Wohnung gekündigt worden, jedoch keine Wohnung. Was nun?

7 Antworten

Habt ihr eine schriftliche Kündigung wegen Eigenbedarf vorliegen? Ist der Eigenbedarf ausdrücklich und gut begründet? Wird in der Kündigung auf die Möglichkeit des Widerspruchs hingewiesen? Lasst einen Anwalt das Schreiben auf Rechtskräftigkeit überprüfen. Mein Rat: Sucht mit aller Kraft nach einer neuen Wohnung und dokumentiert die Suche. Schaltet selbst Anzeigen, hebt die Rechnungen auf. Legt drei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist mit Hilfe eines Anwalts schriftlich Widerspruch ein.

Wenn ihr eine Wohnung gefunden habt, diese aber noch nicht sofort beziehen könnt, kann der Vermieter zwar eine Klage anstreben, hat aber in der Regel wenig Erfolg, wenn ihr einen Härtefall nachweisen könnt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

NovaSentry 
Fragesteller
 14.10.2019, 19:35

Wir haben die Kündigung mündlich vor ca. 3 Wochen mitbekommen und schriftlich heute erhalten. Wir sind schon auf Wohnungssuche. Die günstigste ist derzeit 400€ monatlich teurer als die jetzige. Die weiteren Kosten können wir kaum decken. Es wurde aber alles angegeben, wie du es bereits erwähnt hast.

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Yggdrasil3001  14.10.2019, 20:03
@NovaSentry
Die weiteren Kosten können wir kaum decken.

Das ist zwar bedauerlich, tangiert aber nicht den Eigentümer welcher sein Eigentum nun selbst nutzen wird.

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Vampire321  14.10.2019, 20:20
@Yggdrasil3001

So sieht’s leider aus... das wird notfalls auf eine kleinere Wohnung hinauslaufen, denn wenn ihr eh in 2,5jahren ausziehen wollt, sollte das doch ein erträgliches Übel sein...

nicht schön, aber wenn ihr dann eh anfangt das Elternhaus zu verlassen müssten die sich wahrscheinlich eh verkleinern...

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Wir sind eine 4 Köpfige Familie und bräuchten daher eine 4 Zimmer Wohnung.

Nö, eine 3-Raum-Wohnung tut es auch.

Der Mietpreis in der Gegend liegt zwischen 1400€ und 1600€ kalt (98bis 110m²), wobei es nur 35 Anzeigen innerhalb von 100Km Radius gibt (Wir leben in einer Kleinstadt mit vielen Dörfern drum herum)

Dann muss die Wohnung kleiner sein. Wir wohnten früher auf 72 qm zu 4 ....in einer 4 Raum Wohnung. Ich kenne Leute die wohnen zu 4 auf 55 qm in einer 2 Raum Wohnung ...

Wir bezahlen derzeit für unsere 105m² Wohnung um die 1100€ warm, 

dann ist es bei Euch preiswert. Bei uns kosten Wohnung wesentlich mehr. Vielleicht leben wir deshalb auch in kleineren Wohnungen.

Also sucht was, dass dem Geldbeutel entspricht. Den eine Verzögerung ist zwar für ein paar Wochen möglich, könnte aber teuer werden.

Da könnt Ihr nicht viel machen.

Einen Vorgeschobenen Eigenbedarf kann man schlecht beweisen und meistens auch erst dann wenn Ihr dann wirklich ausgezogen seit, das hilft euch aber ja nicht weiter um eine neue Wohnung zu finden.

Ansonsten könnt Ihr vieleicht noch Wiederspruch aufgrund eines Härtefalls einlegen , vieleicht trifft das ja bei euch zu . Les dir mal diesesn Text hier durch: https://www.mietrecht.org/eigenbedarf/eigenbedarfskuendigung-haertefall/

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Vermiete Selber.

NovaSentry 
Fragesteller
 14.10.2019, 19:37

Danke Christian, ich werde es mir durchlesen.

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Wenn der Vermieter einen "echten Eigenbedarf" formgerecht geltend gemacht hat, müsst ihr die Wohnung fristgerecht räumen. Sonst dürfte das teuer werden


NovaSentry 
Fragesteller
 14.10.2019, 19:26

Wäre es auch möglich, das über den Anwalt hinauszuzögern? Wir haben Rechtsschutz, daher wäre das kein Problem mit den Kosten.

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Vampire321  14.10.2019, 19:38
@NovaSentry

ihr könnt so ein paar Wochen rauszögern, evtl nach Rücksprache mit dem Vermieter, aber letzten Endes habt ihr eine Kündigungsfrist, diese gilt es einzuhalten... und Spekulationen bzgl der Absicht des Vermieters bringen nur dann etwas, wenn der eure Wohnung wirklich an dritte (nicht verwandte) vermietet... DANN könnt ihr das anzeigen und ihn verklagen... was aber nichts an der Tatsache ändert, das ihr erstmal raus müsst ... unschön, keine Frage... aber das ist das leid eines Mieters der einen privaten Vermieter hat...

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Lotta1965  14.10.2019, 19:44
@NovaSentry

Es wäre möglich, den Auszug hinauszuzögern, allerdings nicht um den Zeitraum, den du dir da vorstellst. Die Rechtschutzversicherung zahlt auch nur bei Dingen, die Aussicht auf Erfolg versprechen. Ist von Anfang an klar, dass es nicht erfolgsversprechend ist, gegen die EBK anzugehen und es nur darum geht, den Auszug hinauszuzögern, wird die Rechtschutz die Kosten nicht übernehmen.

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DerHans  15.10.2019, 12:57
@NovaSentry

BEVOR ihr einen Anwalt einschaltet, solltet ihr dann die Deckungszusage des Versicherers einholen. Ein von vorne herein aussichtsloser Prozess wird auch nicht von der RS-Versicherung gedeckt.

Dem Anwalt ist das natürlich egal. Der bekommt sein Geld auf jeden Fall.

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Einen Eigenbedarf vorzutäuschen, sollte sich der Vermieter nicht erlauben. Könnt ihr ihm das nachweisen, könnt ihr umfangreichen Schadensersatz von ihm verlangen (Umzugskosten, Renovierungskosten etc.)

Das wäre mir als Vermieter zu riskant. Ich kann's mir deshalb kaum vorstellen.

Liegt der Eigenbedarf sinnvoll begründet vor (das könntet ihr anwaltlich prüfen lassen), müsst ihr tatsächlich Ende Januar die Wohnung verlassen. Die Kündigungsfrist von 3 Monaten ist bei 4 Jahren Wohndauer in Ordnung. Immerhin war er auch so nett, und hat den Eigenbedarf schon im September angekündigt.