Vermieter hat mir Kündigung nicht zurück geschickt?
Und zwar habe ich meine Wohnung fristgemäß zum ersten ersten 2020 gekündigt und habe meinem Vermieter auch zwei Kündigungen geschickt mit dem Hinweis dass er mir bitte eine Bestätigung zurück schickt( damit meinte ich eigentlich doe zweite Kündigung von ihm unterschrieben natürlich). Das ganze ging per Einschreiben und mit Rückschein raus. Doch dann kam die ganze Zeit nichts mehr, bis ich ihn auf Whats app angeschrieben haben ob er meine Kündigung noch nicht erhalten hat. Er antwortete doch, darauf hin fragte ich nochmal nach der Bestätigung und von ihm ksm nichts mehr. Eine Woche spätwr war blos der Rückschein in meinem Briefkasten aber nicht die zweite Kündigung wo ich ihm geschickt hatte....jetzt weis ich nicht...wenn es hart auf hart kommt...hab ich dann mit so wenig beweisen überhaupt eine Chance vor Gericht etc.? Ich verstehe halt nicht wieso er sich so streubt ich hatte mit ihm immer ein normales Verhältnis und nie Probleme gemacht.
9 Antworten
Mit dem Rückschein hast Du doch eine Bestätigung darüber, dass die Kündigung angekommen ist. Ein Vermieter muss eine Kündigung nicht bestätigen und zurückschicken. Das ist unüblich.
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die keiner Bestätigung durch den Empfänger bedarf. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Bestätigung des Eingangs zu schicken.
Mit dem Rückschein hast du einen Nachweis, dass der Vermieter deinen Brief bekommen hat. Dieser zählt auch vor Gericht. Theoretisch könnte der Vermieter dann noch behaupten, in dem Umschlag war nur ein weißes Blatt Papier. Doch dann hast du ja noch den Whatsapp Chat, wo er bestätigt hat, die Kündigung bekommen zu haben.
Du hast den Rückschein. Also hat er die Kündigung bekommen.
Dann kann man sich das mit dem Einschreiben ja gleich sparen. Macht irgendwie keinen Sinn.
Deswegen hat man am besten immer mindestens einen Zeugen, dann wird das deutlich mehr wert.
Gerichte erkennen das aber dennoch an, weil es einfach völlig sinnlos wäre, für so viel Geld ein weisses Blatt Papier zu verschicken.
Sie haben hoffentlich fristgerecht zum Monatsende und nicht zum Monatsanfang gekündigt!?!
Bei falscher Frist ist die Kündigung unwirksam!
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung des Mieters, die keiner Bestätigung bedarf.
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Der Vermieter ist in keinster Weise verpflichtet dir irgendetwas zu bestätigen.
Mit dem Einschreiben hast du zumindest einen Indizienbeweis dafür, dass du die ihm Kündigung zugesendet hast.
Nein, er hat ein Einschreiben bekommen.
Was darin steht, kann niemand beweisen.