Gerade eingezogen und Vermieter will jährliche kosten für Schornsteinfeger?
Hallo alle,
Ich bin grade in meine neue Wohnung gezogen und habe vor einer Woche nach einem langen Gespräch den Mietvertrag unterschrieben.
Mir wurde gesagt man müsse jedes Jahr den Schornsteinfeger bezahlen dies beträgt 200 euro die er ausserhalb der Nebenkosten abrechnet und dies habe ich auch so akzeptiert.
Jedoch bekomme ich nach dem ich gestern erst einzog die Mitteilung der Schornsteinfeger sei in 2 wochen da und man solle ihn Bar bezahlen.
Ich soll nun für einen 1 Jahr lang vom vormieter genutzten Boiler bezahlen? obwohl ich zurzeit sogar nichtmal warmwasser habe da der Boiler falsch eingestellt wurde.
Vielen dank für die Antworten.
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/albatros/1444743971_nmmslarge.jpg?v=1444743971000)
Du hast mit dem Schornsteinfeger keinen Vertrag sondern der Vermieter. Der beauftragt und bezahlt ihn. Diese Kosten darf er im Rahmen der Betriebskostenumlage auf den/die Mieter abwälzen. Die Kosten muss er dem Mieter gegebenenfalls nachweisen können (Einsichtnahme nach Zugang der Jahresabrechnung). Keinesfalls musst / solltest du dem SF die Rechnung direkt bezahlen. Verweise ihn an den Vermieter.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Warum akteptierst Du so etwas? Schornsteinfegergebühren sind Positionen für die jährliche Betriebskostenabrechung.
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... aus der Frage, Zitat:
Ich soll nun für einen 1 Jahr lang vom vormieter genutzten Boiler bezahlen? obwohl ich zurzeit sogar nichtmal warmwasser habe da der Boiler falsch eingestellt wurde.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/albatros/1444743971_nmmslarge.jpg?v=1444743971000)
Besagt nicht, dass Eigentum des Mieters sondern nur, dass der Vormieter diesen benutzt hat (bis zu seinem Mietende).
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Bist Du in eine Wohnung oder in ein Haus eingezogen?
200 € sind für die normale Kontrolle einer Heizungsanlage durch den Schornsteinfeger schon sehr viel, es sei denn, er macht gleich die Heizungswartung mit.
Du hast es akzeptiert, dann solltest Du Dich auch dran halten und wenn Du jetzt schon dran bist, dann darfst Du das so betrachten:
Du zahlst praktisch für das Jahr im voraus. Also jetzt für Dezember 2019 bis November 2020.
Wenn Du irgendwann mal wieder ausziehst, solltest Du aber darauf achten, dass Du nicht bezahlst, wenn Du bspw. im Oktober oder November noch zahlen sollst, obwohl Du Ende November oder Dezember ausziehst. Dann passt es wieder.
Und noch ein Tipp: Wenn Du schon bezahlen sollst, schau genau hin, wofür. Vielleicht gibt es die gleiche Leistung woanders günstiger.
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Wir zahlen für Kontrolle der Ölheizung durch den Schornsteinfeger 1 x im Jahr ca. 60 €, egal ob im Einfamilien- oder 6 Familienhaus.
Für alle insgesamt.
Nö, wenn, dann gehören die in die HK-Abrechnung. Und hier betreibt der Mieter seine Anlage selber.