Unrealistisch hohe Heizkostennachzahlung?

Folgendes Szenario:

Heizkostennachzahlung für das Jahr 2018 (01.12.17-30.11.18) für eine 39m² (in einem insgesamt 228m² großen Haus mit 6 Wohnung) beträgt nach 50:50 Regelung 930,77€ (1696€ insg. Heizkosten+Betriebskosten), geleistete Vorauszahlung beträgt 1200€ (bisher 50€ Heizkosten+ 50€ Betriebskosten monatlich, ab sofort soll der monatliche Abschlaga fu 145€ erhöht werden). Zu dem Zeitpunkt lebt der Mieter seit 1 1/2 Jahren in der Wohnung und musste im Vorjahr nur 30€ nachzahlen. 

Also wird eine Nachzahlung von 469,01€ gefordert, da ein angeblicher Verbrauch von 17639 Einheiten durch elektronische Heizkostenverteiler an den Heizungen ermittelt wurde.

Dabei fällt ein Heizkörper ganz besonders auf, der alleine 10005 Einheiten verbraucht haben soll, obwohl dieser in den wenigen, milden Winterwochen nur stundenweise und nie höher als auf Stufe 3 laufen gelassen wurde und sich in einem Zimmer befindet, das nicht einmal 20m² groß ist und nie eine Raumtemperatur über 19°C erreicht wurde.

Auffällig ist auch, dass der Gesamtverbrauch des Hauses 2788€ bzw. 35533 Einheiten beträgt, dabei dann aber die Hälfte der Gesamtkosten von einer Mietpartei erzeugt worden sein soll. Die anderen Mietparteien haben eine Rückzahlung oder nur geringe Nachzahlung erhalten lt. VM.

Auf zweimaliger Forderung nach Unterlagen (mit Fristsetzung, die nicht eingehalten wurde), in denen die einzelnen Bewertungsfaktoren der Heizkosten auf die Einheiten ersichtlich ist, ein Einblick in den Energieausweis (Haus ist vermutlich nicht gedämmt, Wohnung liegt unter einem unbewohnten, ungedämmten Trockenboden) und Bitte um eine Überprüfung der Heizkostenverteiler durch einen Heizungsinstallateur (im Selbsttest stieg die Einheitenanzeige in 12 Stunden Betrieb auf Stufe 2 um 47 Einheiten, Heizkörper wurde dabei nur lauwarm, Bewertungsfaktor nach wie vor unbekannt, i.d.R. ist aber eine Einheit ca. mit 1 kwh gleichzusetzen, also ein unrealistisch hoher angezeigter Verbrauch), erhielt der Mieter nur eine erneute Kopie der Heizkostenabrechnung. Der kaum der deutschen Sprache mächtige Vermieter stellt sich also entweder dumm oder ist nicht kooperativ.

Der Mieter hat außerdem bereits gekündigt und zieht in drei Wochen aus und bangt nun, dass die Kaution zum Tilgen der Heizkostennachzahlungsforderung einbehalten wird und dem Sachverhalt (ein sehr wahrscheinlicher Defekt der Heizkostenverteiler) nicht weiter nachgegangen wird.

Ein persönliches Gespräch mit dem VM steht bald an, wie kann der Mieter dem VM darin vermitteln, dass die Nachzahlungsforderung nicht korrekt sein kann und anhand welcher Unterlagen kann dies nachgewiesen werden? Wie sieht die rechtliche Lage aus, kann der VM einfach auf die Summe bestehen ohne einen möglichen Defekt überprüfen zu lassen?

Recht, Mietrecht, Vermieter, Heizkostenabrechnung, Heizkostenverteiler, Wirtschaft und Finanzen
Darf mein Vermieter mir verbieten meinen Kellerraum abzuschließen?

Hallo,

ich wohne jetzt etwas mehr als ein Jahr in meiner ersten Wohnung. Bisher hat es auch noch nie großartig Probleme gegeben.

