Ausreichendes Erledigungsschreiben?
Ich habe soeben vom Inkassounternehmen folgenden Brief erhalten, nachdem ich die Forderung letzte Woche vollständig beglichen habe:
"unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom xx.08.2019 bestätigen wir Ihnen namens und in Vollmacht unserer Mandantin, dass zu dem oben genannten Aktenzeichen keine weiteren Ansprüche bestehen."
Ist die Formulierung ausreichend? Kommt mir irgendwie ein bisschen schwammig rüber.
3 Antworten
Für diese Forderung ist das ausreichend.
Das hat aber nichts damit zu tun, dass dieser Vermerk für einen neuen Kreditgeber weiterhin einzusehen ist.
Ein neuer Kreditgeber hat Einsicht in meine Erledigungsschreiben?!
Was genau ist denn daran schwammig? Es steht alles drin, was notwendig ist. Du hast deine Schulden zu diesem Aktenzeichen bezahlt und die Sache ist erledigt.
Sollte es einen Schuldschein geben, solltest du die Aushändigung dessen verlangen. Ansonsten ist die Sache erledigt.
Was willst du noch lesen, steht doch alles drin. Der Fall ist erledigt