Bestattungskosten Übernahme 3 weitere Monate Auskünfte meiner Koonten?

Guten Tag, 

seit 2010 lebe ich in NRW und meine Mutter in Saarbrücken... leider verstarb Sie im Juni 2019.

Da ich das Einzige Kind bin, musste ich für die Beerdigung sorgen.. Freitags ist Sie verstorben (am gleichen Tag noch bei einem Bestatter angerufen, da sie zu diesem Zeitpunkt schon in einem Hospitz war) Montags, habe ich dann auf dem Sozialamt angerufen und gefragt wie dass alles weiter geht, da ich eine Beerdigung z.Z nicht zahlen kann (bin selbst seit Feb.2019 krankgeschrieben und auch im Krankengeld) Mir wurde ein Antragsformular zugesand, bei dem ich auch meine Kontoauszüge der Letzten 3 Monate (Bis zum Sterbedatum) vorlegen musste! Gesagt, getahn .. Tage später (Beerdigung war schon) kam dann auch die Rechnung vom Beerdigungsinstitut... Diese dann weiter geleitet ans Sozialamt...  Heute kam ein Schreiben, in dem folgendes Steht: 

Guten Tag Hr. 

für die Feststellung der Vorraussetzungn für die Übernahme von Bestattungskosten ist dass Einkommen im Monat der Fälligkeit der Rechnung maßgeblich. Dies ist der Monat August 2019.

Ich benötige daher abschließend noch die Kontoauszüge ihres Kontos für den Zeitraum 31.07. bis 01.09.2019. Bitte lassen Sie mir diese bis zum 06.09.2019 zukommen.

Sobald mir diese vorliegen, werde ich die ihnen zustehenden Leistungen an den Bestatter überweisen und ihnen einen Bescheid zukommen lassen. 

Frage: 

Wieso muss ich nun weitere 3 Monate vorlegen

Was passiert mit dem Geld was meine Mutter noch auf dem Konto hat (ich habe dass Erbe ausgeschlagen) ?! 

Ich habe diesem Monat meine Rückerstattung vom FA bekommen, wird diese mitgerechnet? desweiteren beziehe ich z.Z auch nur Krankengeld da ich wegen Psychischer Belastung nicht arbeiten kann... 

Was kann od. muss ich nun 

l

Recht, Bestattung
Vermietung einer Wohnung an einen guten Freund?

Zu allererst sei gesagt, dass meine Frage etwas kompliziert und ausführlich wird.

Ich schildere erst mal die Ausgangssituation. Mein bester Freund und ich haben unser Abitur gemacht und wollen für unser Studium in eine nicht weit entfernte (20km) Unistadt ziehen. Glücklicherweise besitzt der Opa meines Freundes eine Eigentumswohnung in besagter Stadt und wäre bereit uns diese kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Nur schon vorweg: offizieller Hauptwohnsitz soll bei den Eltern bleiben (wegen Versicherung):

Unsere Hauptfrage ist erst einmal ob wir das ganze "offiziell" mit Mietvertrag, Ummeldung, etc. machen sollten oder es lieber unter der Hand regeln wollen. (An sich müsste ich ja nur meine Nebenkosten sowie Hausverwaltungskosten übernehmen, da der Opa nichts daran verdienen möchte.) Das Problem: Der Opa hat absolut gar keine Lust auf Bürokratie. Sollte er Vermieter werden, müsste er sich mit einer Materie beschäftigen, die ihm viel seiner letzte Lebenszeit rauben würde. Deshalb waren wir von Anfang an eigentlich dafür uns das zu sparen.

Jetzt meine erste Frage: wäre es überhaupt legal, wenn ich mit meinem Freund zusammen dort wohnen würde, keine Miete zahlen würde, sondern nur jeden Monat die Nebenkosten + Verwaltungskosten an den Opa überweisen würde und mich nicht ummelden würde? Steuern hinterziehen würde ja in diesem Fall eigentlich niemand, da wir ja wirklich nur die Deckung unsere eigenen Kosten zahlen würden. Dies dürfte ja nicht versteuert werden.

Allerdings erhebt die Stadt eine Zweitwohnsitzsteuer. Keinen Zweitwohnsitz anzumelden ist ja verboten oder nicht? Aber würde dies überhaupt eine Rolle spielen, wenn die Steuer sich auf eine "Miete" von 0 € beziehen würde? Dann gäbe es ja an sich auch da nichts zu versteuern.

Meine Frage würde noch weiter gehen, aber der Übersichtlichkeit halber will ich jetzt erst mal auf ein paar Antworten warten.

