Kein Warmwasser in der Küche?

9 Antworten

... dann wurde bestimmt die Wartung nicht durchgeführt, oder warum lehnt er ab?

Zudem, kein Vermieter muss selbst rumschrauben, und an Elektrogegenständen schon gar nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Vermieter weigert sich diesen zu reparieren oder zu ersetzen.

Warum? War das Kochendwassergerät in der Küche bei Mietbeginn vorhanden und gäbe es keine anderslautende Erklärung, etwa es wäre vom Vormieter selbst angeschafft worden, schuldet der VM Funktionstüchtigkeit seiner Installation.

Da fordert man ihn schriftlich und zugangssicher, etwa per Einwurfeinschreiben auf, "den Mietmangel defekten Kochendwassergeräts (Marke Modell) in der Küche innerhalb von 14 Tagen nach dokumentiertem Zugang dieser Mängelbeseitigungsaufforderung zu beheben" und kündigt an, "nach fruchtlosem Fristablauf einen Fachbetrieb in Ersatzvornahme mit Reparatur bzw. Austausch zu beauftragen und die Rechnung mit übernächster Mietfälligkeit zu verrechnen."

So wird das was.

Von einer Mietminderung rate ich hingegen ab. Erstens ist der Mangel unerheblich, da man Heißwasser am Herd zubereiten kann. Zweitens marginal: 500 € WM x 5% x 14 Mangeltage : 30 Miettage wären gerade einmalig 11,62€ weniger Miete gegen das Risiko, wg. Mietrückstand abgemahnt zu werden, wenn die Mietkürzung als unanagemessen hoch ausgeurteilt würde. Drittens dürfte sich der VM bei nächstmöglicher Mieterhöhungsmöglichkeit daran erinnern, was er auch darf.

G imager761

  1. Frist zur Reparatur setzen
  2. Androhen der Mietminderung
  3. Mieterschutzbund aufsuchen
  4. Forderungen über die durchsetzen lassen

"Kein Warmwasser in der Küche" kann es nur dann geben, wenn es auch keine betriebsbereiten Kochplatten oder keinen elektrischen Wasserkocher gibt.

Was Dir also fehlt, ist nicht das Warmwasser, sondern der Komfort, dass Warmwasser aus einer dafür vorgesehenen Leitung kommt.

Die Lösung ist ganz einfach:

Schriftliche Mitteilung an den Vermieter, dass das Heisswassergerät unter der Spüle nicht mehr geht und dann Fristsetzung (2 Wochen) bis zur Reparatur oder Neuanschaffung. Gleichzeitig rein schreiben, dass man nach Ablauf der Frist selbst einen Elektriker beauftragen und den Rechnungsbetrag von der nächsten Mietzahlung einbehalten wird. Außerdem wird die Miete pro Tag um 5 % gemindert, an dem in der Küche kein warmes Wasser aus der Leitung kommt. (Ob man die Minderung dann durchzieht, kann man sich dann immer noch überlegen, aber auf diese Weise bekommt man vermutlich doch recht schnell was in Gang.)

Ist der Boiler mitvermietet und gehört natürlich zur Mietsache, ist der Vermieter gesetzlich verpflichtet, seine Funktionstüchtigkeit jederzeit zu gewährleisten. Setze hm schriftlich per EE eine angemessene Frist (zwei Wochen, genau datieren) und kündige an, dass du bei Verzug selbst eine Firma beauftragen und deren Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen wirst.