Mein Vermieter will die Rechnung nicht zahlen?
Hey Leute,
ich muss leider etwas ausholen. ^^
Also wir hatten ein Problem mit einer verstopften Toilette und mein Vermieter meinte, dass wir uns selbst darum kümmern müssen, da das Bad komplett saniert wurde und es nur an Unsachgemäßer Nutzung liegen kann.
Das scheint schon mal der Fall gewesen zu sein und nicht nur einmal. Beim letzten mal hatte sie ihrer Aussage nach 390€ bezahlt.
Ich habe dann jemanden gefunden der mir das für 350€ gemacht hat und er denkt, dass das nicht unsere Schuld war.
150€ wurden vom Vermieter übernommen.
Eine Woche später war das Problem wieder da und mein Vermieter hat einen Klempner organisiert und der hat mittels Kamera festgestellt, dass es an Ablagerungen im Rohr liegt und nicht unsere Schuld ist. Diese Kosten hat der Vermieter übernommen.
Jetzt habe ich ihn darauf angesprochen, dass ich die restlichen 200€ vom letzten mal auch möchte, weil es ja offensichtlich nicht unsere Schuld war.
Der Vermieter weigert sich, weil es zu teuer sei und ich das als Lehrgeld sehen soll. Wenn ich es nicht ruhen lasse, dann wird er sauer.
Also eine indirekte Drohung.
Selbstverständlich lasse ich mir das nicht gefallen und da der Vermieter auf Stur schaltet, wollte ich fragen, wie ich am besten vorgehe.
Hat davon jemand Ahnung und kann mir sagen was ich zu tun hab? Ich kann ja schlecht wortlos die Miete kürzen.
8 Antworten
Unter Fristsetzung zur Zahlung auffordern.
Zahlt er nicht, befindet dieser sich im Verzug.
Ab zum Anwalt, Verzugskosten sind dann vom Vermieter zu tragen, also auch die Anwaltskosten.
Risiko:
Kannst Du beweisen, dass der Vermieter gesagt hat, dass ihr euch selbst kümmern sollt!?!?
Der von dir bestellte, hat das Problem nicht beseitig. Warum hast du ihn dann bezahlt? Gab es eine Rechnung, oder lief das schwarz?
Es gab eine Rechnung und die Verstopfung war auch behoben, aber durch Kalkablagerungen entsteht das Problem scheinbar öfter.
Mein Vermieter hatte dann mit dem letzten Klempner (der von ihm angerufen wurde) 20 Minuten diskutiert. Die Frage war ob man das weg fräsen soll, aber wenn was ist, dann muss der Auftraggeber dafür geradestehen.
Der Vermieter hat das erst verneint, weil er den Schaden nicht bezahlen könnte, wenn was sein sollte.
Letztendlich wurde es doch gemacht.
Auf jeden Fall hätte ich das sowieso nicht in Auftrag gegeben bei meinem Klempner.
Das kann mit den sog. "Spar-Spülkästen" passieren, dass einfach nicht genug Wasser durch die Abwasserleitungen fließt
Ich habe dann jemanden gefunden der mir das für 350€ gemacht hat
Hierin lag Dein Fehler, den du gemacht hast. Du hast selber jemand beauftragt. Und wer jemand beauftragt, der muss auch bezahlen. Das sollte man niemals tun. Instandhaltung ist immer Aufgabe das Vermieters. Ob der Vermieter dann das Geld vom Mieter verlangen kann, ist ein anderes Thema. Aber erst mal hat sich ein Vermieter um die Behebung zu kümmern.
Würde nun die Sache vor Gericht gehen, dann wäre es nicht wichtig, wodurch die Verstopfung passiert ist. Danach würde der Richter gar nicht fragen. Denn gemäß §535 und §536c BGB ist es einfach nicht die Aufgabe des Mieters, einen Handwerker zu beauftragen, und du hättest die Sache verloren. Eine Rückforderung wegen ungerechtfertigter Bereicherung schließt sich deshalb auch aus.
