Erstmieter weg aber zweitmieter wohnhaft?
Hallo. Mein früherer Freund und ich haben eine Gemeinsame Wohnung bezogen. Ich bin der zweitmieter und er war der erstmieter. Nach der trennung hat er trotz öfteren Aufforderungenseitens des Vermieters nicht unterschrieben dass er hier nicht mehr wohnhaft ist (glaube hiess irgendwas mit Ausstieg????). Nun will ich aus der Wohnung ausziehen, mir eine grössere besorgen... kann ich das denn überhaupt? Ich fände es so unverschämt seitens des ex wenn ich jetzt kein Recht besitze zu kündigen... Geld für einen Anwalt habe ich eigentlich nicht und fände es echt kacke für so Was zahlen zu müssen nur weil es für so Was keine Regeln gibt....
Mfg
3 Antworten
Es gibt die eindeutige Regel, dass ein Vertrag, an dem mehr als zwei Personen als Vertragsparteien beteiligt sind, nicht einfach geändert werden kann, wenn eine Person nicht zustimmt. Wenn man diese Regel vor einem solchen Vertragsabschluss kennt, ist es gar nicht so schwer, Vorsorge zu treffen. So können sich zum Beispiel die beiden Mieter schon vor Unterschrift unter den Mietvertrag gegenseitig bevollmächtigen, für den jeweils anderen mit kündigen zu können, falls es irgendwann mal nicht mehr klappt. Das war Euer Versäumnis.
Dennoch will ich Dir einen Weg aufzeigen, wie Du aus diesem Vertragsverhältnis raus kommst, ohne dass Dein Ex was mitzureden hat. Allerdings solltest Du Dich mit Deinem Vermieter absprechen, damit das reibungslos klappt.
Zahle für November und Dezember die Miete nicht, sodass Dein Vermieter einen klaren Grund zur fristlosen Kündigung hat ohne jegliche Abmahnung etc. Diese soll er dann auch gleich aussprechen und der Vertrag ist somit beendet. Bis dahin bist Du vielleicht schon ausgezogen, sodass der Vermieter unmittelbar über die Wohnung verfügen kann.
Natürlich zahlst Du ihm dann sofort die beiden Mieten nach, sofern der trotz Kaution darauf besteht, aber das setzt dann nicht automatisch das Mietverhältnis fort.
Somit wärst Du ohne rechtliche Probleme aus dem Mietverhältnis raus und das Einzige was Du brauchst, ist die Zustimmung des Vermieters zu dieser Vorgehensweise.
Wow was für ein super Tipp... Danke schön! Genau so was Hab ich gesucht. Ja, nächstes mal werde ich klüger sein! Daraus lernt man haha :)
ihr habt beide den Mietvertrag unterschrieben?
ihr könnt die Kündigung nur gemeinsam unterschreiben und übergeben, es gibt eine 3-monatsfrist. Zum 31.01. ist da Schluss.
man melde ihn zwangsweise ab - unbekannt verzogen, oder gib die Adresse an. ihr seid beide gemeinschaftlich für die Miete verantwortlich, der Vermieter kann sich eine Person raussuchen; der zahlt.
Er ist nicht mehr in der Wohnung gemeldet. Er hat nur den Vertrag nicht gekündigt. Und klar kann der Vermieter eine austrittserklärung aufsetzen
Doch. Es gibt eine Regelung. Und die besagt, dass du ohne seine Unterschrift nicht aus dem Vertrag herauskommst.
Der Vermieter hat keinen Anspruch auf eine solche Antwort.
Wenn der Ex dort noch gemeldet ist, kann der Vermieter oder auch du ihn beim Einwohnermeldeamt zwangsabmelden.
Was aber keinen Einfluss auf den Vertrages hat.
Er ist nicht gemeldet in der Wohnung sondern hat nur nicht gekündigt