Ich Wohne ganz oben in einem drei Parteien Haus, alleine. In dem Flur oben befindet sich mein Abstellraum, der nur durch den Flur zu betreten ist.

Außerdem habe ich noch einen Kellerraum in den ich aber laut meinem Vermieter nur Fahrrad und Waschmaschine hineinstellen darf. Dadrin befindet sich auch eine Tür zum Garten meiner Nachbarn.

Im Mietvertrag sind beide Räume unter dem Punkt "Räume, welcher der Mieter alleine nutzt" aufgeführt und es wurde auch am Anfang nichts weiter dazu gesagt.

Jetzt ist es so, dass mein Vermieter gestern bei mir vor der Tür stand. Wohl etwas überrascht das ich da war (da ich Urlaub habe) und meinte mir vorschreiben zu müssen, dass ich meinen Abstellraum aufräumen muss. (Wo nebenbei gesagt nur Stühle, Pfand, Kartons Papiermüll und ein paar alte Möbel, die wir vor ein paar Wochen ausgetauscht haben und ich diese Woche sowieso weg bringen wollten stehen.)

Auf meine Frage woher er den Überhaupt wüsste wie es in meinem Abstellraum aussehe sagte er wie selbst verständlich ja er müsste da ja immer mit dem Schornsteinfeger rein. Darauf hin habe ich ihm gesagt, dass ich da gerne drüber informiert werden möchte wenn er in meine räume geht, und er das überhaupt nicht darf. Das wäre ihm egal, er müsste da schließlich rein. Daraufhin habe ich ihm gesagt, dass ich da ein neues Schloss rein machen werde, wenn er das weiterhin macht. Er meinte nur das können sie sich abschminken und übrigens sollten sie ihren Kellerraum auch mal wieder aufräumen.

Daraufhin habe ich gestern Abend um 8 Uhr meinen Kellerraum abgeschlossen und heute morgen um noch nicht mal 11 Uhr rief er mich an. wieso ich jetzt aufeinmal meinem Kellerraum abschließen würde. ich Dürfte dass nicht, immerhin wäre das ein Fluchtweg und der Durchgang für meine Nachbarn in den Garten.

Davon hat mir vor einem Jahr aber keiner was gesagt, und es ist auch nicht als Fluchtweg ausgeschildert.

Ich habe dann nur gefragt was die denn in meinem Keller zu suchen haben, worauf hin er nur meinte ja wir sind ja die Hausmeister.

Mich würde einfach mal interessieren, was ihr da so zu sagt.

liebe grüße

Wohnung, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermietung, Vermieter, Mietvertrag
Wie viele Unterlagen darf der zukünftige Vermieter verlangen, bevor er eine Absage erteilt?

Ich hatte Interesse an einer Wohnung, der Vermieter schien sehr an mir interessiert und wollte mir vor 2 Wochen schon eine Zusage erteilen.Er meinte ich komme als Mieterin in Frage und solle bloß nicht denken dass die Fragen bedeuten er wolle mich nicht.

zu diesem Zeitpunkt hatte er:

3 Gehaltsnachweise von mir

meine Schufa die bei 97,5% liegt

einen Nachweis für die Umwandlung meiner Gehaltserhöhung vor dem Einzug

Eine Bürgschaft meiner Eltern

Eine Selbstauskunft mit dem Kontakt meines derzeitigen Vermieters

und die schriftlich Bestätigung von meinem Chef dass ich übernommen werde und entfristet.

Dann ist ihm ein Tag vorher aufgefallen, dass er noch gerne Gehaltsnachweise oder Nachweise für die Mieteinnahmen meines Vaters benötigt, weil ich vorher beiläufig erwähnt hatte dass meine Eltern selbst Eigentümer sind.

Dies habe ich abgelehnt, womit er vorerst auch zurecht kam.

