Nebenkostenabrechnung Hausmeisterkosten?

7 Antworten

Die Hausmeisterkosten dürfen auf die Mieter umgelegt werden.

Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass dies auch im Mietvertrag vereinbart wurde. Der Vermieter darf nicht irgendwelche Kosten, die ihm später noch einfallen, auf die Mieter umlegen.

Also: Sind die Hausmeisterkosten im Mietvertrag als Betriebskosten aufgeführt?


schleudermaxe  29.09.2019, 16:10

... waren bei mir, und ich habe trotzdem hochkannt verloren. Solche Kosten sind unwirtschaftlich und muss ein Mieter daher nicht bezahlen, so AG und LG.

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DaKaBo  29.09.2019, 16:15
@schleudermaxe

Das gilt aber GANZ SICHER nicht generell. Es gibt umlegbare und nicht umlegbare Hausmeistertätigkeiten.

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schleudermaxe  29.09.2019, 16:16
@DaKaBo

... ich weiß, und in meinem Fall urteilten die Gerichte zu den umlegbaren: "unwirtschaftlich"!

Und das ist auch ehrlich gesagt richtig so! Es gibt im Haus nichts für den HM, was ein Mieter zu bezahlen hat.

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schleudermaxe  29.09.2019, 17:04
@DaKaBo

... MB ist auch bei mir durch, denn die kennen nicht einmal ihr eigenes Lexikon.

Es gibt eben nichts, was ein Mieter für einen Hausmeister zu bezahlen hätte, auch in meinen Häusern gibt es diesbezüglich nichts zu tun.

Die vom MB aufgeführene Tätigkeiten haben in der Kostenstelle Hausmeister jedefalls nichts zu suchen.

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... da habe auch ich meine Bedenken und in meinem Bestand habe ich diese Hausmeister alle kündigen müssen, weil meine lieben Mieter solche unwirtschaftlichen Kosten nicht bezahlen müssen, so jedenfalls AG und LG.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wir haben für unsere Mieter auch einen Hausmeisterservice. Die wollten das nicht mehr selbst machen. Nun müssen sie mit den Kosten leben. Pro Wohnung und Jahr 411 Euro. Allerdings steht im Dienstleistungsvertrag ausdrücklich drin, dass in der Vertragssumme keinerlei Wartungs- und Reparaturarbeiten enthalten sind. Die stellt er extra in Rechnung, falls wir was beauftragen. Und die werden selbstverständlich nicht an die Mieter umgelegt.

Der Vermieter muss diese Kosten nachweisen (Arbeitsnachweise, Arbeitsvertrag etc.). Kann er das nicht, darf er auch nichts berechnen. Fordere also Einsichtnahme in die Originalbelege.

Auch "umsonst wohnen lassen" ist ein Preis, der hier mit € 550,- bewertet ist.

Nun stellt sich allenfalls die Frage, wo und wie und wie lange hat er gewohnt für diesen Preis. Gut möglich, dass es die günstigste Möglichkeit war, die Hausmeisterarbeiten erledigt zu bekommen.

Rechne mal bei einem mittleren Preis mit 50 € pro Monat, wären das pro Jahr 600 €.

Somit würde ich sagen, je nachdem unter wieviel Parteien dieser Betrag aufgeteilt wird, kommst Du damit wirklich gut davon, sofern er auch gute Arbeit gemacht hat.