Steuern, Freunde, Recht, Mietrecht
Steuerklasse II mit Untermieter?

Ich hatte vor Jahren die Steuerklasse II beantragt und die mir auch bewilligt wurde. Letztes Jahr gab ich auch wahrheitsgemäß eine weitere Person über 18 Jahre im Haushalt an. Ein Bekannter bezog Geld vom Job Center und wollte sich wegen finanzieller Einbußen nicht bei seiner Partnerin (hat Arbeit) und seinem Kind in der Wohnung anmelden. Er hatte mich darum gebeten sich bei mir anzumelden als Mitbewohner. Ich willigte ein. Im Job Center hatte er auch das Verhältnis einer WG angegeben und das war für das Amt auch völlig ok. Die Miete wurde vom Amt durch 3 Personen geteilt (mich,mein Kind und ihm). Sein Anteil wurde mir auf mein Konto überwiesen vom Job Center, weil ich per Dauerauftrag die Miete monatlich überweisen habe an den Vermieter und damit nicht 2 verschiedene Mieten für ei e Wohnung an den Vermieter geht. 

Das Finanzamt rief mich an und sagte, dass mir deswegen nicht mehr die Steuerklasse II zustehen würde. Ich hatte erklärt, dass sich mein Bekannter überhaupt nicht bei mir in der Wohnung aufhält und auch noch nie in meiner Wohnung anwesend war. Ich war nur seine Meldeadresse und somit haben wir auch nicht zusammen gewirtschaftet. Das wollte das Finanzamt aber überhaupt nicht wissen, denn für die stand fest er ist über 18 und könne sich um mein Kind kümmern. Dabei sei es egal, ob man eine WG ähnliche Situation hat wo jeder sein eigenes Ding macht, oder tatsächlich ein Paar wäre.

Ich musste alle Vergünstigungen zurück zahlen und mein Arbeitgeber rechnete auch die Monate finanziell zurück. Ist das wirklich so richtig? Würde eine größere WG mit einer Alleinerziehenden zusammen leben, kann man doch auch nicht einfach mal so unterstellen eine Gemeinschaftliche Haushaltsführung zu machen. Es zählt doch jeder seins und kümmert sich auch jeder um seins.

Mein Bekannter hatte ja nicht mal Betriebskosten verbraucht oder jemals hier bei mir in der Wohnung geschlafen.

Mein 1 Kind ist nicht von ihm und mein 2 Kind das in diesem Jahr geboren wurde auch nicht. Die Väter sind Sorgeberechtigt und haben die Vaterschaft anerkannt. Ist das nicht Beweis genug um die gemeinsame Haushaltsführung zu widerlegen?

Kann ich Rückwirkend für das Jahr 2018 damit noch einmal in Widerspruch gehen?

Recht, Steuerrecht
5900 Euro Stromschulden! Kann das Jobcenter oder das Amt die Schulden bezahlen oder bleibt man darauf sitzen?

Es geht dabei um 3 Schwestern, die in einem großen gemieteten Haus leben. Eine Schwester ist körperlich behindert und die andere hat eine geistige Behinderung. Die älteste Schwester (30) steht im Mietvertrag und hat den Vertrag mit dem Stromanbieter geschlossen, sie regelt eigentlich das Meiste. Die älteste Schwester arbeitet aus gesundheitlichen Gründen nur noch Teilzeit und verdient 500 Euro Netto und muss aufstocken. Die anderen beiden (21 und 25) konnten bisher noch nie arbeiten, abgesehen davon dass die behinderte Schwester schon mal zeitweise in einer Behindertenwerkstatt arbeitete.

Zusammengefasst sind alle drei auf Langzeit gesehen auf Sozialhilfe und auf das Amt angewiesen.

Das Problem ist, dass sie das Haus verwahrlosen lassen haben und in unzumutbaren Umständen leben. Zentralheizungen sind nicht vorhanden und der einzigste Ofen im Haus ging kaputt.

Die Schwestern haben dann mit Heizlüftern geheizt. Die haben teilweise 2500 oder 3000 Watt. Sie hatten davon mehrere im Haus und sie sind über die Wintermonate 24/7 gelaufen. Ansonsten (Sommer und Frühjahr) haben sie die Heizlüfter nur nachts laufen lassen.

Nun erhielt die älteste Schwester die den Vertrag mit dem Stromanbieter schloss einen Brief. Sie hat 5900 Euro Schulden beim Stromanbieter innerhalb von einem Jahr aufgebaut. Sie hat monatlich nur einen Abschlag von 50 Euro gezahlt und dann kam eben die Schlussabrechnung.

