es kam ja niemand. Daraufhin sagte er nur, dass falls unter der Badewanne Schimmel sei, wir dafür aufkommen müssten.

Jetzt ist meine Frage, wie die rechtliche Lage da aussieht. Ich weiß, dass das Silikon nicht gut gemacht ist. Aber hätten wir das alte 3 Monate lang drin gelassen, wäre es wahrscheinlich noch schlimmer gewesen. Vor allem weil sich ja auch niemand mehr gemeldet hat seitdem. Würde mich mit dem Anliegen auch an den Mieterschutzbund wenden, würde mich aber über eine erste Einschätzung schonmal freuen.

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Betreuer hat krankem und behinderten Klienten nicht geholfen, könnte dann die Mutter dieser Person jetzt einen Schadenersatz einklagen?

Die frage dreht sich darum, ob ein Dritter (in diesem Fall die Mutter des ehemals Betreuten) einen Schadenersatzanspruch gegen einen Berufsbetreuer bzw. des Betreuungsvereins geltend machen könnte?

Dabei geht es um einen 23-jährigen, welcher unter psychiatrischen Problemen leidet, behindert ist (gdb 50%) und bis dato bei der Mutter wohnt. Dieser junge Mann wurde direkt mit 18 unter Betreuung gestellt und erst 4 Jahre später wurde die Betreuung aufgehoben.

Bezüglich des Schadens geht es darum, dass dieser Mann bei der Wohnung der Mutter Schaden aufgrund seiner Behinderung verursacht hat. Sagen wir mal er ist Autistisch und hat am Dachboden einen Pool aufgestellt und mit Wasser befüllt. Der Boden ist dann teilweise eingestürzt und ist in ein darunterliegendes Zimmer gekracht. Unter diesem Zimmer war noch eine Wohnung und das Wasser ist in diese heruntergeflossen. Es ist dementsprechend Schaden entstanden.

Der junge Mann hat auch noch andere Schäden verursacht. Er nahm Drogen und hat dabei die Küche 'ein wenig' abgebrannt. Beim Kochen sind ihm immer wieder Sachen heruntergefallen. Die Wohnung wurde sehr vermüllt und es ist eine Kernsanierung fällig!

Nur die Mutter steht im Mietvertrag. Der Betreuer hat alles der Mutter überlassen und entzog sich seiner Verantwortung. Der Betreuer hat dem Betroffenen keine Wohnung gesucht und drängte der Mutter, dass er weiterhin bei ihr wohnen sollte. Es gingen mehrere Beschwerden beim Gericht ein, jedoch gab es keinen Betreuerwechsel und es wurde auf Beschwerden nicht eingegangen.

Der Vermieter zieht jetzt die Mutter in Verantwortung für die Schäden die ihr Behinderter Sohn verursacht hat. Laut einem Gutachten ist eine Kernsanierung der Wohnung nötig mit zusätzlichen Reparaturen und Schadenersatz wegen Mietverlust (weil mehrere Wohnungen nicht vermietet werden konnten/können). Es wird ein Schaden auf ca. 90.000€ geschätzt + 30.000€ für bereits entgangene Mieteinnahmen. Beide sind mittellos und können nicht zahlen, die Mutter befindet sich bereits in Konkurs.

In diesem Fall wurde praktisch die Mutter und der Vermieter aufgrund Pflichtverletzung des Betreuers geschädigt. Der Sohn ist erwerbsunfähig und kann am wenigsten dafür.

Der Betreuer ist weg und fühlt sich nicht dafür verantwortlich.

Was ist in so einem Fall zu tun?

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Abflussrohr (Dusche) abgegangen. Vermieter will nicht zahlen?

Liebe Community,

In der Dusche in meiner Wohngemeinschaft ging das Rohr vom Abfluss ab. Das blieb 1-2 Tage unbemerkt, wodurch ein kleiner Wasserschaden entstand. Der Hausmeister kam, behob den Schaden und machte einige Fotos.