Dennoch hat er einen Grund gefunden mir die Wohnung vorzuenthalten.Diesesmal wollte er warten bis mein neues (erhöhtes) Gehalt schwarz auf weiß vorzuweisen ist.

Womit ich auch kein Problem hatte, nur das Warten war anstrengend.

2 Tage später erhielte ich eine Mail, dass er noch einen Nachweis dafür möchte dass ich Ersparnisse von mindestens 5000€ vorweisen kann.

die Miete steht im Verhältnis zu meinem Gehalt bei 50/50.

Ich habe Ihm erklärt dass ich keine hohen Ersparnisse vorweisen kann weil ich immer alles in meine Einrichtung von meiner jetzigen Wohnung investiert habe.

Nun bekomme ich eine Ablehnung in der es heißt dass Sie nicht an meiner Zuverlässigkeit zweifeln, aber Ihnen das Schreiben von meinem Chef für die Entfristung nicht ausreicht.

Ich fühle mich etwas benutzt und habe pikante Details von mir enthüllt.

kann er das machen :-)???

Wohnung, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Vertragsrecht
Vermieter verbietet Müllbeutel für den Restmüll, ist das rechtens?

Hallo.
Wir haben leider ein Problem mit unserem Vermieter.
Und zwar geht es um den Restmüll.
Wir leben in einem Mehrfamilienhaus mit 3 Parteien und 7 Personen. Von diesen 3 Parteien sind es zwei Eigentumswohnungen und wir sind die einzigen Mieter in diesem Haus.
Es steht eine große Restmülltonne zur Verfügung. Nun kommt es ab und an vor dass diese eine Tonne nicht ausreicht. Eine zweite Tonne möchte der Vermieter nicht zahlen. Das müssten wir als Mieter übernehmen.
Unser Vermieter ist der Meinung, dass Müllsäcke nicht in die Restmülltonne gehören. Wir sollen die Müllsäcke ausleeren, also den Müll lose in die Tonne packen.
Nun waren wir komplett fassungslos, als heute Morgen unsere Mülltüten wieder vor unserer Haustür standen! Der Vermieter hat die Mülltüten aus der Restmülltonne wieder raus geholt und vor unsere Tür gestellt! Wir sollen den Müll gefälligst ausleeren!
Das ist doch wohl die Höhe! Er hat versucht uns klar zu machen dass es doch normal sei dass man Müllsäcke über der Tonne ausleert, da so Platz gespart wird. Sowas habe ich NOCH NIE gehört.

Das ist doch widerlich?! Wir weigern uns den Restmüll auszukippen... das grenzt doch an Menschenverachtung sowas zu verlangen. Man macht Restmüll doch nicht umsonst in Müllbeutel!
Wir haben sogar mal mitbekommen wie der Vermieter an der Restmülltonne Säcke wieder raus geholt und selber ausgeleert hat... also auch in gegammeltem Küchenmüll und benutzten Hygieneartikeln (Binden und Co) gewühlt hat, damit die Sachen nicht in Müllbeuteln in der Tonne sind!! Aber das war ja soweit erstmal sein Problem. Nun verlangt er es aber von uns auch.

Zumindest kommt das noch dazu: Laut ihm gehören Taschentücher und Küchentücher auch noch in die Papiertonne. Und meiner Information nach, auch wie ich es an der Arbeit zur Mülltrennung gelernt habe; gehören benutzte Taschentücher sehr wohl in die Restmülltonne. Allein weils um die Hygiene geht.

Wir sind schon so am verzweifeln dass wir angeboten haben eine zweite Tonne zu finanzieren, da wir diese Diskussionen leid sind.
Darf ein Vermieter sowas verlangen, können wir irgendwas dagegen tun außer eine zweite Tonne zu bezahlen?
Sowas skurriles hab ich noch nie gehört...