Kümmert sich der Vermieter NICHT, darf der Mieter sehr wohl eine sogenannte Selbstvornahme durchführen:
"Unter einer Selbstvornahme versteht man im Schuldrecht die Beseitigung eines Mangels durch den Anspruchsteller selbst auf Kosten des Anspruchsgegners.
Im Mietrecht besteht für den Mieter ein Aufwendungsersatzanspruch, wenn der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels der Mietsache in Verzug oder die umgehende Beseitigung des Mangels durch den Mieter notwendig ist (§ 536a Abs. 2 BGB)."
darf der Mieter sehr wohl eine sogenannte Selbstvornahme durchführen
Das ist natürlich richtig. Aber für die hier gestellte Frage von keiner Relevanz. Denn hier ging es nicht darum, dass der Vermieter im Verzug ist und sich nicht um die Beseitigung kümmert. Sondern es geht hier darum, dass er den Mieter hat Glauben lassen, dass dieser sich selbst darum kümmern müssen. Das ist juristisch eine völlig andere Ausgangslage des Sachverhalts.
Sorry, Blödsinn!
1. Liegt hier eine Notlage vor, eine nicht nutzbare Toilette
2. Gerade durch die Äußerung des Vermieters, lehnt er ja die Mängelbeseitigung ab, EGAL wie er es begründet
3. Ein Verzug ist in diesem Fall überhaupt nicht notwendig, man beachte im OBEN zitierten Text auf das "ODER"!
Ich habe aber im Auftrag des Vermieters gehandelt.
Ich hab den Verlauf in dem mir gesagt wird, dass ich mich darum kümmern muss/soll.
Dann wird es ganz genau darauf ankommen, was genau er gesagt hat. Manchmal kommt es juristisch auf Details an. Es macht einen Unterschied, ob er es sagt, weil er keine Zeit hat, sich zu kümmern, oder er könnte gemeint haben, dass es deine Aufgabe wäre.
dass ich mich darum kümmern muss/soll
Das hört sich eher so an, als meint der Vermieter, es wäre deine Pflicht, dich darum zu kümmern. Und das kannst du dann nicht aus Auftrag ansehen. Du hättest an dieser Stelle sagen müssen, der Vermieter soll jemanden beauftragen.
Du kannst die Miete aber wortreich kürzen.
Und genau das würde ich auch machen.
Einschreiben aufsetzen und die nächste Miete entsprechend kürzen.
Dass sich Fett in den Rohren ablagern, ist völlig normal und Angelegenheit des Vermieters.
Einschreiben aufsetzen und die nächste Miete entsprechend kürzen.
Mit so einen Rat bringst du den Fragesteller in Schwierigkeiten. Das solltest du nicht tun. Man darf die Miete nur bei unbestrittenen und rechtswirksamen Forderungen kürzen und dadurch das Geld aufrechnen.
Ist das so rechtens?
Ich dachte, wie ein anderer hier, dass ich ein Schreiben mit einer Frist aufsetzen muss und dann zum Anwalt, wenn diese nicht eingehalten wird?
Die einfachere Lösung und für beide Seiten bessere Lösung, wäre natürlich die Kürzung der nächsten Miete.
Selbstverständlich würde ich dazu auch ein Schreiben aufsetzen und dann sowieso erst die Miete im darauffolgenden Monat kürzen. Jetzt ist es ja schon ziemlich knapp und man muss ja auch Fristen einhalten oder?
Wortlos nicht, aber einen kurzen Brief schreiben und erklären, weshalb er im nächsten Monat 200 € weniger Miete bekommt.
Natürlich wird er sauer, aber was soll er schon machen, außer Dich auf die Vormerkliste für die nächst mögliche Mieterhöhung setzen?
Das Geld einklagen, weil diese Handlung nicht rechtens ist?
Ich hab halt die Verläufe in WhatsApp.