Nachdem ich nun mit dem Vermieter redete, sagte dieser mir, dass sich die Schraube, die das Abflusssieb mit dem Rohr darunter verbindet, wohl abgegangen sei. Seine Erklärung: Jemand hat es zum Abfluss reinigen auf- und wieder zugeschraubt, wobei sich die Dichtung verschoben hat. Das hätte dann schließlich zum Abfallen des Rohres geführt.

Der Fall sei eindeutig und wir als WG müssten später für den enststandenen Schaden Haften. Er hat ja die Fotos, sagte er.

Hierbei Frage ich mich jetzt, ob der Fall tatsächlich so eindeutig ist. Erstmal habe ich mit meinen Mitbewohnern Rücksprache gehalten und nachgefragt, ob dieses auf- und zuschrauben tatsächlich passiert sei. Haben sie verneint. Nun vertraue ich meinen Mitbewohnern zwar, aber wer weiß. Vielleicht ist sowas wirklich mal passiert.

Kann uns in einem solchen Fall, in dem so etwas passiert ist, das tatsächlich anhand der Fotos nachgewiesen werden? Nach dem Motto: Eine Schraube löst sich nicht von alleine und schlechte Verarbeitung oder ähnliches kann nicht der Grund gewesen sein?

Die Dusche ist noch nicht besonders alt. Paar Jahre vielleicht.

Danke für eure Hilfe!

Liebe Grüße

Moritz

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Sollte ich meine Wohnung selber streichen?

Hallo!

Bin vor 3 Wochen in meine erste eigene Wohnung eingezogen und kenne mich diesbezüglich nicht so gut aus, und diese Frage wird deswegen auch bisschen länger sein. Die Wohnung wurde vorher nicht geputzt und die Wände wurden auch nicht gestrichen. Wir haben Bilder von allem geschossen und uns geeinigt, dass wir die Wohnung so zurückgeben werden, wie wir sie erhalten haben. Das Ding ist nun, die Wände stören sehr und ich möchte sie gerne streichen. Ich weiss jedoch nicht, ob ich das übernehmen sollte oder der Vermieter. Laut Mietvertrag, darf ich auch keine bauliche Veränderungen oder Investitionen ohne Zustimmung vornehmen, was meiner Meinung nach auch nicht der Fall ist.

Dabei 2 Knackpunkte:

-Der Vermieter war in den letzten paar Wochen sehr oft zu besuch, um einige Kleinigkeiten auszubessern, was eigentlich i.O wäre, wenn er A) nicht viel zu lange bräuchte (er kommt vorbei für Sachen, die in max. 30 Min zu erledigen sein sollten, geht jedoch erst nach 4-6 Stunden wieder), und B) nicht stinken würde. Ich übertreibe nicht, wenn ich euch sage, dass meine Wohnung immer noch stinkt, wenn er sie verlässt.

-Ich möchte die Kosten und den Aufwand für das Streichen nicht übernehmen. Da ich ein Doppelstudium angefangen habe, bin ich zeitlich und finanziell sehr knapp.

Ich weiss jetzt nicht, was ich genau machen sollte. Der Vermieter an sich ist sehr nett und offeriert auch, mir zu helfen, wo immer er kann. Natürlich stehe ich auch deswegen in einem moralischen Dilemma. Er ist so nett zu mir und wird deswegen auch sehr wahrscheinlich anbieten, die Wohnung zu streichen. Dies möchte ich jedoch nicht, da sein häufiges Erscheinen mich unwohl fühlen lässt und ich mich deshalb bis jetzt nicht richtig einnisten konnte. Am liebsten würde ich die Wohnung selber streichen und es so belassen, frage mich jedoch die ganze Zeit, ob ich irgendetwas beanspruchen könnte. Könntet ihr mir hier behilflich sein?

Ach ja, mein Beweggrund für diese Frage ist auch, dass mein Vermieter heute um 15:00 vorbeigekommen ist und jetzt (20:30) immer noch hier ist. Konnte nicht mal duschen oder Abendbrot essen. Bin auch viel zu schüchtern, um ihn rauszubitten und möchte auch das er seine Sache erledigt und morgen nicht wieder kommen muss. Hab dieses ständige besuchen echt satt, habe aber auch Schuldgefühle, da er ja nur behilflich ist. Weiss echt nie, was ich tun sollte. Ist das normal?

