Unterhaltsvorschuss zurückzahlen statt Unterhaltszahlungen?
Moin,
Frage: ich habe im September 2017 geheiratet und seitdem fällt der Unterhaltsvorschuss auch weg. Ich bekam jetzt von 2011 bis 2017 UV für meinen Sohn. Mein eh hat noch nie unterhält gezahlt zumindest habe ich Nie eine Zahlung erhalten. Heute kam ein Brief das er bereits 18.000 Euro gezahlt hätte und etwas über 11.000 Euro Rückstände sind. Heißt das die gezahlten Zahlungen gingen an die vorschusskasse zurück ? Laut Liste hat er 2018 wo ich ja kein UV bekam ziemlich viel gezahlt. Die Dame im Jugendamt habe ich heute nicht erreicht. Wie läuft das genau? Die sollen natürlich ihren vorschuss zurückbekommen, nur verwirrt mich das alles.
Lieben Gruß
5 Antworten
Das ist aber seltsam.
Hast Du keine Beistandschaft eingerichtet? Das geht auch, wenn Du neu verheiratet bist.
Aktueller Unterhalt geht VOR UVG-Rückzahlung.
Das würde ich einklagen, das geht gar nicht.
Ja, das Geld geht ans Jugendamt.
Sie sind ja nur in Vorkasse gegangen u holen es sich von ihm zurück
Aber nicht, wenn er keinen Unterhalt fürs Kind zahlt.
Erst wenn der aktuelle Unterhalt gezahlt wird, geht es an die Rückzahlung vom UVG.
Mein Ex Mann musste beides gleichzeitig machen, schulden tilgen u unterhalt bezahlen
Du hast einen Unterhaltstitel aus dem das Jugendamt stets versucht zu pfänden? Darin steht jetzt genau was? Nur seine aufgelaufenen Schulden oder auch was er eigentlich an Unterhalt zahlen müsste?
Die Unterhaltsvorschusskasse hat an dich gezahlt und er offensichtlich ja an die UVK, sonst hätte er ja dort seine Schulden nicht (teilweise) abtragen können...
Der Unterhalt ab 2017 wurde vom Jugendamt per Titel festgelegt?
Normalerweise läuft es ja zweigleisig: er zahlt Unterhalt, entweder an die UVK, das Jugendamt oder dich direkt und er zahlt der UVK den aufgelaufenen Unterhalt ebenfalls zurück.
Die Unterhaltsvorschusskasse ist ab 2017 raus, da du keinen Anspruch mehr hast. Das Jugendamt aber nicht, wenn es eine Beistandschaft gibt.
Dies ergibt sich aus § 7 Abs. 3 Satz 2 UVG. Diese Vorschrift lautet: „Der Übergang eines Unterhaltsanspruchs kann nicht zum Nachteil des Unterhaltsberechtigten geltend gemacht werden, soweit dieser für eine spätere Zeit, für die er keine Unterhaltsleistung nach diesem Gesetz erhalten hat oder erhält, Unterhalt von dem Unterhaltspflichtigen verlangt."
Wurde denn tatsächlich Unterhalt nach 2017 gefordert?
Der aktuelle Unterhalt für das Kind hat natürlich Vorrang, Wenn er dann noch dazu in der Lage ist, kann er den Vorschuss erstatten.
warum hast du keine beistandschaft eingerichtet um den unterhalt berechnen zu lassen.
Habe ich! Von der kam der Brief ja auch. Die Beistandschaft besteht seit Geburt.
Doch die hat mir ja das schreiben geschickt. Das ist ja komisch