Darf die Schule das so handhaben?

19 Antworten

Ja, ist rechtens und sogar geboten. Es besteht eine Gesundheitsgefährdung und die Schule hat da eine Fürsorgepflicht.

Dreh es bitte mal rum. Was passiert wenn du dir im Sportunterricht die Fingernägel abreißt? Uhh, das liegt dann nicht an dir sondern die pöse Schule hätte da aufpassen müssen.

Und damit du das nicht eventuell nutzt und ne Stunde blau zu machen bekommst du Ersatzunterricht. (Aufsichtspflicht)

Da dir bekannt ist das du mit diesen Nägeln nicht am Sportunterricht teilnehmen kannst und du die weiter dran lässt weigerst du dich am Sportunterricht teilzunehmen, also 6.

Reine gefahrenabwehrende Maßnahme. Du könntest dich oder andere verletzen.

Da die Gefahr von dir verursacht wird, musst du auch mit den Folgen (Note 6) leben. Es liegt an dir, die Gefahr zu beseitigen.


HansImGlueck178  01.10.2019, 09:57

Nein, das ist schlichtweg Unsinn. Dann müsste hier der Ersatzunterricht entsprechend bewertet werden.

Tausende Schulen haben übrigens kein Problem damit, das Verbot ist also wahrscheinlich insgesamt schon unrechtens, da nicht stichhaltig sachbegründet.

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furbo  01.10.2019, 11:32
@HansImGlueck178

Nein, das ist schlichtweg Unsinn. 

Na dann... dann sollte die Fragestellerin den Verwaltungsrechtsweg beschreiten und die schulpolizeiliche Maßnahme als rechtswidrig beurteilen. Meine Prognose: kostet viel und die "6" bleibt bestehen.

Du darfst nicht vergessen, die Gefahr hat die Schülerin selbst gesetzt.

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BeviBaby  01.10.2019, 11:42
@HansImGlueck178

Das heißt wenn 1000 Gesellschaften kein Problem mit der Hinrichtung von homosexuellen hat ist ein Verbot in Deutschland Unrechtens?

Sorry aver das ist kein Argument... stichhaltig begründet ist dies durch die Verletzungsgefahr für sich selbst und andere... bei Piercings etc. Muss man auch abkleben, zu große Ohrringe herausnehmen etc... das wird an sehr vielen Schulen so gehandhabt.

Der Ersatzunterricht per se müsste bewertet werden... wenn es denn welcher wäre. Wenn eine Verletzung besteht oder der Schüler aus stichhaltigen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen kann... wenn sich eine junge Dame nur die Nägel hat machen lassen und diese eben nicht abnehmen will, dann kommt das eher einer Arbeits und leistungsverweigerung gleich. Und in einem solchen Fall hat man nicht das Recht eine ersatzbewertung zu verlangen

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Du kannst immer eine Email schreiben mit Fragen an das jeweilige Kultusministerium des Bundeslandes. Einfach ganz offen allgemeine Fragen formulieren ohne Vorwürfe und Forderungen.

Du musst nicht einmal deine Situation schildern, du kannst die Fragen auch erst einmal so formuliert, ob das in Ordnung so wäre, wenn das so irgendwo stattfinden würde.

Je nach dem wie die Antwort ausfällt kannst du nun weiter überlegen, was du damit machst.

Womöglich wird befürchtet, dass durch lange Nägel Verletzungen, entweder bei dir oder bei Mitschülern, dadurch verursacht werden können.

Ja...

Weil die Schule auch für deine Sicherheit zuständig ist.

Stell dir mal vor, ihr spielt Volleyball und dein "hübscher" Fingernagel wird einfach mal komplett weg gerissen, weil du der Meinung warst, du müsstest unbedingt mit langen Fingernägel mitspielen.