Mietwohnung: FI-Schalter nur für Badezimmer, ok?

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Die Regeln ändern sich immer wieder einmal. Deswegen gibt es Bestandsschutz.

Wurde der Verteiler eingebaut, bevor FI für Steckdosen Pflicht wurde, dann darf das genau so bleiben, bis eine Änderung/ein Umbau am Verteiler stattfindet. Dies muß dann nach den aktualisierten Regeln geschehen.

Früher war ein FI nichtmal für Feuchträume Pflicht, dann nur für bestimmte Feuchträume usw. usf. .

Wenn Du also einen Verteiler aus 'Kaisers Zeiten' hast, dann kann er prinzipiell auch ohne FI auskommen. (Hier kommt es jetzt genau auf die VDE-Richtlinien an, generell könnte man den Bestandsschutz auch irgendwann aufheben).


KarlRanseierIII  17.11.2019, 19:57

Noch ergänzend:

Es ist gar nicht so einfach auf den aktuellen Stand umzubauen, denn das bedeutet in der Regel alle Wände aufstemmen zu müssen.

Denn wer will schon in normalen Räumen, wenn der FI rausknallt, daß auch die Deckenbeleuchtung weg ist? Wenn diese also keine eigenen Kreise (ab Verteiler) hat, ist es extrem aufwendig die Steckdosen an einen FI zu bekommen. (Oder man muß halt ne USV unter jede Decke klöppeln - har har)

Eine mögliche Frickellösung : Mehrere FIs, die jeweils nur Teile des Gebäudes sichern. So ist dann auch nur lokal die Beleuchtung weg.

Ebenso Scheiße, wenn dann in einem Haus nur eine Zuleitung in ein Stockwerk führt. Habe ich nämlich wieder das Problem: Löst der FI aus, dann ist ein Stockwerk dunkel.

Auch geschickt, wenn mehrere Bäder zusammengefasst einen Kreis bilden und an einem FI hängen. Plantscht einer im anderen Bad zu viel, sitzt Du beim K..en dann im Dunkeln. Getreu dem Motto, ein FI ist billiger als 2FIs.

Blume8576  19.11.2019, 18:27
@KarlRanseierIII

Es gibt keinen Bestandsschutz in der VDE.....

https://www.weka.de/elektrosicherheit/bestandsschutz-bei-elektrischen-anlagen/

https://www.elektrofachkraft.de/sicheres-arbeiten/bestandsschutz-bei-aelteren-anlagen

Wir hatten vor einigen Jahren eine Jugendstielvilla saniert. Die Installation war 2 adrig und die Adern waren noch mit Stoffummantelung

Das Haus ( viel Stuck ) Denkmalgeschűtzt.

Die installation ist noch zulässig da sie zur Zeit der Errichtung der norm entsprach. Um die Sicherheit durch FI zu gewähren durften die alten Steckdose durch Steckdosen mit integriertem FI ersetzt werden.

Man hätte eine Defekte Dose aber auch einfach ersetzen dürfen, da die Anlage an sich nicht verändert wird.

Kurios aber erlaubt......

KarlRanseierIII  19.11.2019, 19:18
@Blume8576

Wenn etwas zur Errichtungszeit der Norm entsprach und bei Normänderung nicht angepasst werden muß, dann ist das Bestandsschutz.

Und es kann eben auch die Anpassung gefordert werden, das steht üblicherweise in den entsprechenden Normen, und die kommen nicht von der VDE?

Solltest Du Dich am Wort stören, nenne es halt Besitzstandwahrung, entgegen dem Link ist Bestandsschutz aber nicht dem Baurecht vorbehalten, sondern existiert in diversen Bereichen, es kommt dabei auch nicht auf das Wort sondern die Wirkweise an.

Prominentes Beispiel: Der Kündigungsschutz.

Blume8576  19.11.2019, 21:17
@KarlRanseierIII

Wenn durch die VDE eine Anpassung gefordert wird gibt es fristen bis wann sie erfolgt sein muss.

Der Bestandsschutz wird dort nicht als solcher deviniert.

Der " Bestandschutz " ist nicht so richtig geregelt in der Elektrik. Ein bisschen ist immer Auslegungssache.

Als der FI erfunden wurde gab es die 500mA FI.

Sie waren aber noch nicht im Haus vorgeschrieben.

Jetzt wurden diese aber in Häusern verbaut ( zb nur fûr das Bad). Was macht man nun wenn dieser kaputt geht ?

Zur Zeit der Errichtung waren FI nicht vorgeschrieben, also bräuchte ich gar keinen neuen einbauen.

Ist diese Verteilung dann aber damals nach Norm gebaut worden? Eigentlich Nein, also war sie streng genommen nicht zulässig. ...

....aber sie war ja besser als die Norm.....

Wenn ich ihn nun tausche und einen 30 mA FI einbaue ist das nun richtig oder falsch ?

Die Nutzung der Räume wurde nicht geändert also tausche ich nur ein defektes Teil aus...

Wenn ich nun in so eine Verteilung zwei neue Sicherungen einbaue, um Waschmaschiene und Trockner zu trennen, darf ich das ?

Oder muss ich nach dem neuesten Stand 2 FI einbauen? Dann ergibt sich der " Rattenschwanz" wenn ein Teil des Hauses noch 2 adrig ist.....

Diesen Umstand habe ich gerade in einem Haus : 1 FI fűr das bad , ein Teil des Hauses 2 adrig , ein anbau mit Rot als PE und ein Teil mit gelb grűn. ....