Haushalt, Abfall, Mieter, Mietwohnung, Recht, Vermieter, Abfallentsorgung, Mieterrecht, Mülltonne, Verbot
Kann der Vermieter nach zusage per E-Mail doch die Wohnung anderweitig vermieten??

Hallo zusammen,

ich habe gerade ein gewaltiges Problem. Wir haben uns am 22.02. eine Wohnung angeschaut, die wir gerne mieten wollen. Am Tag der Besichtigung hatten wir den Vermieter mitgeteilt, dass wir die Wohnung unbedingt haben wollen. Am Tag nach der Besichtigung hat der Vermieter alle relevante Unterlagen (Gehaltsnachweise, Bankauskunft, Schufa usw.) von uns erhalten dabei haben wir unsere Interesse noch einmal untermauert. Nach mehre Telefonate haben wir am 27.02. per E-Mail folgende Nachricht vom Vermieter erhalten: 

Sehr geehrter Herr ...

Hiermit bestätigen wir Ihnen gerne, dass Sie die Wohnung in der ....weg 9 zum 01.04. mieten können. Den Mietvertrag senden wir Ihnen in den nächsten Tagen zu.

Mit freundlichen Grüßen

Daraufhin haben wir uns noch einmal mit der jetzige Mieter getroffen um das ein oder andere abzusprechen, da die uns diese vorgehensweise bei der Besichtigungstermin vorgeschlagen wurde. Am Freitag den 01.03. haben wir vom Vermieter den Mietvertrag in zweifacher Ausführung erhalten (noch nicht von ihm unterschieben, jedoch mit alle Eckdaten ausgefüllt.) Diese haben wir dann unterschrieben und ihm zugesendet. 

Am Montag 04.03. rief uns der Vermieter nun an und teilte uns mit, dass die Wohnung doch nicht zu vermieten wäre, weil er nun beabsichtigt dies zu verkaufen. kurz darauf hieß es dann, dass die Wohnung an jemand anderem vermieten wird.

Was jetzt davon wahr ist, kann ich leider nicht sagen, Fakt ist jedoch, dass wir unbedingt zum 01.04. die Wohnung brauchen, da wir jetzt zum 01.04. unsere Wohnung abgeben müssen. Außerdem haben wir andere Wohnungen die wir bekommen könnten abgesagt da die zusagen bereits schriftlich per Mail für die Wohnung uns vorlag. 

Jetzt ist meine Frage, ob der Vermieter einfach sowas machen kann? Ist seine zusage per E-Mail nicht verbindlich? kann ich dagegen rechtlich angehen und auf die zusage zum 01.04. bestehen? Hat es überhaupt Erfolgschancen, die Wohnung doch noch zubekommen? Es sei noch erwähnt, dass wir eine fünfköpfige Familie (drei kleine Kinder) sind und keine Möglichkeit habe, jetzt irgendwo anders unterzukommen. 

Bedanke mich jetzt schon für eure Hilfe und Antworten 

Wohnung, Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag
Kann ich eine Antwort vom "Vermieter" erwarten?