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Klausel im Mietvertrag wirksam?

Hallo Mietrechtsexperten,

habe gerade Ärger mit einer Mieterin die gekündigt hat. Die will sich um die Renovierung drücken usw.

Ihr Exmann regelt die Dinge für sie und hat als Erstes behauptet, sie könne vorzeitig aus dem Mietvertrag, wenn sie solvente Nachmieter stelle. Diesen Zahn habe ich ihr schon gezogen, denn es gibt keine Nachmieterklausel und auch keiner der drei anerkannten Gründe um bei Nachmieterstellung raus zu kommen hat sie auch nicht.

Sie zieht nicht berufsbedingt um, zieht nicht ins Altersheim/Pflegeheim und heiratet auch nicht.

Bezüglich Renovierung hat mir Herr ... folgendes mitgeteilt.

Das ist soweit richtig... allerdings sollte man die „starre Klausel“ in § 24 des Mietvertrages berücksichtigen... dort steht: „Die Erneuerung der Anstriche von Fenster, Türen usw. ist regelmäßig nach 6 Jahren erforderlich."
Weil beide Klauseln sich mit der Renovierungspflicht der Mieterin befassen, müssen sie ihrer gemeinsamen Bestimmung gemäß als zusammengehörig betrachtet werden. Eine Aufrechterhaltung der für sich genommenen wirksamen Verpflichtung zur Durchführung der laufenden Schönheitsreparaturen ist daher nicht möglich, so das beide Klauseln unwirksam sind.

Ist das wirklich so, hat er recht?

Normalerweise ist die starre Frist durch "im allgemeinen" aufgeweicht aber ich bin mir nicht sicher ob die gesamte Klausel nun unwirksam ist durch:

Die Erneuerung der Anstriche von Fenster, Türen usw. ist regelmäßig nach 6 Jahren erforderlich

Als Bild habe die die gesamte Klausel eingestellt.

Hat Jemand entsprechende Links oder Urteile vom BGH wo ich das nachlesen kann?

Sollte die Klausel unwirksam sein, dann muss ich für meine Schwiegermutter wohl neue Mietverträge mit wirksamen Klauseln kaufen

Vielen Dank im Voraus

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Erreiche Vermieter nicht was tun?

Hallo ich habe seit Geraumer zeit Probleme mit meinem Bad, sehr ernst zu nehmende Probleme mit meinem bad, anscheinend ist ein Bau Fehler in meinem Ablauf und somit läuft dass was ich in die Toilette mache nicht mehr ab bzw kommt zur dusche wieder raus. Und ich habe schon versucht den Vermieter zu erreichen aber nichts, rein gar nichts... er geht bei mir wenn ich anrufe nicht hin, auch nicht unbekannt. Ich komme nicht mal durch bei ihm, egal ob ich bekannt oder unbekannt anrufe. Aber meine Nachbarn (mehr Familienhaus) die kommen durch aber er geht da auch nur sehr selten mal hin, also egal was ich versuche er ist nicht zu erreichen. Dann habe ich unter anderem noch dass Problem dass er mich raus haben will... er es aber nichts schafft weil ich gegen geklagt habe. Wie siehts aus muss ich wenn ich jetzt zum beispiel nächste Woche eine neu Wohnung finden sollte, muss ich da dann trzd die 3 monate Kündigungs frist bei behalten ? weil ich glaube dass macht jobcenter nicht mit, mir 2 mieten zu geben... (bin momentan in elternzeit und solange werde ich von Jobcenter bezahlt) ... oder kann ich einfach ausziehen und wenn er die mieten haben will kann ich da vor gericht gehen ? oder so ? ich bin echt am ende ich weis nicht mehr weiter was ich machen kann/soll ich werde es nächste Woche am Montag direkt mit einem Einschreiben versuchen wenn er da nicht drauf reagiert was kann ich dann machen ? hat da draußen jemand eine idee von euch ? danke schon mal im vorraus

kann sein dass ich Viel euch um die ohren geklatscht habe, wenn fragen auf sind einfach fragen danke

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Zweiter Hauseingang verschlossen? Ist das ein Rettungsweg?

