Vermieter lässt mich nicht früher aus Wohnung - Untervermietung?

Hallo zusammen.

Folgender Fall:

Ich werde Ende diesen Monats mit meiner Freundin in eine neue Wohnung umziehen.

Das bisher von mir bewohnte möblierte Zimmer habe ich (aufgrund der kurzfristigen Zusage der neuen Wohnung) im Oktober gekündigt, sodass laut der gesetzlichen Kündigungsfrist ich bis 31.01.2020 noch Mieter für dieses Zimmer bin.

Nun haben in der Vergangenheit viele Mieter in diesem Haus für Ihr Zimmer innerhalb der Kündigungsfrist bzw nach wenigen Wochen/Tagen dem Vermieter geeignete Nachmieter empfehlen können und konnten somit früher aus der Wohnung.

Das habe ich auch versucht, nur teilt mir der Vermieter seit 1 1/2 Wochen mit (über seine Assistentin), dass sie sich noch nicht entschieden haben (bei drei Kandidaten).

Ein Anruf von mir und einem der Bewerber hat ebenfalls keine neuen Infos erbracht.

Da ich leider zu Beginn des Mietverhältnisses eine Auseinandersetzung mit dem Vermieter hatte, vermute ich dass er mich nun nicht früher aus der Wohnung lassen möchte...

Jedoch könnte er mir das einfach mitteilen und wäre absolut (juristisch nicht moralisch) im Recht.

Die Tastache dass ich bis Ende Januar Mieten für zwei Wohnungen zahlen muss, ist finanziell äußert schwierig für mich.

Da ich keine juristische Handhabe gegen den Vermieter habe und mein vorzeitiges Entlassen ein Gefallen seiner Seite ist, sind meine Optionen stark beschränkt.

Meine Frage ist nun ob ich das Zimmer untervermieten kann (an einen Freund, einen der Kandidaten) um dem finanziellen Ruin zu entgehen.

Dies ist zwar laut Mietvertrag untersagt, doch habe ich ja bereits gekündigt und dem Vermieter würde kein finanzieller Schaden entstehen. Natürlich wäre es trotzdem nicht rechtens, daher meine Frage, was mir schlimmstenfalls passieren kann, wenn ich gegen den Punkt der Untervermietung im Mietvertrag verstoße?

Vielen Dank schon Mal.

Recht, Mietrecht, Untervermietung, Vermieter, wohnungskündigung
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