Bestattungskosten Übernahme 3 weitere Monate Auskünfte meiner Koonten?

5 Antworten

Hallo, die Kontoauszüge müssen bis zum Schluss vorgelegt werden, da es ja sein kann, das sich auf dem Konto noch Geld befindet, oder das auch noch ein Geldeingang zu verzeichnen ist. (oft ist dies so mit der Rentenzahlung, die dann auch als verwertbares Einkommen herangezogen wird, obwohl das Sozialamt weiß, das die Rente wieder zurückgezogen werden kann bzw. wird).

Wenn du das Erbe ausgeschlagen hast, dann hast du eine Bescheinigung darüber bekommen, die nimmst du mit und legst sie vor.... denn dann darfst du aj auch das evtl. vorhandene Geld vom Konto nicht nutzen.

Und ja, die Nachzahlung vom Finanzamt zählt als Einkommen und wird dir somit auch zu dem zugerechnet.


Shadow85 
Beitragsersteller
 30.08.2019, 09:24

Vielen Dank für deine Antwort :) Mich wunderte es ja bloß, weil im Antrag selbst stand ,,meine Kontoauzüge der letzten 3 Monate bis zum Tote meiner Mutter (Sterbedatum:21.06.19) Kontoauszüge also ab 21.03.... und gestern habe ich ein neues Schreiben erhalten in dem halt oben stehendes stand... Sprich, dass ich 6 Monate ,,zeigen,, muss.... Deweiteren habe ich nun aber auch Erfahren, dass das Geld was noch auf dem Konto meiner Mutter ist, doch als erstes für die Beerdigung genommen wird... man muss nur bei der Bank vorbei mit Sterbeurkunde und Rechnung des Beerdigungsinstitut und dann machen die den Rest (diese Auskunft habe ich aus dem Internet von Anwälten) Ob dies nun zu 100% so ist weis ich leider noch nicht! :( Nachdem ich abe gestern noch auf dem Amt angerufen habe, weis ich aber auch dass die Ämter sehr viel ,,Spielraum,, haben... da der zuständige Sachbearbeiter nicht anwesend war, erklärte mir die Dame am Tel. dass Sie Persönlich, dass Geld vom FA als Einmalzahlung sehen würde und diese eben durch 12 Teilen würde! Dennoch, soll dies der Sachbearbeiter machen, der dafür zuständig sei, da jeder etwas anders macht (Zitat von der Dame vom SZ) ... Da frage ich mich dann aber ernsthaft... Nach welchen Richtlinien gehen die bitte aus... wenn am Ende des Tages, jeder Sachbearbeiter etwas anderes machen kann?! :(

Dennoch vielen Dank für deine Antwort :) Mit freundlichen Grüßen

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Morticia20  30.08.2019, 09:27
@Shadow85

Das stimmt auch so, vorrrangig ist mit dem Geld des/der Verstorbenen zu zahlen. Aber nicht jede Bank macht dies auch... darum wäre es gut, wenn dir der Anwalt dazu den Gesetzestext mitgeben würde. Bei unseren Banken gibt es damit immer wieder Probleme...

Und ja, die Sachbearbeiter haben einen immensen Spielraum.... und auch da ist es gut sich vorab schlau zu machen, gerade, was die Zahlung vom FA betrifft

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Shadow85 
Beitragsersteller
 30.08.2019, 09:29
@Morticia20

Danke :) Dass es nicht jede Bank macht, wusste ich leider auch noch nicht ... (ber man lernst ja auch nie aus) ;) Bin ja mal gespannt, was aus dem ganzen Raus kommt ;)

Danke dir :)

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Du mußt das Geld vom Finanzamt angeben, denn es gilt das Zuflußprinzip.Der Sozialhilfe-Mitarbeiter hat Recht.

Wenn du das Erbe ausgeschlagen hast, erben Cousins und Cousinen. Der dann gesetzliche Erbe muß dir dann die Kosten erstatten.

Wenn alle ausschlagen, erbt der Fiskus des Bundeslandes.


