Muss er die Krankenwagen kosten bezahlen?
Wir fanden einem Kollegen von mir schlafend und stark alkoholisiert auf dem Boden im Gras auf. Wir dachten er wäre ohnmächtig und riefen den Krankenwagen. Als dieser ankam wachte der Kollege wieder auf, bekam eine Serviette und ging mit seinem 18 jährigen Kumpel nach Hause.
Jetzt hat er die Rechnung bekommen und wir fragen uns jetzt wer diese begleichen muss...
7 Antworten
Die erste Frage ist: War nur ein Rettungswagen vor Ort, oder ein Notarzt? Denn das sogenannte nichtärztliche Rettungsdienstpersonal hat einen reinen Transportauftrag... wenn kein Transport stattgefunden hat, kann normalerweise auch keine Leistung abgerechnet werden. Einzige Ausnahme wäre ein (Not-)Arzt, welcher eine ambulante Versorgung abrechnen kann... dafür wollen mir aber 224 € extrem wenig vorkommen. Deswegen: Erstmal die Rechnung checken und zurückweisen, wenn kein Arzt da war und kein Transport stattgefunden hat.
Mögliche Ausnahme (ich weiß es nicht): Wenn der Rettungsdienst von der Feuerwehr gestellt wurde. Hier mag es eine separate Kostensatzung für derartige Einsätze geben, welche keine Rettungsdiensttätigkeit sind, aber ein Tätigwerden erfordern. Das weiß ich nicht.
Wenn die Rechnung gerechtfertigt ist, ist sie ein Fall für die Krankenkasse. Bei privat versicherten ist es normal, dass sie eine Privatrechnung bekommen und sich das privat bezahlte Geld von der Kasse zurück holen; bei gesetzlich versicherten kann es vorkommen, dass eine Privatrechnung erstellt wird, wenn die Kasse nicht zu ermitteln war. Dann ist diese Rechnung einfach an die Krankenkasse weiterzuleiten.
Im Formular wurde meine Krankenkasse auch als privat eingetragen. Bin aber bei der AOK. Im Protokoll ist auch nur die Unterschrift vom Rettungssanitäter und nicht vom Arzt also gab es wohl keinen.
Wer angerufen hat, ist eigentlich komplett egal, solange diese Person den Notruf nicht missbraucht hat. Da du aber ohne Bewusstsein warst und jedes Kind lernt, dass das eine Notlage darstellt, kommt dieser Fell nicht zur Anwendung. Das heißt: Der Anrufer muss nichts bezahlen.
Dementsprechend ist derjenige, der die Rechnung erhält, auch der Empfänger der erbrachten Leistung. Und wie gesagt: Dass die Rechnung an privat geschickt wird, wenn die Krankenkasse nicht zu ermitteln war, ist völlig normal.
Dass die Kilometer abgerechnet wurden, kommt mir spanisch vor... bei uns gibt es nur pauschal "Erbrachte Leistung: 1x Transport im Rettungswagen" oder eben "keine erbrachte Leistung". Ich vermute, dass bei dir die Gebührenordnung anders sind... was im Zweifel eine Sache des Landkreises ist. In diesem Fall müsste aber auch die Rechnung für die Fehlfahrt trotzdem von der Krankenkasse übernommen werden, denn rettungsdienstliche Notfallversorgung ist nunmal übernahmepflichtig.
Dementsprechend würde dir eigentlich erstmal raten, die Rechnung zu kopieren und das Original an deine Krankenkasse weiterzureichen.
Und natürlich nächstes Mal nicht so viel trinken, dass du komplett raus bist. Oder sind eure Partys so schlecht, dass es angenehmer ist wenn man nichts mehr davon mitbekommt? ;)
Naja war ja am schlafen und nicht bewusstlos. Steht so auch im Protokoll.
Wechsel gerade von der AOK zur pronova. Dauert aber noch paar Wochen also immer noch an AOK schicken?
