Darf der Vermieter meine Gewerbeanmeldung ansehen?
Ich habe seit letztem monat ein Kiosk gemietet und habe den Auch beim gewerbeamt angemeldet.
Darf der Vermieter dies anfordern?
VG Zahid
6 Antworten
wo siehst du ein Problem? Im Prinzip geht ihn das nix an. Du hast gewerblich gemietet, das wäre für ihn eine Absicherung. wie ist die Mietzahlung geregelt? es kann sein, dass er damit selbst zum Unternehmer wird, er muss die Mwst ans FA abführen - und dir entsprechend auf der Mietdauerrechnung ausweisen
Warum solltest Du die Bitte nicht erfüllen? Die Gewerbemiete ist meist güstiger, als die normale Miete. Wahrscheinlich möchte er einfach sicher sein, dass Du die gemietete Fläche auch als Kiosk nutzt.
Jeder, der ein berechtigtes Interesse hat, kann aus der Gewerbedatenbank Auskunft erhalten. Allerdings nur die wichtigsten Daten. Sinn der Gewerbeanmeldung ist schließlich Verbraucher- und Konkurrentenschutz. In manchen Städten (z.B. Berlin) kann man sogar online kostenlos abfragen, wer wo welches Gewerbe betreibt.
Darf der Vermieter dies anfordern?
Wenn es sich um einen gewerblichen Mietvertrag bzw. eine Miete mit Umsatzsteuer handelt, muss er das sogar. Ansonsten darf er nämlich die Vorsteuer nicht absetzen, da die Option zur Umsatzsteuerpflicht zwingend voraussetzt, dass der Mieter kein Verbraucher ist.
... da kann etwas nicht stimmen, denn anmelden muss den Kiosk der Vermieter, sonst bekommt er doch gar keine Erlaubnis son Ding zu betreiben/vermieten.
Du meldest Dein Gewerbe an, ein feiner Unterschied.
... nöö, die Nutzungserlaubnis ist entscheidend und die wird benötigt, um überhaupt vermieten zu können.
... vom Bauamt.
Es kann sich nicht jeder eine Kneipe oder so hinstellen und dann auch einfach so betreiben.
Das Bauamt erteilt Baugenehmigungen /auch Nutzungsänderungen). Die sind zur Errichtung erforderlich, nicht zur Vermietung. Von einer "Anmeldung" sollte man dabei nicht reden...
... wie nennt man es denn bei Euch, wenn so eine Nutzung beantragt wird?
Und was passiert, wenn der Vermieter das Ding anders nutzen lässt?
Wenn ein Gebäude oder Räumlichkeit anders, als in der Baugenehmigung beschrieben genutzt werden soll, muss eine neue Baugenehmigung (Nutzungsänderung) beantragt werden soll.
Wenn ich aber ein Gewerbeobjekt habe, kann ich es auch vermieten, ohne jemanden fragen zu müssen.
In dieser Frage ging es aber darum, dass jemand einen Kiosk mietet. Von einer Nutzungsänderung war da nicht die Rede...
Der Vermieter braucht doch keine Erlaubnis, da er den Kiosk nicht betreibt. Betreiben tut ihn der Mieter. Und der muss das Gewerbe anmelden.
Das einzige um das sich der Vermieter kümmern muss, ist die Baugenehmigung.