Steuerklasse II mit Untermieter?

Ich hatte vor Jahren die Steuerklasse II beantragt und die mir auch bewilligt wurde. Letztes Jahr gab ich auch wahrheitsgemäß eine weitere Person über 18 Jahre im Haushalt an. Ein Bekannter bezog Geld vom Job Center und wollte sich wegen finanzieller Einbußen nicht bei seiner Partnerin (hat Arbeit) und seinem Kind in der Wohnung anmelden. Er hatte mich darum gebeten sich bei mir anzumelden als Mitbewohner. Ich willigte ein. Im Job Center hatte er auch das Verhältnis einer WG angegeben und das war für das Amt auch völlig ok. Die Miete wurde vom Amt durch 3 Personen geteilt (mich,mein Kind und ihm). Sein Anteil wurde mir auf mein Konto überwiesen vom Job Center, weil ich per Dauerauftrag die Miete monatlich überweisen habe an den Vermieter und damit nicht 2 verschiedene Mieten für ei e Wohnung an den Vermieter geht. 

Das Finanzamt rief mich an und sagte, dass mir deswegen nicht mehr die Steuerklasse II zustehen würde. Ich hatte erklärt, dass sich mein Bekannter überhaupt nicht bei mir in der Wohnung aufhält und auch noch nie in meiner Wohnung anwesend war. Ich war nur seine Meldeadresse und somit haben wir auch nicht zusammen gewirtschaftet. Das wollte das Finanzamt aber überhaupt nicht wissen, denn für die stand fest er ist über 18 und könne sich um mein Kind kümmern. Dabei sei es egal, ob man eine WG ähnliche Situation hat wo jeder sein eigenes Ding macht, oder tatsächlich ein Paar wäre.

Ich musste alle Vergünstigungen zurück zahlen und mein Arbeitgeber rechnete auch die Monate finanziell zurück. Ist das wirklich so richtig? Würde eine größere WG mit einer Alleinerziehenden zusammen leben, kann man doch auch nicht einfach mal so unterstellen eine Gemeinschaftliche Haushaltsführung zu machen. Es zählt doch jeder seins und kümmert sich auch jeder um seins.

Mein Bekannter hatte ja nicht mal Betriebskosten verbraucht oder jemals hier bei mir in der Wohnung geschlafen.

Mein 1 Kind ist nicht von ihm und mein 2 Kind das in diesem Jahr geboren wurde auch nicht. Die Väter sind Sorgeberechtigt und haben die Vaterschaft anerkannt. Ist das nicht Beweis genug um die gemeinsame Haushaltsführung zu widerlegen?

Kann ich Rückwirkend für das Jahr 2018 damit noch einmal in Widerspruch gehen?

Recht, Steuerrecht
Rechtsgrundlage für Bargeldeinteilung für Zubetreuende?

Hallo liebe Gemeinschaft...

Ich arbeite als Heilerziehungspflegerin in einer "ambulant" betreuten Wohngemeinschaft für Menschen mit Behinderungen. Da sich das Bundesteilhabegesetzt stetig ändert und es verschiedene Dinge gibt die nach aktuellen Stand unklar sind benötige ich mal Hilfe. Die Bewohner haben alle gesetzliche bestellte Betreuung, die unter anderem den Wirkungskreis "Vermögenssorge" haben. Sie beantragen und verteilen sozusagen die Gelder, sparen evtl. etwas Puffer an für größere Anschaffungen (ist ja jetzt möglich mit höhere Grenze an Ersparnis) und teilen monatlich den benötigten bzw. frei verfügbaren Barbetrag nach Absprache den Bewohnern zu. Das Taschengeld erhalten Sie 1x monatlich. Manche können es sich selbst für den ganzen Monat einteilen, aber haben da eher schon Probleme. Wir als pädagogische Betreuer können beraten und Hinweise geben, die aber auch nicht unbedingt greifen. Die gesetzlichen Betreuer hätten es gerne, dass wir wie bis vor einigen Monaten das Taschengeld wöchentlich zuteilen. Nach der Selbstbestimmung und dem Bundesteilhabegesetz sind wir dazu aber gar nicht befugt, wenn der Bewohner das nicht möchte und uns das am besten schriftlich bestätigt. Wenn die Bewohner ihr ganzes Taschengeld haben wollen, müssen wir das laut Gesetz aushändigen zur freien Verfügung. Das wollen die gesetzlichen Betreuer aber nicht verstehen. Natürlich ist uns bewußt, dass das Geld sofort weg ist und das alles für Blödsinn...aber wir können und dürfen das nicht einteilen bzw. das Geld zurück halten, wenn die Bewohner ihr Geld haben wollen. Das darf theoretisch vielleicht der gesetzliche Betreuer (wobei ich das auch anzweifeln, solange für Unterkunft, Nahrung, Kleidung etc gesorgt ist,was ja so ist bei uns). Jetzt meine Frage: Ist jemand von euch auf den neusten Stand über die rechtliche Situation? Ich sehe selbst im Internet nicht mehr so recht durch was man nun darf und auch nicht darf. Die gesetzlichen Betreuer wollen uns nämlich schon fast dazu verpflichten das Geld einzuteilen. Ja logisch ist ja auch viel einfacher, wenn ein Bewohner nur einmal im Monat kommt und nicht einmal in der Woche....

