Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung ansetzbar?
Beispiel: Haus, zwei gleich große Wohnungen, eine wird vermietet, die andere bewohnt der Eigentümer.
In dem Fall sind Werbungskosten nur zu 50% ansetzbar, also anteilig. Warum kann bzw. darf der Eigentümer die für ihn anteiligen Werbungskosten nicht ansetzen?
Vielen Dank im Voraus
6 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/MickyFinnC137/1572086990902_nmmslarge__72_5_156_156_22b469bf48fedb95a5b29b1a6799f587.jpg?v=1572086991000)
Ganz einfach.. die Kosten für seine eigene Wohnung stehen nicht in Verbindung mit seinen Einkünften aus der Vermietung.
In dem Fall sind Werbungskosten nur zu 50% ansetzbar
Ggf. noch weniger, wenn der Mietpreis recht unverhältnismäßig niedrig zur ortsüblichen steht.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Weil dieser Teil nichts mit der Vermietung zu tun hat. Das sind kosten der privaten Lebensführung.
werbungskosten sind nur die Kosten die durch die Vermietung veranlasst sind.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
den Grund weiß ich nicht, aber es ist so.
Du musst die Werbungskosten in Anlage V ab Zeile 46 eintragen und zwar "ermittelt verhältnismäßig in Prozent" bei Elster
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Laberlutz/1523458745646_nmmslarge__806_92_1652_1652_20ba881645d80ef6f0ccaf4c2928e4c0.jpg?v=1523458748000)
Werbungskosten sind nur von Sachen absetzbar, mit denen man Einkommen erziehlt. Da die Wohnung selbst genutzt wird, erzielt man kein Einkommen und kann auch nichts absetzen.
Absetzbar sind die Lohnkosten bei eigengenutzten Wohnungen bei haushaltsnahen Aufwendungen wie Malerarbeiten, Gartenarbeiten, die von gewerblichen Anbietern ausgeführt werden.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
... das haben wir dem ach so hochgejubelten Kohl zu verdanken. Damals wurde der eigengenutzte Gegenstand fiktiv vermietet und die Abschreibung war zu 100%, denn Abschreibung geht ja nur, wenn Einkommensabsichten bestehen.
Danke schön. Die erste richtige Antwort. Kurz, knapp und ausschließlich auf meine Frage bezogen.