Hallo

Ich habe eine Wohnung gefunden, die für mich und meinen Partner perfekt wäre. Ich habe mich mit dem Vermieter getroffen und die Wohnung im Rohbau besichtigt. Da wir noch andere Wohnungen offen hatten, wollte ich gerne direkt das Bewerbungsformular zusenden, was ich von ihm erhalten habe und Ihm dann zurückgesendet habe. Da wir eine Zusage hatten für eine kleinere Wohnung, habe ich mich bei Ihm gemeldet 1 Woche später um nachzufragen, ob er sich die Unterlagen schon durchsehen konnte und das wir eine Zusage hätten, die Wohnung von ihm für uns aber besser passen würde. Seine Antwort war, dass die Unterlagen für ihn in Ordnung seien, er aber gerne noch meinen Partner kennenlernen wollte. Am darauffolgenden Samstag haben wir die Wohnung nochmals besichtigt und der Vermieter und mein Freund haben sich sehr gut verstanden. Der Vermieter hat immer davon geredet, dass er sich noch meldet, uns war aber nicht klar ob er sich bezüglich der Zusage meldet oder dem Einzugstermin (da er immer vom Einzugstermin gesprochen hat, dass er dies noch nicht genau festlegen kann, da es von den Handwerkern abhängig ist. Er hat gesagt, er meldet sich im Verlauf der Woche so habe ich Ende der Woche nachgefragt ob er schon mehr Wisse. Seine Antwort war, dass er immer noch keine Antwort von den Handwerkern hat und am Samstag noch weitere Besichtigungen hat und am darauffolgenden Wochenende sich mit seinem Vater (dem Eigentümer) gerne entscheiden würde. So habe ich gewartet, mittlerweile fast 4 Wochen nach Abgabe des Bewerbungsformular. Ich habe ihm am Montagabend geschrieben, ob er schon eine Entscheidung treffen konnte etc. Einen Tag später habe ich ihn noch versucht, telefonisch zu erreichen und bis jetzt keine Antwort obwohl er auf Whatsapp online war (habe ihm SMS geschrieben, da wir bis jetzt die Termine so vereinbart haben, da er glaube ich geschäftlich sehr eingebunden ist). Auf jeden Fall erwarte ich eine Antwort ob Zusage oder Absage, darf ich das von Ihm erwarten?

Wohnung, Miete, Recht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag
Mietminderung keine Dusch Möglichkeit?

Hallo, ich hätte da eine Frage zur Mietminderung.

Ich bin leider im Moment Finanziell nicht in der Lage in den Mieterschutzbund zu gehen.

Zu meinem Problem :

Ich bin im Dezember 2018 in eine neue Wohnung gezogen in der es seit 22.01.2019 keine Duschmöglichkeit mehr gibt. Seit dem dusche ich bei Freunden oder Eltern.

Grund dafür ist ein leck in der Wasserleitung zu meinem Bad. In der Zeit vom 22.01.2019 bis 30.01.2019 hatte ich kein Wasser in meiner gesamten Wohnung. Mein Vermieter hatte seiner Versicherung den Schaden mitgeteilt und es hat leider eine Woche gedauert bis eine Firma zur Leckortung und Reparatur eingetroffen ist. Beim Fliesen entfernen hat die Firma mir dann noch mein Starkstromkabel durchgebort ( liegt im Estrich, ich weis da gehört dieses Kabel nicht hin ) war dann auch 2 Tage ohne Herd.

Gutachter von der Versicherung und Sachverständiger waren dann ein paar Tage darauf auch in meiner Wohnung und haben dies begutachtet und entschieden das dies ein Versicherungsfall ist und die Versicherung zahlt. Bis zum 21.02.2019 ist rein nichts passiert !

Am 21.02.2019 ist dann eine Firma gekommen die allerdings nur die sanitären anlagen ( Durchlauferhitzer usw ) ausgebaut hat, nun hab ich auch nur noch kaltes Wasser in meiner Wohnung plus keine Dusch Möglichkeit...... Der Fliesenleger soll angeblich mitte nächster Woche kommen.

Mir ist bewusst das die Versicherung für meine Mietminderung zuständig ist und ich laufe auch seit dem meinem Vermieter hinterher das er das bitte mit der Versicherung schnellstmöglich klären soll, bis dato ist nichts passiert was meine Minderung angeht.

Bin ich dazu gezwungen so lange zu warten bis da endlich mal was voran geht oder kann ich selbst irgendetwas in die Wege leiten ?

Hab jetzt echt die Nase voll von dem ganzen warten und immer woanders duschen gehen.

Bin um jede Antwort dankbar. LG

Wohnung, Miete, Mieter, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter
Reparatur Balkontür Mietwohnung - Wer zahlt?