Jetzt schiebt es eine Schwester der anderen zu und keine will es gewesen sein die die Heizlüfter 24/7 laufen lassen hat. Letztendlich sind sie alle drei dafür verantworltich, aber die älteste Schwester soll zahlen weil sie im Vertrag steht.

Frage: Besteht die Möglichkeit, dass das Jobcenter oder das Sozialamt für die Schulden aufkommt?

Die Schwestern haben ja immerhin nur geheizt, so wie es für jeden Hartz4-Empfänger selbstverstänlich erscheint... Normal müsste das Amt doch dann für die Heizkosten aufkommen, oder nicht? Kann man das ggfs. gerichtlich vorm Sozialgericht einklagen?

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Riesenbärenklau (Herkulesstaude) im Garten, darf ich den behalten?

Hallo GuteFrage.net,

In meinen Garten an meinen Misthaufen wächst ein Riesenbärenklau, ich habe oft gehört, dass ich das Melden muss, ihn zerstören muss und ihn nicht behalten darf. Stimmt das?

Ich finde diese Pflanze wirklich schön. Wenn man sie von außen anfässt ist diese Pflanze völlig ungefährlich. Man darf nur den Saft nicht berühren.

Diese Pflanze ist nicht so gefährlich, wie sie in den Medien dargestellt wird. Ich habe weder kleine Kinder zu besuch, noch Freunde, die Kinder mitbringen. Ich gieße diese Pflanze regelmäßig. Bei bloßer Berührung passiert nix, bin schon oft gegen gekommen, mir ist nix passiert. Da brechen auch keine Haare ab, wie bei Brennnesseln oder sonst was. Man darf die Pflanze nur nicht beschädigen.

Ich habe schon Blätter ohne Handschuhe gepflückt, Nachts. Für die Kaninchen meiner Nachbarin. Die essen die gerne.

Meine Meinung dazu ist, daran könnt ihr nix ändern: Jedes Lebewesen auf dieser Erde hat das gleiche Recht da zu sein, wo es ist, egal warum es gerade dort ist. Und wenn es eine Pflanze ist, dann doch wohl noch mehr als jeder Mensch, der eine aggressive Haltung gegenüber allem hat was neu ist.

Villeicht ist es wenn man den Vergleich zieht doch ein Segen für uns, dass es solche Pflanzen gibt. Wenn auch nur noch für unsere verbliebenden Insekten und uns wenn z.B. die Bienen die heute schon geschützt werden müssen im Riesenbärenklau blühende Pflanzen finden, die trotz der Überwirtschafterung unserer Wiesen, noch ihre Lebensgrundlage finden! Und für uns Honig produzieren können.

Meine Meinung.... was meint ihr? Die Pflanze ist nicht schlimm, oder hata uch nur einmal jemand von euch sich da dran verbrannt? Ich glaube wohl kaum...

Gefahr, Tiere, Pflanzen, Garten, Recht
Habe ich eine psychische Krankheitt?

Hallo,

mir geht es richtig gut. Ich lebe wie Arno Dübel (der berühmte Sozialhilfeempfänger) und möchte auch nie arbeiten. Ich habe alles, was ich brauche, und meist noch mehr am Ende des Monats übrig als Menschen die arbeiten. Ich stehe nicht so gerne früh auf, deshalb bleibe ich lieber liegen und mache es mir gemütlich. Ich liege fast jeden Tag in der Sonne, koche und esse nur frisches Essen und treibe viel Sport. Ich wurde nun schon einige male krank genannt, weil ich nichts an meiner Lebenssituation ändern möchte. Stimmt das wirklich? Muss man psychisch krank sein, wenn man nicht für ein System arbeiten möchte, was Menschen sowieso nur ausnutzt und versklavt? Ich fühle mich im Gegenteil sehr gesund, und die Menschen, welche täglich zur Arbeit gehen wirken in meinen Augen oft sehr kränklich (Ränder unter den Augen, bleich, depressive Stimmung, Haarausfall, Sehschwächen, Bierbauch oder abgemagert, Hautkrankheiten, Vitamin- und Nährstoffmangel etc.) ...

