Jobcenter, will Geld zurück Fordern?

5 Antworten

Dem Inkasso ebenfalls Widerspruch bekunden und den Fall belegen.

Zum Jobcenter stiefeln in die Leistungsabteilung und alles nochmal vorlegen und schildern. Leider geht das bei denen oft nicht anders und behaupten tun die viel. Schon enorm, wieviel Post da angeblich verloren geht.

"Ich fing am 15.02.2019 mit der Arbeit an, habe meine Leistung fristgerecht zum Nächstmöglichen Termin abgemeldet ( das war der 01.03.2019). " Mit der Arbeitsaufnahme erlischt die Leitung des Amtes, da gibt es keine Kündigungsfrist.


isomatte  27.08.2019, 18:15

Das ist nicht korrekt !

Wir sind hier nicht im SGB - lll ( ALG - 1 ) von der Agentur für Arbeit, da würde deine Aussage zutreffen, sondern im SGB - ll ( ALG - 2 / Hartz - lV ) vom Jobcenter und da geht es erst einmal nach dem sogenannten Zuflussprinzip.

Solange also kein Einkommen auf dem Konto eingeht, gilt man als bedürftig und zumindest solange steht einem erst einmal weiter Leistungen zu, ob es dann am Ende zurückgefordert wird oder nicht entscheidet der Zufluss des Einkommens, die Höhe des Brutto und Nettoeinkommens und der ALG - 2 Bedarf.

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Jetzt kommt es darauf an ...

wann hast du deinen ersten Lohn erhalten ?

ende 02/19 oder Mitte 03/19 ?

Bei 02/19 musst du zurück zahlen.

Bei 03/19 musst du nichts zurück zahlen.

Die reglung ist daswen du noch in dem selben Monat zb zum 30.2 Geld bekommt das du Dan Hartz 4 zurückzahlen musst! bzw ind einem fall auch für den Märtz wen weil du im febura dafür noch Geld bekommen hast!


Sagwa33 
Beitragsersteller
 27.08.2019, 17:59

dann dürfen die doch nur die hälfte von dem dass ich bekommen habe verlangen oder nicht? Die Hälfte des Monats hatte ich ja keinen Job

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Es kommt darauf an wie viel du an ALG - 2 für Februar 2019 bekommen hast, ob du evtl.auch noch Ende Februar für März dein volles ALG - 2 bekommen hast, wann du dein erstes Einkommen auf deinem Konto ( Zuflussprinzip ) hattest und wie hoch dein Brutto und Nettoeinkommen war ggf.noch ob du im Monat mehr als 70 € für notwendige berufsbedingte Aufwendungen wie z.B. für Fahrkosten ausgeben musst ?

Wenn du am 15.02.2019 deine Beschäftigung aufgenommen hast, dann hättest du das spätestens an diesem Tag melden müssen, aber der Beginn stand doch sicher schon vorher fest, hättest es also vor dem 01.03.2019 melden können und müssen.

Nun gut, wenn du dein anteiliges Einkommen aus Februar erst im März aufs Konto ( Zuflussprinzip ) bekommen hast, dann müsstest du von deinem ALG - 2 für Februar gar nichts zurückzahlen.

Hast du es aber noch im Februar aufs Konto bekommen, dann kommt es auf die oben gestellten Fragen an.

Auf dein Bruttoeinkommen würden dir Freibeträge nach § 11 b SGB - ll berechnet, dass wären zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kämen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.

Bei angenommen min.1200 € Brutto wären das dann 300 € Freibetrag, würdest du angenommen 900 € Netto bekommen und nicht mehr als 70 € für berufsbedingte Aufwendungen zahlen müssen, dann blieben nach theoretischem Abzug der 300 € Freibetrag vom Nettoeinkommen 600 € anrechenbares Einkommen übrig.

Diese 600 € müssten dann zurückgezahlt werden bzw.max.das ALG - 2 was man für diesen Monat erhalten hat.

Dazu käme dann sicher noch dein ALG - 2 für März, denn das wirst du ja Ende Februar bekommen haben, wenn du deine Beschäftigungsaufnahme erst am 01.03.2019 gemeldet hast.

Auf schriftlichen formlosen Antrag wäre das in der Regel auch in monatlichen Raten möglich.

Wenn du Pech hast kommt noch eine Anzeige wegen Betrug dazu, weil du deine Beschäftigungsaufnahme zu spät gemeldet hast und das würde dann auch etwas kosten, aber wenn das der Fall wäre, dann müsstest du da schon lange etwas schriftliches bekommen haben.


Sagwa33 
Beitragsersteller
 27.08.2019, 18:47

Da das alles ziemlich schnell mit dem Job ging 13.02 Vertrag unterschrieben und 15.02. begonnen. Ich habe es dem Jobcenter gemeldet als ich den Vertrag unterschrieben habe. Und Ende Feb. habe ich keine Leistung für März bekommen. für die die 9 Tage die ich gearbeitet habe, habe ich ca. 900€ Brutto|650€ Netto bekommen und das Jobcenter verlangt 670€.

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isomatte  27.08.2019, 19:02
@Sagwa33

In deiner Frage schreibst du es aber anders, da sagst du das du es am 01.03.2019 gemeldet hast, aber das musst du ja selber wissen.

Wenn du also für März kein ALG - 2 mehr bekommen hast, sondern nur das für Februar, dann ist das mit dem März ja schon einmal geklärt.

Bliebe also nur das ALG - 2 für Februar, da kommt es dann auch wie gesagt darauf an ob du es noch im Februar oder erst im März auf dein Konto bekommen hast, denn im letzteren Fall müsstest du nach dem Zuflussprinzip nicht einen Cent zurückzahlen.

Ich gehe also mal vom schlimmsten aus, also das du diese 650 € Netto noch im Februar auf deinem Konto hattest.

Auf deine 900 € Brutto stehen dir nach § 11 b SGB - ll Freibeträge zu, habe ich dir ja schon erklärt, bei 900 € Brutto wären das zunächst 100 € Grundfreibetrag und auf die übersteigenden 800 € stehen dir dann zusätzlich 20 % Freibetrag = 160 €.

Diese gesamten 260 € muss das Jobcenter von deinen 650 € Netto abziehen, dein anrechenbares Einkommen kann also max.bei 390 € liegen und mehr darf das Jobcenter nicht zurückfordern.

Du musst nur nachweisen was du verdient hast und wann du es bekommen hast.

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