Hallo. ich hoffe einer von euch kann mir helfen. Ich tuh mich grad schwer damit einen Text eine Klausel ein Gesetz zu finden mit dem ich meinen Vermieter etwas unter Druck setzen kann.

Seit gut 4-5 Monaten hat der Hauseigentümer den hinteren Hauseingang zum Hof gesperrt durch austauschen des Schließzylinders. An dem Hintereingang ist eine rostige Treppe mit 6 Holzbeplankten Stufen. Die letzte Stufe unten reichte nicht bis ganz zum Boden. Uns hat das nicht so gestört als Bewohner aber der Eigentümer meinte wohl das ist eine Unfallgefahr und meint jetzt zu sagen die Treppe muss erneuert werden wegen dem Absatz und dem Rost.

(meine vermutung ist, er hatte sich mit einem Mieter vom haus etwas angelegt und um jetzt seine Macht zu zeigen macht er einen auf schiekane)

Vor ca. 2 Monaten gab es eine Vorangekündigte Wohnungsbegehung bei dem wir Mieter auch unsere Anliegen unterbreiten konnten. Dort meinte er mündlich das die Treppe bis Jahresende wieder begehbar ist!

So wie ich den Eigentümer jetzt über die Jahre kennen gelernt habe und was mir andere Langzeitmieter erzählten, hat er nicht viel scheit sein Wort zu halten!

Aus einer wohl verlässilichen Quelle hat ein Mieter wohl erfahren das die Treppe erst mitte nexten Jahres wieder begehbar ist.

Es gibt noch viele andere Fehler am Haus und Hof die gravierender sind aber ich möchte erstmal das klären und auf mein Nutzungsrecht bestehen den Eingang nutzen zu können, den ich bin mit dem Eingang auch in das Haus eingezogen und konnte ihn Nutzen!

Kennt einer einen § Paragraph der micht unterstütz in meinem Nutzungsrecht?

Zur georaphie: Es ist ein Mehrfamilienhaus EG und OG Baujahr geschätzt 1940 mit 5 Partein. Es gibt einen Vordereingang auch mit einer Treppe aus Stahl mit Granitstufen und einer Flügeltürbreite von ca. 80cm. Nach der Erweiterung durch aufklappen eines kleinen Flügels ist dann ca. 130cm breite zu nutzen. Der Hintereingang hat nur eine Tür die ist aber gut 100cm breit wenn sie offen ist.

Ist er Hinterausgang zwingend auch ein Notausgang?

Gibt es da ein Paragraphen den ich dem Hauseigentümer vor die Nase halten kann und ihm sage "wenn er das nicht instand setzt bestehe ich auf Mietminderung"?

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Wohnung gekündigt worden, jedoch keine Wohnung. Was nun?

Hallo zusammen,

unser Vermieter hat uns unsere Wohnung nach ca. 4 Jahren gekündigt und wir finden keine Wohnung (wir haben immer pünktlich unsere Miete bezahlt und waren nie im Rückstand).

Der Vermieter hat angegeben, dass er und seine Frau nun ein Kind erwarten und sie deshalb, die 4 1/2 Zimmer Wohnung benötigen, da auch die Schwester in ihrer 3 Zimmer Wohnung wohnen würde, wobei sie im Wohnzimmer schlafen müsse (was überhaupt keinen Sinn macht, da das 3. Zimmer freistehen würde aber okay).

Das Problem ist folgendes: Wir sind eine 4 Köpfige Familie und bräuchten daher eine 4 Zimmer Wohnung.

Der Mietpreis in der Gegend liegt zwischen 1400€ und 1600€ kalt (98bis 110m²), wobei es nur 35 Anzeigen innerhalb von 100Km Radius gibt (Wir leben in einer Kleinstadt mit vielen Dörfern drum herum)

Alle arbeiten in der Nähe, wobei meine Mutter keinen Führerschein hat (was sie auch nicht braucht, da es sehr Nah zu ihrem Arbeitsort ist).

