Darf der Vermieter meine Gewerbeanmeldung ansehen?

6 Antworten

wo siehst du ein Problem? Im Prinzip geht ihn das nix an. Du hast gewerblich gemietet, das wäre für ihn eine Absicherung. wie ist die Mietzahlung geregelt? es kann sein, dass er damit selbst zum Unternehmer wird, er muss die Mwst ans FA abführen - und dir entsprechend auf der Mietdauerrechnung ausweisen

Warum solltest Du die Bitte nicht erfüllen? Die Gewerbemiete ist meist güstiger, als die normale Miete. Wahrscheinlich möchte er einfach sicher sein, dass Du die gemietete Fläche auch als Kiosk nutzt.

Jeder, der ein berechtigtes Interesse hat, kann aus der Gewerbedatenbank Auskunft erhalten. Allerdings nur die wichtigsten Daten. Sinn der Gewerbeanmeldung ist schließlich Verbraucher- und Konkurrentenschutz. In manchen Städten (z.B. Berlin) kann man sogar online kostenlos abfragen, wer wo welches Gewerbe betreibt.

Darf der Vermieter dies anfordern?

Wenn es sich um einen gewerblichen Mietvertrag bzw. eine Miete mit Umsatzsteuer handelt, muss er das sogar. Ansonsten darf er nämlich die Vorsteuer nicht absetzen, da die Option zur Umsatzsteuerpflicht zwingend voraussetzt, dass der Mieter kein Verbraucher ist.

... da kann etwas nicht stimmen, denn anmelden muss den Kiosk der Vermieter, sonst bekommt er doch gar keine Erlaubnis son Ding zu betreiben/vermieten.

Du meldest Dein Gewerbe an, ein feiner Unterschied.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung