Vermieter ignoriert Kündigung?
Wir haben am 1.07.2019 einen unbefristeten Mietvertrag für ein Haus unterschrieben. Am 25.09. haben wir die ordentliche Kündigung von 3 Monaten zum 31.12.2019 per Einschreiben Einwurf an die Adresse auf dem Mietvertrag geschickt. Am 26.09. wurde unser Einschreiben per Post zugestellt, und am 28.09. hat sich der Vermieter per WhatsApp gemeldet, das er gehört hätte wir wollten ausziehen. Dann verwiesen wir nochmals auf das Kündigungsschreiben vom 25./26.09.2019. Am 1.10. schrieb er nochmal eine WhatsApp das er bisher keinen Brief bekommen hat worauf er antworten kann.
Fazit: Er versucht das zugestellte Kündigungsschreiben zu ignorieren.
Was wäre hier gegen ihm der nächste Schritt?
Wie handeln wenn er Dezember sich weigert das Haus zu übernehmen?
Für antworten bedanken wir uns im Voraus.
4 Antworten
Eine Kündigung ist eine einseitige Angelegenheit. Sofern ihr nicht gegen Vertragsbedingungen verstoßt* und nachweisen könnt dass ihr die Kündigung fristgerecht abgeschickt habt**, könnt ihr an Silvester ausziehen, ob das dem Vermieter passt oder nicht.
Der nächste Schritt wäre, die Kündigung nochmals mit einer Kopie der Quittung (weiß nicht ob das der richtige Name für den Einschreiben-Nachweis ist) an den Vermieter zu schicken. Oder noch besser, beides persönlich vorbeizubringen.
*z. B. Mindestmietdauer
**Den Nachweis habt ihr ja, nehme ich an, weil Einschreiben.
Hallo und danke! Es würde keine Mindestmietdauer vereinbart, und Ergänzungen zum Mietvertrag hätten laut dem Paragraphen im Mietvertrag schriftlich gemacht werden müssen. Ja, Nachweis ist ja über dien Zustellung da...
Einwurf Einschreiben ist der beste Weg eine Kündigung zu übersenden, das steht auch bei manchen Rechtsberatern auf der Website...
Das ist richtig, aber zusätzlich sollte ein Zeuge den Inhalt des Briefes bestätigen können.
Lese dazu auch das hier:
http://blog.voranwalt.de/2016/01/14/ihre-kuendigung-haben-wir-leider-nicht-bekommen/
Ja, Nachweis ist ja über dien Zustellung da...
Auch Zeugen die den Inhalt des Briefumschlags bestätigen können? Ich hätte bestimmt Zeugen. :-)
Hier scheint sich der Vermieter rausreden zu wollen, aber es kann auch sein, dass er den Brief nicht erhalten hat, wenn ihn einer aus seinem Briefkasten genommen hat.
Der V. versucht zu tricksen. Der Postbote protokolliert die Zustellung (Einwurf in den BK des Empfängers). Die Zustellung ist also beweisbar erfolgt. Das ist so auch gerichtsfest.
Du ziehst pünktlich aus und übergibst spätestens am 2.1.20 die Wohnung. Den Termin teilst du per Einwurfeinschreiben dem Vermieter mit. Zur Übergabe Zeugen mitnehmen (mindestens einen, aber unparteiischen). Vorher das Ganze dokumentieren. Schriftliches Übergabeprotokoll vorbereiten und vom Zeugen unterschreiben lassen.
Kommt der V. zum Termin, weigert sich die Schlüssel aber anzunehmen, stecke diese in einen festen Briefumschlag und wirf sie ihm vor die Füße. Dieses solltest du auch protokollieren. Kommt er nicht, die Schlüssel persönlich im verschlossenen Umschlag mit Zeugen in seinen Briefkasten werfen.
eigentlich könntet ihr das Haus besenrein verlassen und die Schlüssel auch per Einschreiben zusenden
aber: Ihr habt sicher ein Kaution hinterlegt und keine Mietbürgschaft.....
Problem: Einwurf..... das ist die von euch nicht beweisbare Sachlage (hat er den Brief oder nicht, hat ihn jemand anders aus dem Kasten genommen und er liegt irgendwo unter tausend Dingen ..) - da kenne ich mich juristisch zu wenig aus
Ruf mal einen Rechtsanwalt an
Einwurfeinschreiben ist grundsätzlich genau richtig für eine solche Kündigung.
Wenn jemand anders den Briefkasten leert oder der Vermieter den Brief ins Altpapier wirft, ist das nicht das Problem des kündigenden Mieters.
Der Brief wurde eingeworfen und gilt als zugestellt.
Hallo und was wäre dann die korrekten Übergabe wenn er sich weigert das Haus wiederzugeben übernehmen obwohl es eine ordentlichen Kündigung gab???
Was man machen kann, steht hier:
https://www.refrago.de/Wohnungsuebergabe_Darf_der_Vermieter_ablehnen.frage887.html
Es gibt keine Kaution, wir wir das Haus nicht renoviert bekommen haben....
Einwurf Einschreiben ist der beste Weg eine Kündigung zu übersenden, das steht auch bei manchen Rechtsberatern auf der Website...
Davon raten Anwälte ab, das ist keine korrekte Übergabe.