Gefrierfach defekt, Teil in einer mitgemieteten Einbauküche in einer Mietwohnung, wer zahlt die Reparaturkosten?

11 Antworten

Soweit die Kücheneinrichtung Bestandteil des Mietvertrages ist, so ist es Aufgabe des Vermieters für die Funktionalität aufzukommen.

Und da sich ein Gefrierfach in einem Kühlschrank vermutlich kaum reparieren lassen wird, muss der Vermieter einen neuen ( evtl. gebrauchten ) Kühlschrank stellen.

Tritt ein nicht selbst verschuldeter Defekt an einer Mietsache auf, ist für die Reparatur natürlich der Vermieter zuständig.

Der Vermieter. Du bezahlst mit deiner Miete auch die Küche, sie ist Teil der Mietsache. Entsprechend hat in diesem Fall der Vermieter auch dafür zu sorgen, dass dir dieser Teil der Mietsache zur Nutzung zur Verfügung steht. Und ein nicht korrekt funktionierendes Gefrierteil erfüllt diesen Zweck ja nicht. Entsprechend ist er hier dazu verpflichtet, die bestimmungsgemäße Nutzung wiederherzustellen, also die Reparaturkosten zu bezahlen.

Einzige Ausnahme könnte dabei noch dann entstehen, wenn es eine Klausel zu Kleinreparaturen im Mietvertrag gibt. Bleibt der gesamte Rechnungsbetrag unter dem dort vereinbarten Betrag, dann muss der Mieter die Kosten entsprechend dieser Klausel auch tragen. Allerdings wirklich nur, wenn die gesamte Rechnung niedriger ist, also keinen "Eigenanteil" bei einer insgesamt höheren Rechnung!

Du hast die Küche mit gemietet, also ist der Vermieter dafür zuständig

Wenn du das nicht schuldhaft verursacht hast, dann muss der Vermieter sich darum kümmern und das dann auch zahlen.