Sind Kontoauszüge der letzten Monate von der Bank wo man sieht wieviel Gehalt ich bekomme auch genug zur Vorlage für einen Vermieter?

5 Antworten

Das kommt auf den Vermieter an.

Einige Vermieter sind sammelwütig. Da gibt es Viele, die inzwischen immer mehr und mehr oder zumindest alles verlangen, was sie verlangen dürfen. Oder auch nicht.

Darunter fallen Kontoauszüge, Arbeitsvertrag, Schufa-Auskunft... beispielsweise.. und mehr.

Dann kommt vielleicht noch die Kaution hinzu.

Und dann? Naja, ich habe dazu immer gesagt: Was bringt es einem Vermieter, wenn er die Kontoauszüge von jemandem sieht, woraus hervor geht, wie viel Gehalt der potenzielle Mieter hat? Eigentlich nichts.

Denn, nur weil jemand Gehalt hat, also ein Einkommen aus Arbeit, heißt das doch nicht, dass der auch Miete zahlen wird.

Ich persönlich als jemand, der leider (noch) kein Arbeitseinkommen hat, habe immer meine Miete bezahlt. Ich kann aus jedem Mietverhältnis eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vorweisen.

Das können Andere, auch manche Leute, die ich kenne, bei Weitem nicht. Die haben zwar Arbeit. Aber sie haben nicht eine einzige Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, zum Teil sogar sehr negative Schufa.

Ein Freund von mir, der Vermieter ist, bei dem ich auch schon Mieter war, der hatte außer mir auch einen anderen Mieter. Der hatte Arbeitseinkommen. Locker 1500 € netto monatlich. Was passierte? Mein Freund ist auf 3000 € Mietschulden sitzen geblieben. Bravo.

Also, insofern.... Da gibt es viel dummes Geschwätz.

Und, ob diese Vorlage von Kontoauszügen der letzten 3 Monate für den Vermieter genug sind, das ist allein seine Entscheidung. Das kann hier keiner wissen.

Und ob das nun rechtlich zulässig ist, ist wieder eine andere Sache. Meines Wissens nach eigentlich nicht. Ein Vermieter könnte doch sowieso nicht viel mit einem Kontoauszug anfangen. Wenn, dann sollte man auf dem Kontoauszug auch vieles schwärzen, was den Vermieter erst Recht nicht zu interessieren hat.

Auf einer Datenschutz Seite im Netz steht dazu: "Der Vermieter bzw. der Makler ist im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) eine nicht-öffentliche Stelle und unterliegt damit den Regelungen des BDSG. Gemäß § 4 Abs. 1 BDSG ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten nur dann zulässig, soweit dies durch eine Rechtsvorschrift erlaubt oder angeordnet ist oder wenn der Betroffene eingewilligt hat.

Da der Mietinteressent meistens aber nur die Wahl zwischen der Einwilligung und dem Verzicht auf die Wohnung hat, kann die Einwilligung des Mietinteressenten nicht als freiwillig angesehen werden. Gemäß § 4 a BDSG ist es aber erforderlich, dass die Einwilligung auf einer freien Willensentscheidung beruht.

Als Rechtsgrundlage für die Datenerhebung kommt also § 28 BDSG in Betracht. Danach darf der Vermieter nur solche Daten erheben, welche für den Geschäftszweck erforderlich sind."

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Mir als Vermieter wäre das nicht ausreichend. Aus einem Gehaltsnachweis geht noch etwas mehr hervor, als nur die Nettoüberweisung.

Zum Beispiel auch, wie lange der Interessent schon bei der Firma beschäftigt ist, ob außer Gehaltsbestandteilen aus Normalarbeitszeit sehr viele Überstunden dabei sind, die nicht regelmäßig kommen und schließlich auch, ob es eine Lohnpfändung gibt.

Auf diese Weise ist bei uns schon mal ein Mietinteressent aufgeflogen, noch bevor wir die Schufa von ihm hatten. Der Interessent war schlicht insolvent.

Ob man mir Gehaltsabrechnungen oder Bankauszüge zeigt aus denen man erkennen kann das es sich um Lohnzahlungen handelt ist mir als Vermieter egal. Neben den Abrechnungen möchte ich aber den Arbeitsvertrag sehen um zu sehen ob der unbefristet ist.


110101101  06.11.2019, 00:23

Ist aber nicht die feine englische Art.

Vorallem... Was bringt dir das denn, wenn du Kontoauszüge oder Gehaltsabrechnungen hast? Die Zahlung der Miete kann dennoch ausbleiben. Da kann der Mieter auch 5000 Euro monatlich Gehalt bekommen.

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johnnymcmuff  06.11.2019, 15:11
@110101101
Ist aber nicht die feine englische Art.

Warum?

Die Zahlung der Miete kann dennoch ausbleiben. Da kann der Mieter auch 5000 Euro monatlich Gehalt bekommen.

Da hat man absolut keine Garantie

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Das musst du den Vermieter fragen, hier kann niemand entscheiden, dass ihm das ausreichen muss.

Doch klar, aber ich denke er will auch eine Kaution


IloveMyLaptop 
Fragesteller
 06.11.2019, 00:12

WIESO ?

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Rockerarms  06.11.2019, 00:13
@IloveMyLaptop

Kennst Du das nicht? Das ist eine Sicherheit für den VM falls der Mieter etwas in der Wohnung kaputt macht und beim Auszug nicht bezahlen will.

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Rockerarms  06.11.2019, 00:17
@IloveMyLaptop

Waaas 21 schon

Du hattest ja die Frage drin wie Du Dein erstes Mal gestalten sollst, und viele Mädchen die das planen sind extrem jung deswegen dachte ich Du bist 15 oder so

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anitari  06.11.2019, 08:14
@IloveMyLaptop

Gestern hast Du gefragt ob Du die Kaution gleich zur Besichtigung mitnehmen mußt und Heute fragst wieso der Vermieter eine Kaution will? Mir scheint Du fragst die Fragen nur aus Langeweile.

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