Im aktuellen Fall gab es vor 3 Monaten eine Benachrichtigung, dass sie in alle Zimmer wegen Wartungsarbeiten müssen und sie schrieben, dass dies ungefähr 2 Wochen dauern würde.

Letzte Woche wurden nun die Zimmer auch in Abwesenheit ohne Ankündigung betreten.

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Im Mietvertrag steht, dass es ein generelles Zutrittsrecht für Reparaturarbeiten gibt. Wenn der Mieter zu einem Termin nicht anwesend ist - darf der Vermieter per Zweitschlüssel das Zimmer betreten.

Im zweiten Absatz: Mieter ist verplichtet den Zugang zu ermöglichen
1) während Arbeitszeiten der Verwaltung zur Prüfung des Zustands der Mieträume.
2) Ausführung von Arbeiten
3) Meldung eines Schadens
4) Jederzeit bei Gefahr

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Ist das zulässig?

(Ihr könnt keine Rechtsberatung geben, jedoch was ist eure fachliche Meinung dazu?)