Wer die Musik bestellt muss sie auch zahlen. In diesem Fall dein Freund dadurch dass er einene hilflosen eindruck erweckt hat,
Vorsicht man kann die Antwort so interpretieren das der Anrufer auch mal dafür grade stehen muss. In deutschland ist das nie der fall.
Du weißt ja wie manche eine Antwort missverstehen können
Der Mitarbeiter in der Notrufzentrale hat anhand der Schilderung des Anrufenden einen Notfall "angenommen" und einen Krankenwagen geschickt - nun hat der Hilfebedürftige auf die Leistung verzichtet und bleibt somit dann auf den Kosten sitzen.
Von wem kam da eine Rechnung? Woher haben sie seine Daten und hat er nicht seine Versichertenkarte dagelassen? Den Einsatz muss er nicht bezahlen und auch derjenige nicht der den KKW gerufen hat. Wie hoch ist die Rechnung? Einspruch erheben, die Rettung muss kommen und bei einem Fehlalarm kostet das nichts, wenn es nicht vorsätzliche Falschmeldung eines Notfalls war, was wiederum eine Owi ist.
Der Betrag ist 223,77€
Der Brief kommt von der RZH. Hannover
Nach welchem §§ oder mit welcher Begründung? Ich würde dem widersprechen. Hat der Empfänger eine Rechtschutzversicherung?
Bin ich mir nicht sicher aber ich glaube er hat da keine Versicherung.
Eine Begründung der Tätigkeiten steht hier auch nicht. Nur das Einsatzprotokoll
Einspruch einlegen und den Sachverhalt schildern das er den Wagen nicht gerufen hat.
Sicher daß es was bringt? Er hat den Transport ja abgelehnt
Naja, sicher bin ich mir nicht. Kann natürlich sein das er sich in eine Situation gebracht hat für die er Verantwortung übernehmen muss. Aber zumindest mal die Grundlage für den Bescheid finden.
Glaube kaum das es so passiert ist...
Aber für alle Leser dieser Frage. Man hat als Anrufer nichts mit den Kosten zu tun ausser bei Scherzanrufen.
Der besagte fast bewusstlose muss die Kosten übernehmen nicht seine krankenkasse. Denn Alkohol ist ja eigenverschulden und wäre vermeidbar gewesen
Glaube kaum das es so passiert ist...
Warum nicht? Einen ähnlichen Fall hatte ich letztes Wochenende.
Der besagte fast bewusstlose muss die Kosten übernehmen nicht seine krankenkasse. Denn Alkohol ist ja eigenverschulden und wäre vermeidbar gewesen
Dadurch, dass ich in 7 Jahren als Rettungsdienstler nie gehört habe, dass sich eine Krankenkasse die Kosten vom Versicherten zurückgeholt hätte (auch nicht bei denen, die jedes Wochenende betrunken sind und in die Klinik müssen), hätte ich dafür mal gerne eine Quelle.
Ganz praktisch ergibt sich die Frage eigentlich gar nicht erst, da der Rettungsdienst im geschilderten Fall ohnehin nichts abrechnen kann... der nichtärztliche Rettungsdienst ist ja eine reine Transportleistung, und wenn kein Transport stattgefunden hat, kann dementsprechend nichts abgerechnet werden; es wird also eine Fehlfahrt geschrieben.
Einzig ein (Not-)Arzt kann eine amblante Versorgung abrechnen.
Die fand aber nicht statt. Er ging ja dann mit seinem Freund nach Hause
Der Krankenwagen wurde von einer dritten Person gerufen, kein Notarzt sondern nur Rettungswagen Personal. Behandelt wurde er nicht, abtransportiert auch nicht.
Laut Rechnung setzt sich die Summe aus den zurückgelegten Kilometern des Krankenwagen zusammen.
(Der Abtransport würde abgelehnt weil er selbstständig mit seinem Kumpel nach Hause wollte)