Hallo,
ich habe vor 3 Jahren einen Schrebergarten kostenlos übernommen und werde mir aller Voraussicht nach demnächst ein Reihenendhaus mit Garten kaufen. Heißt, ich brauche den Schrebergarten nicht mehr.
In der Ordnung steht drin, dass ich den Garten bis Juli eines Jahres zu November kündigen kann. Danach habe ich 2 Jahre Zeit meine Sachen aus der Laube zu holen.
1.Frage: Zahle ich für die 2 Jahre dann noch Pacht etc?
2. Frage: Wenn ich die Laube vor November leer habe, zahle ich dann überhaupt noch etwas?
3.Frage: Was ist mit der Wertermittlung? Wer macht das, wer kümmert sich um den Wertermittler und was kostet er bzw wer zahlt den?
Angenommen ich habe dann bis November keinen Nachpächter, wie lange bin ich dann an den Garten gebunden? Viele schreiben und sagen mir, solange, bis ich einen Nachpächter gefunden habe. Aber wer kümmert sich um den Garten im Zeitraum nach meiner Kündigung bis zur Neuverpachtung? Was, wenn sich die nächsten 20 Jahre kein Nachpächter findet? Zahle ich dann trotzdem noch irgendwas? Ich meine.. Es kann doch nicht sein das ich mit 30 einen Garten habe und mit 65 immernoch gebunden bin weil sich kein Nachpächter findet, oder??
Bitte um Hilfe!!
Danke für jede Antwort!