Nebenkostenabrechnung Hausmeisterkosten?
Hallo Leute,
unzwar bekamen wir gestern unsere Nebenkostenabrechnung von 2018.
Im großen und ganzen bin ich damit einverstanden, allerdings stelle ich mir die Frage, ob mir meine privaten Vermieter die Hausmeisterkosten in Rechnung stellen können, für einen Hausmeister der ebenfalls privat ist, heißt er hat keine eigene Hausmeisterfirma und ist auch nirgends angestellt. Er durfte umsonst wohnen und hat dafür Hausmeisterarbeiten erledigt. Jedenfalls sind die Kosten mit 550€ aufgelistet
Danke und liebe Grüße
7 Antworten
Die Hausmeisterkosten dürfen auf die Mieter umgelegt werden.
Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass dies auch im Mietvertrag vereinbart wurde. Der Vermieter darf nicht irgendwelche Kosten, die ihm später noch einfallen, auf die Mieter umlegen.
Also: Sind die Hausmeisterkosten im Mietvertrag als Betriebskosten aufgeführt?
Das gilt aber GANZ SICHER nicht generell. Es gibt umlegbare und nicht umlegbare Hausmeistertätigkeiten.
... ich weiß, und in meinem Fall urteilten die Gerichte zu den umlegbaren: "unwirtschaftlich"!
Und das ist auch ehrlich gesagt richtig so! Es gibt im Haus nichts für den HM, was ein Mieter zu bezahlen hat.
https://www.mieterbund.de/mietrecht/mietrecht-a-z/stichworte-zum-mietrecht-g/hausmeisterkosten.html
Der Mieterbund definiert hier Kosten, die durchaus - nach mietvertraglicher Vereinbarung - umlegbar sind. Erfahrungen habe ich hier allerdings keine, weil wir zu unseren Mietwohnungen keinen Hausmeister haben. Auf dem Land halt... ich denke, Hausmeister gibt's eher in (größeren) Städten.
Fielen denn deine Kosten unter die vom MB definierten?
... MB ist auch bei mir durch, denn die kennen nicht einmal ihr eigenes Lexikon.
Es gibt eben nichts, was ein Mieter für einen Hausmeister zu bezahlen hätte, auch in meinen Häusern gibt es diesbezüglich nichts zu tun.
Die vom MB aufgeführene Tätigkeiten haben in der Kostenstelle Hausmeister jedefalls nichts zu suchen.
... da habe auch ich meine Bedenken und in meinem Bestand habe ich diese Hausmeister alle kündigen müssen, weil meine lieben Mieter solche unwirtschaftlichen Kosten nicht bezahlen müssen, so jedenfalls AG und LG.
Wir haben für unsere Mieter auch einen Hausmeisterservice. Die wollten das nicht mehr selbst machen. Nun müssen sie mit den Kosten leben. Pro Wohnung und Jahr 411 Euro. Allerdings steht im Dienstleistungsvertrag ausdrücklich drin, dass in der Vertragssumme keinerlei Wartungs- und Reparaturarbeiten enthalten sind. Die stellt er extra in Rechnung, falls wir was beauftragen. Und die werden selbstverständlich nicht an die Mieter umgelegt.
Der Vermieter muss diese Kosten nachweisen (Arbeitsnachweise, Arbeitsvertrag etc.). Kann er das nicht, darf er auch nichts berechnen. Fordere also Einsichtnahme in die Originalbelege.
Auch "umsonst wohnen lassen" ist ein Preis, der hier mit € 550,- bewertet ist.
Nun stellt sich allenfalls die Frage, wo und wie und wie lange hat er gewohnt für diesen Preis. Gut möglich, dass es die günstigste Möglichkeit war, die Hausmeisterarbeiten erledigt zu bekommen.
Rechne mal bei einem mittleren Preis mit 50 € pro Monat, wären das pro Jahr 600 €.
Somit würde ich sagen, je nachdem unter wieviel Parteien dieser Betrag aufgeteilt wird, kommst Du damit wirklich gut davon, sofern er auch gute Arbeit gemacht hat.
... waren bei mir, und ich habe trotzdem hochkannt verloren. Solche Kosten sind unwirtschaftlich und muss ein Mieter daher nicht bezahlen, so AG und LG.