Wir bezahlen derzeit für unsere 105m² Wohnung um die 1100€ warm, da wir auch keine Million verdienen und meine Schwester und ich derzeit noch studieren bzw. in der Ausbildung sind, können wir selber nicht wirklich viel dazu beitragen.

Würden wir an einen anderen Ort ziehen, könnte meine Mutter nicht zur Arbeit wie gewohnt, müsste zudem sich eine Monatskarte für 78€ kaufen und 2 Stunden pro Tag extra einplanen, da der Bus nur jede Stunde ein Mal im Umkreis hierher fährt.

Zudem hätte jeder aus der Familie einen weiteren Weg zur Arbeit, was zudem mit Mehrkosten (Sprit und Verschleiß vom Auto, Buskarte und mehrere Stunden Zeit zur Arbeit)

Wir haben selber für diese Wohnung 4 Jahre aktiv gesucht und am Anfang hat der Vermieter selber gesagt, dass er Mieter sucht, die sich langfristig einmieten wollen, da er nie wieder in diese Wohnung einziehen will (Eheprobleme dadurch gehabt).

Wir vermuten, dass er die Wohnung trotz Angabe des Eigenbedarfs teurer Vermieten will, da er gemeint hat, dass im März eine neue Gastherme eingebaut wird und wir bis spätestens Anfang Februar raus müssen.

Gibt es eine Möglichkeit, die Kündigung für ca. 2 1/2 Jahre noch hinauszuzögern oder gar komplett abzuwenden, da dies uns mehrere Tausende Euros zusätzlich im Jahr kosten würde (und wir diese nicht haben)?

Vielen Dank. Bitte antwortet nur, wenn ihr euch wirklich sicher seid, wenn es um die Rechtsgrundlage geht.

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Nachbarn und Vermieter nutzen mich aus. Spinnen die?

Hi,

ich putze zwar als Neben / Minijob im Haus für die Vermieter, aber langsam nerven bestimmte Dinge:

Das Haus wird saniert und die Handwerker rufen ernsthaft bei mir an, ob die immer bei mir aufs Klo können oder ob die ein Dixi bestellen sollen.

Ich meine Hallo? Es sind hier 2 Häuser die saniert werden und ich bin auch den Tag arbeiten und will nicht die Handwerker in meiner Wohnung.

Ich denke, der Vermieter hat denen meine Telefonnummer gegeben. Wüsste nicht woher die die sonst haben...

Dann ist da eine Oma im Haus, die labert mich gerne zu, aber ich gehe immer weg, wenn ich sie sehe und sage ich habe keine Zeit.

Jetzt hat sie mich Dienstag angerufen, dass ihr PC nicht mehr geht und ich den "eben mal schnell" wieder in Ordnung bringen soll.

Ich habe gesagt vielleicht am Wochenende. Bin aber nicht hingegangen.

Die Oma ist aus so eine, die richtig nervt. Beim Wetter wie heute, kapiert die nicht, dass die Heizung auf 3 nicht warm wird. Ich habe ihr 100x erklärt, dass sie es halt auf 4 oder 5 machen soll, wenn die friert.

Dann, wenn es Minusgrade hat im tiefen Winter, dann hat die, eine einzige, Heizung in der ganzen Wohnung an und alle Fenster auf kipp und kapiert nicht, dass es nicht warm wird. Dann mache ich die Fenster zu und andere Heizungen an. Dann nach 5-6 Stunden wieder da selbe Problem.

Die kapiert es nicht mehr oder will Gesellschaft.

Dann kommen immer die Bewohner zu mir, auch gerne nachts um 10 Uhr , weil ich da putze, wenn die Heizung nicht geht oder Luft drin ist, oder sonstwas ist.

Dabei will ich Sonntags meine Ruhe. Ich gehe 6 Tage arbeiten und habe genug um die Ohren.

Ich komme mir langsam ausgenutzt vor.

