Mein Vermieter will die Rechnung nicht zahlen?

8 Antworten

Unter Fristsetzung zur Zahlung auffordern.

Zahlt er nicht, befindet dieser sich im Verzug.

Ab zum Anwalt, Verzugskosten sind dann vom Vermieter zu tragen, also auch die Anwaltskosten.

Risiko:

Kannst Du beweisen, dass der Vermieter gesagt hat, dass ihr euch selbst kümmern sollt!?!?


Der von dir bestellte, hat das Problem nicht beseitig. Warum hast du ihn dann bezahlt? Gab es eine Rechnung, oder lief das schwarz?


ismiregal7777 
Beitragsersteller
 26.11.2019, 12:44

Es gab eine Rechnung und die Verstopfung war auch behoben, aber durch Kalkablagerungen entsteht das Problem scheinbar öfter.

Mein Vermieter hatte dann mit dem letzten Klempner (der von ihm angerufen wurde) 20 Minuten diskutiert. Die Frage war ob man das weg fräsen soll, aber wenn was ist, dann muss der Auftraggeber dafür geradestehen.
Der Vermieter hat das erst verneint, weil er den Schaden nicht bezahlen könnte, wenn was sein sollte.
Letztendlich wurde es doch gemacht.

Auf jeden Fall hätte ich das sowieso nicht in Auftrag gegeben bei meinem Klempner.

DerHans  26.11.2019, 13:06
@ismiregal7777

Das kann mit den sog. "Spar-Spülkästen" passieren, dass einfach nicht genug Wasser durch die Abwasserleitungen fließt

Ich habe dann jemanden gefunden der mir das für 350€ gemacht hat

Hierin lag Dein Fehler, den du gemacht hast. Du hast selber jemand beauftragt. Und wer jemand beauftragt, der muss auch bezahlen. Das sollte man niemals tun. Instandhaltung ist immer Aufgabe das Vermieters. Ob der Vermieter dann das Geld vom Mieter verlangen kann, ist ein anderes Thema. Aber erst mal hat sich ein Vermieter um die Behebung zu kümmern.

Würde nun die Sache vor Gericht gehen, dann wäre es nicht wichtig, wodurch die Verstopfung passiert ist. Danach würde der Richter gar nicht fragen. Denn gemäß §535 und §536c BGB ist es einfach nicht die Aufgabe des Mieters, einen Handwerker zu beauftragen, und du hättest die Sache verloren. Eine Rückforderung wegen ungerechtfertigter Bereicherung schließt sich deshalb auch aus.


alarm67  26.11.2019, 17:36

Kümmert sich der Vermieter NICHT, darf der Mieter sehr wohl eine sogenannte Selbstvornahme durchführen:

"Unter einer Selbstvornahme versteht man im Schuldrecht die Beseitigung eines Mangels durch den Anspruchsteller selbst auf Kosten des Anspruchsgegners.

Im Mietrecht besteht für den Mieter ein Aufwendungsersatzanspruch, wenn der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels der Mietsache in Verzug oder die umgehende Beseitigung des Mangels durch den Mieter notwendig ist (§ 536a Abs. 2 BGB)."

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Selbstvornahme

Renick  26.11.2019, 17:51
@alarm67
darf der Mieter sehr wohl eine sogenannte Selbstvornahme durchführen

Das ist natürlich richtig. Aber für die hier gestellte Frage von keiner Relevanz. Denn hier ging es nicht darum, dass der Vermieter im Verzug ist und sich nicht um die Beseitigung kümmert. Sondern es geht hier darum, dass er den Mieter hat Glauben lassen, dass dieser sich selbst darum kümmern müssen. Das ist juristisch eine völlig andere Ausgangslage des Sachverhalts.

alarm67  26.11.2019, 19:28
@Renick

Sorry, Blödsinn!

1. Liegt hier eine Notlage vor, eine nicht nutzbare Toilette

2. Gerade durch die Äußerung des Vermieters, lehnt er ja die Mängelbeseitigung ab, EGAL wie er es begründet

3. Ein Verzug ist in diesem Fall überhaupt nicht notwendig, man beachte im OBEN zitierten Text auf das "ODER"!

ismiregal7777 
Beitragsersteller
 26.11.2019, 13:14

Ich habe aber im Auftrag des Vermieters gehandelt.

Ich hab den Verlauf in dem mir gesagt wird, dass ich mich darum kümmern muss/soll.

Renick  26.11.2019, 13:38
@ismiregal7777

Dann wird es ganz genau darauf ankommen, was genau er gesagt hat. Manchmal kommt es juristisch auf Details an. Es macht einen Unterschied, ob er es sagt, weil er keine Zeit hat, sich zu kümmern, oder er könnte gemeint haben, dass es deine Aufgabe wäre.

dass ich mich darum kümmern muss/soll

Das hört sich eher so an, als meint der Vermieter, es wäre deine Pflicht, dich darum zu kümmern. Und das kannst du dann nicht aus Auftrag ansehen. Du hättest an dieser Stelle sagen müssen, der Vermieter soll jemanden beauftragen.

Du kannst die Miete aber wortreich kürzen.

Und genau das würde ich auch machen.

Einschreiben aufsetzen und die nächste Miete entsprechend kürzen.

Dass sich Fett in den Rohren ablagern, ist völlig normal und Angelegenheit des Vermieters.


Renick  26.11.2019, 13:00
Einschreiben aufsetzen und die nächste Miete entsprechend kürzen.

Mit so einen Rat bringst du den Fragesteller in Schwierigkeiten. Das solltest du nicht tun. Man darf die Miete nur bei unbestrittenen und rechtswirksamen Forderungen kürzen und dadurch das Geld aufrechnen.

ismiregal7777 
Beitragsersteller
 26.11.2019, 12:49

Ist das so rechtens?
Ich dachte, wie ein anderer hier, dass ich ein Schreiben mit einer Frist aufsetzen muss und dann zum Anwalt, wenn diese nicht eingehalten wird?

Die einfachere Lösung und für beide Seiten bessere Lösung, wäre natürlich die Kürzung der nächsten Miete.
Selbstverständlich würde ich dazu auch ein Schreiben aufsetzen und dann sowieso erst die Miete im darauffolgenden Monat kürzen. Jetzt ist es ja schon ziemlich knapp und man muss ja auch Fristen einhalten oder?

Wortlos nicht, aber einen kurzen Brief schreiben und erklären, weshalb er im nächsten Monat 200 € weniger Miete bekommt.

Natürlich wird er sauer, aber was soll er schon machen, außer Dich auf die Vormerkliste für die nächst mögliche Mieterhöhung setzen?


ismiregal7777 
Beitragsersteller
 26.11.2019, 16:03

Das Geld einklagen, weil diese Handlung nicht rechtens ist?