Vermieter beauftragt Heizungsmonteur zur Wartung und ich bekomme direkt die Rechnung?

6 Antworten

Nach meiner Sicht sind alle Kommentare - auch widersprechend - richtig. Der Vermieter muss zahlen. Wenn ihr direkt begleicht, hat der Vermieter in der NKA weniger Arbeit. Aber er braucht die Rechnung auch für seine Unterlagen (er ist ja der Vertragspartner), also macht es keinen Sinn, dass ihr bezahlt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ... aus Projektentwicklung, WEG-Recht, Beirat

Kiara70 
Beitragsersteller
 12.10.2019, 21:48

Darf der Monteur überhaupt eine Rechnung an uns schreiben? Ist das nicht rechtswiedrig?

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oklein  12.10.2019, 22:18
@Kiara70

Natürlich nicht, aber Du hast geschrieben, Du hast nur die Rechnung bekommen.

Die Rechnung muss entweder auf den Vermieter als Auftraggeber ausgestellt sein, dann könntest Du diese "für den Vermieter" bezahlen. Den Nachweis für die Steuer benötigst Du aber allemal. Anderenfalls musst Du natürlich einen Auftrag auslösen.

Es bleibt aber bei meiner Empfehlung: Rechnung an den Vermieter und er soll es auch bezahlen.

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Kann er einfach den Monteur bestellen und die Rechnung direkt an uns schicken lassen?

Nein. Er ist der Auftraggeber, er bekommt und bezahlt die Rechnung.

Darf der Monteur überhaupt eine Rechnung schreiben, auf unseren Namen, obwohl er von uns keinen Auftrag bekommen hat?....bitte um Rat da ich im Netz nicht gefunden habe.

Nein, siehe oben.

Auch hab ich noch ein Anliegen.
Bei uns in der Wohnung ist der Hauptanschluß für das Wasser. Daher wollte unser Vermieter einen Schlüssel für den Fall das etwas wäre. Somit kann er jederzeit in unsere Wohnung wenn wir nicht Zuhause sind. Nun meine Frage. Darf ich das Schloss austauschen?

Darfst Du.

https://www.mieterbund.de/index.php?id=566


Kiara70 
Beitragsersteller
 12.10.2019, 21:48

Darf der Monteur überhaupt eine Rechnung an uns schreiben? Ist das nicht rechtswiedrig?

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NoName08154711  12.10.2019, 22:13
@Kiara70

Der Monteur kann eine Rechnung an jeden ausstellen, wenn er das will; das heißt aber nicht, dass derjenige sie auch bezahlen muss.

Und nein, rechtswidrig ist das nicht, Du sollest ihn aber unmissverständlich darauf hinweisen, dass Du weder der Auftraggeber bist, noch dass Du diese Rechnung je bezahlen wirst.

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Nein der Vermieter hat keinen Anspruch auf einen Schlüssel von euch. Ihr dürft das Schloß tauschen müßt es aber nach dem Auszug wieder in den Alten Zustand zurück tauschen.

Ihr könntet natürlich auf Abrechnung über die Nebenkosten bestehen, aber so ist es wirklich einfacher und auch das Finanzamt hat dann weniger Nachfragen wenn euer Name in der Rechnung steht. Die könnt Ihr dann nämlich als Handwerkerleistung über eure Steuer absetzen. Wenn Ihr das über die Nebenkostenabrechung absetzen wollt, bohrt das Finanzamt eher nach als wenn Ihr die Rechnung auf euch ausgestellt bekommen habt und Ihr selber überwiesen habt.

Wenn es aber mal zu einem Defekt der Heizung kommen sollte, dann müßt Ihr diese Rechnung nicht zahlen, nur die Wartung darf auf die Mieter umgelegt werden

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Vermiete Selber.

.... bedenke das Ende, oder?

Alle Rechnungen des Hauses müssen ja in eine BK-Abrechnung, so jedenfalls der BGH.

Und wenn diese in der BK-Abrechnung fehlt, ist die dann ja nicht ordnungsgemäß.

Wer hat dann mehr Vorteile und lächelt zuletzt?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
  1. Ja, der VM darf die Wartungskosten eurer Einzelgastherme, die ja vollständig nur euch anfällt, unmittelbar umlegen.
  2. Er darf euch künftig selbst überlassen, wann ihr die spätestens alle 12 Monate seinen Monteur zu Wartung direkt beauftragt, bezahlt und das Wartungsprotokoll dem VM zuschickt.
  3. Nein, zu euren Mieträumen hat er nur nach Abspruche, dessen Termin deutlich früher als 14 Stunden vorher anzufragen wäre und ggf. nur bei eigener Anwesenheit Zutritt. Dem VM stünde es frei, den Wasser-Hauptanschluss in den Keller zu verlegen, der nicht zu eurer Mietsache gehört.
  4. Selbstverständlich darf man den Schließzylinder der Wohnungstür gegen seinen eigenen tauschen und den alten bei Auszug wieder zurückbauen. Schliesslich weiß man garnicht, wer sonst alles noch Schlüssel zu eurer Wohnung besitzen und sich ungefragt Zutritt verschaffen könnte: Ex-Partner, Handwerker, Vor-Vormieter,... Wenn er es herausfände weiß man, dass das Mißtrauen berechtigt war :-)