In meinem Hauptjob bekomme ich immer mehr Aufträge von meiner Firma, die ich abarbeiten muss und dann werde ich in meiner Freizeit genervt.

Den Vermietern ist es recht, dann haben die keine Arbeit. Handwerker sind teurer als wenn die Putzkraft mal die Tür ölt oder eine Glühbirne erneuert.

Ich schreibe zwar meine geleisteten Stunden auf, aber ich kann bald nicht mehr auf den Stundenzettel schreiben, weil ich so viel mache.

Was denkt Ihr?

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Vermieter beauftragt Heizungsmonteur zur Wartung und ich bekomme direkt die Rechnung?

Guten Abend!

Ich brauche einen Rat.

Unser Vermieter hat einen Heizungsmonteur beauftragt, unsere Gasheizung zu warten. So und nun fängt es an.

Wir haben am Mittwoch Abend um 18 Uhr gesagt bekommen, das der Monteur am Donnerstag darauf um 8 Uhr zur wartung kommt. Also 14 Stunden vorher. Unser Vermieter weiß das wir beide im Berufleben stehen und nicht immer zuhause sind. Da meinte er schon mal, ich könnte ihm ja meinen Schlüssel da lassen...hmmm. Mein Mann konnte es dann einrichten das er Zuhause war.

Heute am Samstag, 2 Tage danach, bekamen wir direkt von dem Heizungsmonteur die Rechnung, was in 11 Jahren nicht einmal vorkam, da sie immer in der Nebenkostenabrechnung mit angegeben war. Mein Vermieter meinte mit einem lächeln, ist doch egal ob ihr jetzt bezahlt oder in der Nebenkostenabrechnung im nächsten Jahr.....hmmmm. Kann er einfach den Monteur bestellen und die Rechnung direkt an uns schicken lassen?

Darf der Monteur überhaupt eine Rechnung schreiben, auf unseren Namen, obwohl er von uns keinen Auftrag bekommen hat?....bitte um Rat da ich im Netz nicht gefunden habe.

Auch hab ich noch ein Anliegen.

Bei uns in der Wohnung ist der Hauptanschluß für das Wasser. Daher wollte unser Vermieter einen Schlüssel für den Fall das etwas wäre. Somit kann er jederzeit in unsere Wohnung wenn wir nicht Zuhause sind. Nun meine Frage. Darf ich das Schloss austauschen? Denn ich habe kein vertrauen mehr.

Mit freundlichem Gruß

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Haustür im Mehrfamilienhaus 20Uhr abschließen?

Guten Tag,

Ich wohne in einem 4 Parteien Mehrfamilienhaus wo nun eine neu Hingezogene Mietspartei meint die Haustür ab 20Uhr abzuschließen, die Begründungen dafür seien wohl "Einbruchschutz".

Die Haustür wurde laut Aussage von alteingesessenen Mietern im Haus noch nie abgeschlossen, laut Mietsvertrag solle die Haustür aber von 6 - 20 Uhr verschlossen sein.

Mir und anderen Mietern ist nun allerdings unklar ob mit "verschlossen" auch "abschließen" gemeint ist, da scheinen bei uns die Meinungen etwas auseinander zu gehen. Der Vermieter wurde wohl auch schon eingeschaltet aber es passiert nix und das abschließen und aufregen geht munter weiter.

Die Haustür ist bei uns immer zu (nicht abgeschlossen) und lässt sich auch nur mit einem Schlüssel öffnen. Von Innen hat man die möglichkeit mit einer Türklinke ohne Schlüssel das Haus zu verlassen und die Tür zu öffnen.

Das Haus verfügt über keine Sprechanlage,Anti - Panikschloss,Notausgang.

Jede wohnung verfügt über schalter zum Türen öffnen, Feuermelder/löscher sind im Treppenhaus angebracht.

Uns stellt sich nun die Frage wie sieht dort die Lage aus? Muss die Tür von 20 - 6Uhr abgeschlossen werden oder reicht es die Tür in unserer Lage einfach nur zu schließen?

Ich würde mich sehr über eine Hilfreiche antwort freuen, lieben Dank.

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