Guten Tag, 

seit 2010 lebe ich in NRW und meine Mutter in Saarbrücken... leider verstarb Sie im Juni 2019.

Da ich das Einzige Kind bin, musste ich für die Beerdigung sorgen.. Freitags ist Sie verstorben (am gleichen Tag noch bei einem Bestatter angerufen, da sie zu diesem Zeitpunkt schon in einem Hospitz war) Montags, habe ich dann auf dem Sozialamt angerufen und gefragt wie dass alles weiter geht, da ich eine Beerdigung z.Z nicht zahlen kann (bin selbst seit Feb.2019 krankgeschrieben und auch im Krankengeld) Mir wurde ein Antragsformular zugesand, bei dem ich auch meine Kontoauszüge der Letzten 3 Monate (Bis zum Sterbedatum) vorlegen musste! Gesagt, getahn .. Tage später (Beerdigung war schon) kam dann auch die Rechnung vom Beerdigungsinstitut... Diese dann weiter geleitet ans Sozialamt...  Heute kam ein Schreiben, in dem folgendes Steht: 

Guten Tag Hr. 

für die Feststellung der Vorraussetzungn für die Übernahme von Bestattungskosten ist dass Einkommen im Monat der Fälligkeit der Rechnung maßgeblich. Dies ist der Monat August 2019.

Ich benötige daher abschließend noch die Kontoauszüge ihres Kontos für den Zeitraum 31.07. bis 01.09.2019. Bitte lassen Sie mir diese bis zum 06.09.2019 zukommen.

Sobald mir diese vorliegen, werde ich die ihnen zustehenden Leistungen an den Bestatter überweisen und ihnen einen Bescheid zukommen lassen. 

Frage: 

Wieso muss ich nun weitere 3 Monate vorlegen

Was passiert mit dem Geld was meine Mutter noch auf dem Konto hat (ich habe dass Erbe ausgeschlagen) ?! 

Ich habe diesem Monat meine Rückerstattung vom FA bekommen, wird diese mitgerechnet? desweiteren beziehe ich z.Z auch nur Krankengeld da ich wegen Psychischer Belastung nicht arbeiten kann... 

Was kann od. muss ich nun 

l