Ich bin ein wenig ratlos. In Griechenland sind die Hälfte der Jugendlichen und jungen Erwachsenen in meinem Alter arbeitslos, dort ist auch nicht jeder krank, im Gegenteil, sie wirken sogar oft sehr gesund und munter. Aber in Deutschland müssen sich die Menschen für ihre Existenz rechtfertigen, wenn sie sich nicht versklaven lassen. Könnte da auch ein gewisser Neid oder Groll mitspielen? Der durchschnittliche deutsche Michel wirkt immer irgendwie "übersäuert", zusammengekniffene Lippen, ausweichender und hoffnungsloser Blick, der charakteristische "Bierernst" etc. ... wieso ist das so? Wieso kann man nicht einfach mal das Leben genießen, ohne dafür von anderen angepöbelt zu werden? Oft wird behauptet, dass Menschen die nicht Arbeiten dem Staat nur auf der Tasche liegen würden. Dazu sage ich: Richtig, aber wo ist das Problem? Die meisten Menschen sind mit der Regierung unzufrieden, also wieso wollen sie sie um jeden Preis aufrecht erhalten? Bei den Wahlen meckern immer alle über Merkel, den Bundestag und co, aber dann gehen sie wieder friedlich zur Arbeit und zahlen weiter für ein System, welches sie eigentlich gar nicht wollen?

Für mich ergibt das wenig Sinn. Ebenfalls liegen Studenten, die an staatlichen Universitäten studieren dem Staat wesentlich mehr "auf der Tasche", ganz zu schweigen von den Millionen Flüchtlingen, die auf unsere Kosten leben ohne je etwas in den Staat eingezahlt zu haben, aber man regt sich lieber über Sozialhilfeempfänger auf. Vielleicht, weil es gesellschaftlich akzeptierter ist? Sind ja nur Deutsche? Ich weiß es nicht.

Ich bin da ein wenig überfordert und hoffe auf guten Rat. Wohlan denn!

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Hilfe! Kupferspirale?

Ich möchte mir die Kupferspirale legen lassen. Beratungsgespräch mit der Ärztin, Spirale bestellt, Periode gekommen und so bin ich bei der Ärztin. Die Ärztin hat sich plötzlich geweigert mir eine Spirale zu legen, da ich mich informiert habe, dass die Krankenkasse (AOK Bayern) alle Kosten im Bezug auf der Spirale einer Frau unter 22 zu bezahlen.

Ich habe mich bei der KVB, meiner Krankenkasse wie auch bei ProFamilia beraten lassen und stehe mit dem Recht auf meiner Seite nun alleine da.

„Seit 1. April 2019 haben Ihre Patientinnen bis zum vollendeten 22. Lebensjahr (ein Tag vor dem 22. Geburtstag) Anspruch auf Versorgung mit verschreibungspflichtigen empfängnisver- hütenden Mitteln. Auch das Setzen/Legen eines Intrauterinpessars (Spirale) und eines De- pot-Kontrazeptivums (Implanon®) muss zu Lasten der GKV abgerechnet (EBM-Ziffer 01830 bzw. 01832) und verordnet (Muster 16; Kassenrezept) werden. Für Versicherte der AOK Bayern gilt (Stand: 27. Mai 2019): Unabhängig von der Wirkungsdauer ist sowohl die Ab- rechnung als auch die Verordnung von Intrauterinpessaren (Spirale) bzw. Depot-Kontrazep- tiva (Implanon®) bis einen Tag vor ihrem 22. Geburtstag zu Lasten der AOK Bayern sowie den Ersatzkassen möglich. Von den übrigen Krankenkassen haben wir keine expliziten Aus- sagen, dass sie sich dieser Vorgehensweise anschließen. Deshalb können wir Ihnen ledig- lich empfehlen, dass die Patientin mit ihrer entsprechenden Krankenkasse schriftlich abklärt, ob diese die Kosten für die gesamte Wirkdauer des Intrauterinpessars bzw. des Depot-Kont- razeptivums auch beim Einsetzen bis einen Tag vor dem 22. Geburtstag vollständig über- nimmt. Ebenfalls besteht ein Anspruch auf nicht verschreibungspflichtige Notfallkontrazeptiva (sog. „Pille danach“), soweit sie ärztlich verordnet werden.“ - Zitat aus einer E-mail von ProFamilia die mir ein schriftlichen Text von der KVB zugesendet haben.

In Rücksprache der AOK wurde mir geraten nicht in Vorkasse zu treten und die Rechnung bei der Krankenkasse einzureichen da das Einlegen der Spirale direkt über die Kasse abgerechnet werden muss und ich somit keine Erstattung meines Geldes bekomme.

Ich habe jeden Arzt meiner Umgebung angerufen und jeder hat mir etwas anderes erzählt. Momentan bin ich einfach nur noch verzweifelt und weiß nicht was ich tun soll.

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Was passiert wenn eine Behinderte Schulden hat, bei ihrer Schwester untergekommen ist und der Gerichtsvollzieher etwas pfänden möchte?

