Schlüssel einfach in meinen Briefkasten geworfen und ausgezogen - darf mein ehemaliger Mieter das?

11 Antworten

Also wenn ich die Schlüssel meinem Vermieter übergebe, dann lasse ich mir immer bescheinigen, dass er die Schlüssel bekommen hat!

So könntest Du ja herkommen und behaupten, dass kein Schlüssel im Kasten war. Ergo: Du könntest auf seine Kosten das Schloß austauschen!

Aber wenn soweit jetzt alles in Ordnung ist: Belasse es dabei und vermeide weiteren Sreß!

... natürlich, wenn es nicht anders vereinbart wurde ja sowieso.

Beachte die kurze Verjährungsfrist; und wenn er mit Dir spricht und Dir das so sagt, ist doch erst Recht der Schlüssel bei Dir.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du hast den Schlüssel erhalten und damit Zugang zum Mietobjekt. Sind die Schlüssel komplett? Wurde die Wohnung vertragsgemäß hinterlassen? Dann sollte alles gut sein.

FZ

Nachdem Du gemäß Deiner Fragestellung den Schlüssel erhalten hast, wurde Dir ja die Wohnung "sozusagen" zurückgegeben. Also kannst Du jetzt eine Besichtigung durchführen und Deinen Mieter über evtl. vorhandene Mängel in Kenntnis setzen. Und dies solltest Du auch mit ! einem neutralen / unbeteiligten Zeugen vornehmen, der dieses Protokoll dann auch mit unterzeichnet.

Offensichtlich hast du den Schlüssel ja bekommen.

Das heißt jetzt ja nicht, dass die Wohnung abgenommen hast. Selbstverständlich haftet er für evtl. vorhandene Schäden.