Da macht auch Bestandsschutz keinen Sinn mehr , obwohl alles mal Normgerecht erweitert wurde. ...

Der Eigentűmer wollte nur elektrische Rollanden haben und das Haus dann vermieten

Wir drehen die Hūtte jetzt einmal " auf links " . ....alles neu....der Eigentűmer hat eingesehen das es am Ende dann eben doch sein Problem ist , wenn dem Mieter etwas passiert.....meinem Chef war das "zu heis" in hinsicht auf Bestandsschutz " Ja oder Nein"

KarlRanseierIII  19.11.2019, 21:31
@Blume8576

Okay, ich verstehe jetzt besser, worauf Du hinaus willst. Und ja, natürlich muß in der Praxis irgendjemand sagen, daß er das so abnehmen kann und natürlich geht auch aus meiner Sicht die Sicherheit vor.

Mir ist schon klar, daß die Normen etc. in diesem Bereich nicht so wirklich durchfomalisiert sind.

Deswegen auch die Ergänzung, daß es manchmal gar nicht so einfach ist den Stand der Technik herzustellen und alles unter einen Hut zu bringen.

Die Frage ist eh, ab welchem Alter man sagt:

Leitungen sollten insgesamt raus und neu gemacht werden (obwohl alles mal Stand der Technik war). Das Grauen schlechthin, weil Du das ganze Haus einmal entkernen darfst.

Auch schön, wenn Du im Keller noch Holz+Porzellan hast. Ab einem gewissen Punkt sollte einem die eigene Haut es dann wert sein, das zu aktualisieren.

Das ist (war) lange Zeit der Standard: FI nur für as besonders kritische Badezimmer.

Dass FI-Schalter heute immer weiter verbreitet werden ist etwas anderes.

Und es gibt sogar noch ältere Wohnungen, da gibt es nicht einmal FI für das Badezimmer.

Sollte man den FI nicht an die gesamte Wohnung anschalten

Sollte...

Ist bei Neuinstallationen sogar Vorschrift (wenn auch nur für Steckdosen im Laienzugänglichen Bereich).

Heißt das, dass ich in anderen Zimmern gar kein Schutz gegen Fehlerströme habe?

Leider ja :(

 Ist das zulässig, dass der FI nur fürs Bad ist?

Neu natürlich nicht mehr (Siehe Antwort zur ersten Frage).

Aber bei Altinstallationen gilt der Bestandschutz, solange sie den damals gültigen Vorschriften entspricht und keine größeren Änderungen vorgenommen werden. Es gab einen Zeitraum, wo der FI nur für Bad und Außenbereich Pflicht war.

Nicht immer lässt sich ein FI-Schalter nachrüsten (oder nur sehr teuer für einzelne Steckdosen), da es veraltete Elektroinstallationen gibt, bei denen das technisch nicht möglich ist. Evtl. ist deine Wohnung noch mit einer solchen Elektroinstallation ausgestattet, wobei das Bad zwischenzeitig modernisiert wurde.

Wenn das Haus 1975 oder später gebaut wurde, sollte eine Nachrüstung eines wohnungsweiten FI-Schutzes in jedem Fall möglich sein.

Woher ich das weiß:Hobby

Ja das ist richtig so. Vermutlich geht nicht nur im BAD das Licht aus , sondern auch Steckdosen die vorhanden sind.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Elektro & Fernmeldeanlageninstallateur

LimoZitrone4K 
Beitragsersteller
 17.11.2019, 19:15

Das mit dem Licht war nur symbolisch gemeint.

...sofern an der Anlage/dem Sicherungskasten seit 2009 nichts wesentliches geändert wurde, ist es zulässig. Ein "bedenklicher Bestandsschutz"!

https://www.voltus.de/blog/fi-schutzschalter-nachruesten-pflicht-2019/


heilaw  17.11.2019, 19:44

Es gibt in DE noch so viele Altbauten wo die Installation noch 2 adrig ist. Ohne die Installation zu ändern hätte man keine Chance einen FI einzubauen. Wenn es den Bestandsschutz nicht gäbe wäre das für die Elektriker eine Mamutaufgabe.

FordPrefect  18.11.2019, 08:08
@heilaw

Richtig. Von etwaigem Austausch des Sicherungskastens ganz zu schweigen, denn wenn der voll ist, muss ich dazu den kompletten Kasten in der Wand abbauen, neu ausstemmen, wieder einbauen und verputzen lassen.

Zudem macht der VDE es den Eigentümern doppelt schwer, das zu ändern - denn gemäß geltender Richtlinien ist eine nur teilweise Erneuerung der ELT Anlage nicht zulässig. Das bedeutet aber im Umkehrschluss, dass zur Ertüchtigung derselben die Wohnung unbewohnt sein muss, denn anders kann man die elektrische Installation dann nicht sanieren.

Es wären durchaus mehr Eigentümer bereit, in die Aktualisierung der installierten Technik zu investieren, wenn man ihnen denn auch eine realistische Chance zur Durchführung eröffnen würde. Wenigstens eine Sanierung Zug um Zug sollte möglich sein.

xdanix77  18.11.2019, 16:14

Wenn die Installation regelmäßig geprüft/gewartet wird und Geräte mit Prüfzeichen und Hausverstand genutzt werden halte ich das ganze nicht unbedingt für so bedenklich, der Gesetzgeber hat sich schon was dabei gedacht bei einem Lampenwechsel nicht das komplette Haus sanieren zu müssen.