Hallo,

Ich wohn zur Miete und hatte inzwischen schon zum zweiten Mal das Problem, dass der Stift vom obersten Scharnier der Balkontür rausgerutscht und verbogen ist. Dadurch ließ sich die Tür nicht mehr vollständig schließen, es hat permanent gezogen, Wärmeverlust und dauernder Lärm von draußen waren dadurch vorprogrammiert und außerdem hätte ein Einbrecher die Tür leicht aufbrechen können. Zum Lüften konnte ich die Tür auch nicht mehr öffnen, weil ich Angst hatte, dass sie mir irgendwann ganz entgegen kommt.

Das erste Mal hat mir ein bekannter Handwerker, der zu Besuch war, das Scharnier wieder richtig eingesetzt. Jetzt beim zweiten Mal habe ich das meinem Vermieter gemeldet. Der hat mir direkt gesagt er gibt das dem Handwerker weiter. Die haben sich am selben Tag gemeldet und waren am nächsten Morgen da. Der Handwerker hat die Tür in Ordnung gebracht. Und 1,5 Wochen später habe ich plötzlich die Rechnung von meinem Vermieter im Briefkasten, sie hätten die Rechnung bezahlt. Das würde jedoch unter Bagatellschaden fallen, die von den Mietern selbst zu beheben sind, und ich sollte ihnen die Kosten bezahlen.

Ich finde das ehrlich gesagt unverschämt und möchte nicht zahlen. Erstens halte ich es nicht für einen Bagatellschaden, sondern für einen Schaden an der Bausubstanz, deren Funktionalität durch den Vermieter zu gewährleisten ist.

Zweitens wurde ich nicht darauf hingewiesen, dass ich für diese Kosten aufkommen müsste. Und hatte keine Gelegenheit das privat reparieren zu lassen oder mir zumindest einen Handwerker selbst auszusuchen. Der bestellte Handwerker kam auch noch aus einer anderen Stadt und hat die Anfahrtszeiten natürlich mit berechnet.

Meine Frage ist jetzt, was kann ich tun? Ist das Recht nicht in diesem Fall auf meiner Seite? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Danke und viele Grüße

Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Reparaturkosten
Heizung funktioniert nur ab der Stufe 4?

Hallo zusammen,

bei uns im Badezimmer wurde der Heizkörper ausgetauscht und der neue ist einfach ein Horror für meine kranken pflegebedürftigen Eltern. Bei dem neuen funktioniert die Heizung erst ab der Stufe 4, also nicht mal 3,5 oder so, was beim alten gar nicht der Fall war.

Unser Hauswart hat mir gesagt, dass es daran liegt, dass die Temperatur im Badezimmer eher auch ohnehin so hoch ist, dass der Termostat nun erst ab der Stufe 4 reagiert.

Es ist aber so, dass der Heizkörper bei der Stufe 4 richtig heiß wird und die Temperatur im Badezimmer springt nach oben und der Heizkörper bleibt so heiß auch langfristig, so dass es nicht einfach nur wärmer als bei der Stufe 3, bei der die Heizung gar nicht funktioniert, sondern viel viel heißer, waa insbesondere für meine Mutter katastrophal ist, während es für meine Vater ganz schlecht ist, wenn der Heizkörper gar nicht funktioniert.

Also, ich gehe davon aus, dass vielleicht auch die Stufe 3 funktionieren würde, wenn die Temperatur im Badezimmer 17 oder so wäre und dann ab 18 Grad wieder nicht mehr funktionieren würde, was immer noch kalt für meinen Vater wäre.

Ich verstehe auch nicht... also wenn der Heizkörper einfach auf das Umgebungswetter reagiert, dann wieso heizt der auf der Stufe 4 so krass, also wieso kann die Temperatur zwischen z.B. 18 und so ca. 23-25, die auf der Stufe 4 herrscht nicht erreicht werden?

Habe ich Anspruch auf einen einfacheren Termostat oder so gegenüber dem Vermieter?

Danke

Vermieter, Heizung

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