Ich habe im meinem Umfeld einen Fall, wo eine 23-Jährige enorm hohe Schulden durch Handyverträge und Ratenzahlungsangeboten verursacht hat. Sie hat sich vor einigen Jahren zum Teil Waschmaschinen, Elektrogeräte und diverse andere Dinge liefern lassen und diese dann weiterverkauft. Von dem erwirtschafteten Geld hat sie sich dann Barbiepuppen und Playmobil Figuren gekauft und diese an ihre ehemaligen Arbeitskollegen verschenkt.

Sie hat zeitweise schon in einer Behindertenwerkstatt gearbeitet. Ansonsten wurde sie als arbeitsunfähig eingestuft. Sie hat eine Schwerbehinderung zu 60%. Einen Abschluss hat sie auch nicht und sie wird wohl nie auf eigenen Beinen stehen können. Sie hatte damals schon mal einen Betreuer. Zur Zeit kümmert sich ihre Schwester um sie.

Die Schulden sind dazu auch noch trotz ihrer psychologischen Krankheit nicht mehr rückgängig zu machen. Es liegen schon Vollstreckungsbescheide vor und der Gerichtsvollzieher will nun Sachen pfänden. Sie hat aber keine pfändbaren Dinge, die die Schulden in Höhe von 15.000 Euro begleichen könnten. Ein Strafverfahren hatte sie auch schon wurde aber wegen der Behinderung als vermindert schuldfähig eingestuft.

Sie könnte versuchen Insolvenz anzumelden. Bisher hat das aber nicht geklappt. Sie beschäftigt sich lieber damit, Zeichentrickfilme zu sehen oder mit Lego zu spielen, anstatt sich eine Arbeit zu suchen. Werden die Schulden in 30 Jahren dann verjähren?

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Steht mir während meiner zweiten Ausbildung Unterhalt zu?

Hallo,

derzeit beschäftigt mich die Frage, ob mir während der Zweitausbildung Unterhalt zusteht?

Kurz zu meiner Situation:

Ich habe die Ausbildung zum Sozialassistenten bereits im letzten Mai abgeschlossen und erhielt während dieser Ausbildung BAföG sowie Unterhalt. Direkt im Anschluss begann ich dann meine Ausbildung zum Erzieher und erhielt von da an BAföG, Kindergeld sowie ALG II, da ich bereits in einer eigenen Wohnung lebe und die Ausbildung nicht vergütet wird.

Nun musste ich zum Sommer hin einen neuen Antrag beim Jobcenter sowie BAföG-Amt stellen. Das BAföG-Amt genehmigte meinen Antrag, das Jobcenter allerdings nicht. Ich erhalte nun kein ALG II mehr, da mein Vermögen zu hoch ist. Dies habe ich für meinen Führerschein angespart, der äußerst wichtig ist für mein Anerkennungsjahr, das Teil der Ausbildung ist. In ihrem Ablehnungsbescheid stand außerdem, dass ich erst einen neuen Antrag stellen kann, wenn mein Vermögen wieder unter dem Höchstwert liegt (dazu stand ein errechnetes Datum, wann es wohl so weit sein wird) und dass außerdem zu prüfen sei, ob mir mein ALG II überhaupt jemals zustand. Das machte mich natürlich stutzig und ich sprach mit einigen aus der Ausbildung und erfuhr, dass sie ebenfalls erst eine Sozialassistenten-Ausbildung absolviert haben, um anschließend die Erzieher-Ausbildung zu starten. Sie erhalten alle noch Unterhalt von ihren Eltern, da die erste Ausbildung sozusagen eine Aufbauausbildung war, da sie, wie auch ich, nicht die nötigen Voraussetzungen vorerst besaßen. Zusätzlich haben sie mit ihren Eltern klar über ihren gewünschten Werdegang gesprochen, was ausschlaggebend für die weitere Zahlung des Unterhalts ist. Auch in meinem Fall habe ich klar mit meinen Eltern über meinen gewünschten Werdegang gesprochen (Sozialassistent - Erzieher - Sozialarbeiter).

Meine Frage ist nun: Steht mir eine Unterhaltszahlung zu?

Und was mich auch noch interessieren würde:

Bekommt man das sozusagen fehlende Geld beim BAföG-Amt (da das ALG II ja nur als Aufstockung dient) oder muss ich mein Gespartes aufbrauchen, bis ich wieder unter dem vom Jobcenter genannten Wert liege?

Wären meine Eltern auch noch während des Studiums zu Unterhalt verpflichtet?

Ich hoffe sehr, dass einer von euch vielleicht schon mal einen ähnlichen Fall hatte oder sich mit der Rechtslage auskennt.

Vielen Dank im Voraus!

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