Recht, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Was tun bei Psychoterror vom Kindsvater gegen die Mutter?

Hallo Leute...

Mein Anliegen ist sehr schwer in Worte zu fassen, weil ich sehr erschrocken und fassungslos bin.

Eine Bekannte von mir ist mit ihrem Partner ca 9 Monate getrennt. Sie haben zusammen eine 3 jährige Tochter für die beide Elternteile Sorge berechtigt sind. Sie unterstützt flexiblen und regelmäßigen Kontakt zwischen Vater und Tochter.

Schon in der Beziehung begann ihr Ex mit Anschuldigungen und Vorwürfen, die an den Haaren herbeigezogen waren. Seit der Trennung hat regelmäßig spontane Anrufe oder Nachrichten von ihm in denen er sie Grundlos sehr beleidigt mit Worten, die mehr als unter die Gürtellinie gehen. Ausschlaggebend sind verschiedene Situationen, die in dem Leben ihres Ex nicht so klappen wie er es sich vorgestellt hat wie z.B. neue Partnerin verlässt ihm ebenfalls wegen Untreue mit diversen Frauen.

In solchen Momenten ist das grundlegend für ihm genug meine Bekannte zu kontaktieren und sie für seinen Verlust verantwortlich zu machen, sie zu beleidigen und sie aufzufordern die Lücke (sexuell) auszugleichen. Andere Gründe sind z.B. auch irgendwelche Profilbilder von ihr aus denen er unmögliche Dinge herausinterpretiert, oder sie bei mir ist (was er weiß) und er ihr vorwirft sich gerade von einem anderen Mann ... zu lassen (wohl bemerkt bin ich eine Frau/ Mutter in einer Beziehung mit geregelten Tagesablauf mit Arbeit, also keine Partymaus oder ähnlich).

Ihr Ex arbeitet in der Forst (beschneidet Bäume ) und stand auch schon mit laufender Kettensäge vor ihren Block und beschimpfte sie aufs Übelste, weil ... ja keine Ahnung...ohne erkennbaren Grund.

Nach der Trennung vor 9 Monaten war schon verletzter Männer-stolz erkennbar, weil sie ihm wegen wiederholender Untreue verlassen hatte. In der Gesellschaft stellte er sie übel hin und hob sich in den Himmel. An regelmäßigen und gut funktionierenden Kontakt versucht sie dennoch festzuhalten, wegen dem gemeinsamen Kind.

Das Kind selbst erzählt er aber auch verschiedene Dinge wie schlecht ihre Mutter ist oder weckt die Kleine mitten in der Nacht, um meiner Bekannten Fotos vom wachen Kind zu schicken, woran sie auch schuld sein soll wobei das Kind beim Vater ist und er Telefonterror betreibt. Sie ist wirklich nervlich fix und fertig und Ratlos, weil sie Hilfesuchend vom Jugendamt abgewiesen wird. Was kann sie denn in dem Fall mit geteilten Sorgerecht jetzt tun?

Familie, Sorgerecht, Psychologie, Kinder und Erziehung, Liebe und Beziehung
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