Shadow85 
Beitragsersteller
 29.08.2019, 13:06

ok.. Vielen dank .. Da keiner dass Erbe annehmen wird, wird der Fiskus dass Geld bekommen... aber was ist mit den kosten der Beerdigung?! :( Ich beziehe ca. 1180 € Krankengeld und eben diesen Monat die Nachzahlung vom FA... woher weis ich was od. OB ich was zahlen muss?! (Beerdigungskosten) Danke schonmal :)

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matzevalentin  29.08.2019, 13:47
@Shadow85

Du sagst gleich, daß die Beerdigungskosten nur in Höhe der Sozialhilfe liegen sollen, denn du bist der Auftraggeber und nur du.Dann kriegt deine Mutter einen Pappsarg. Stell dich auf die Hinterbeine und Kreuz durchgedrückt! Nicht das Beerdigungsunternehmen bestimmt, sondern du! Wenn die keinen Pappsarg haben oder ihn nicht führen, dann nimm eine andere Firma.

Du kannst auch dem Ordnungsamt mitteilen, daß du krank bist und die Beerdigung nicht organisieren kannst. Dann machen die das. Aber die Rechnung bekommst du dann im Rahmen der Erstattung vom Sozialamt. Und dann bist du mittellos und hast nichts mehr.Dann ist der Zugriff bei dir uneinbringlich.Dann hast du Schulden.

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Shadow85 
Beitragsersteller
 29.08.2019, 20:13
@matzevalentin

also erstens: Wieso Sozialhilfe?? Niemand bezieht hier Solzialhilfe.. Ich bin nur Krankgeschrieben... beziehe zwar nun leider auch Krankengeld aber habe einen Sicheren Job!

2tens: Ich habe alles mit dem Sozialamt in SB und parallel mit dem Beerdigungsinstitut abgesprochen (Soz.Amt., da ich leider auch nicht gerade so gut verdiene, dass ich mir mal 4.000 € so über habe und schon wußte dass eine Beerdigung Teuer wird) Da sich meine Eltern nie um solche angelegenheiten gekümmert haben! Desweiteren scheinst nicht richtig gelesen zu haben: Es ist schon alles gelaufen ... und sie wurde weder in einem Pappsarg beerdigt noch sonst iwie. ,,minderwertig,, Ich Persönlich finde es auch eine Frechheit wie du da gerade schreibst! Meine Fragen beliefen sich ledeglich darauf , wieso ich auf einmal noch weitere Monate ,,auskunft,, geben muss, was mit dem Geld auf dem Konto meiner Mutter passiert und ob dass Geld vom FA mit angerechnet wird.. Berichtige mich, aber ich habe Nie geschrieben dass ich Nichts zahlen will oder ?! Zumindest lese ich dass gerade so aus deiner nachricht heraus... Sollte ich es falsch verstnadne haben, dann entschuldige ich mich hiermit schonmal ;)

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matzevalentin  30.08.2019, 07:51
@Shadow85

Na Gratulation! Da bist du der erste Deutsche, der freiwillig Beerdigungskosten zahlt. Und wenn das so ist, wieso fragst du dann, ob du das Geld beim Sozialamt angeben mußt und setzt es nicht wie alle Menschen ein? Wir ziehen uns doch hier nicht die Hose mit der Kneifzange an! Das Sozialamt greift nur ein, wenn du mittellos bist! Im übrigen muß kein Versterbender vorher die Kosten bereitstellen. Das sind Kosten, die immer der Hinterblibende zu tragen hat. Er spekuliert ja auch gleichzeitig auf die Erbschaft! Im übrigen sei dankbar, daß dir hier geantwortet wird und gehe hier die Leute nicht an. Das was du hier nicht weißt ist Teil der Allgemeinbildung.

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Shadow85 
Beitragsersteller
 30.08.2019, 09:12
@matzevalentin

Mein Güte.... Wo bin ich dich ,,angegangen,,?? Wenn für dich zu ,,Allgemeinbildung,, auch Beinhaltet zu Wissen, was der Deutsche Staat zahlt und was nicht, dann zeigt dass schon genug! Mit Deiner Aussage: Im übrigen muß kein Versterbender vorher die Kosten bereitstellen. Das sind Kosten, die immer der Hinterblibende zu tragen hat,,  zeigt desweiteren, dass du sicherlich entweder keine Hinterblieben hast, oder es dir wie leider auch vielen anderen auch, egal scheint, dass Die Hinterbleibenen dadurch in Schwierigkeiten geraten.... (insbesondere, wenn Sie zwar keine Stütze bekommen, aber gerade mal Mindestlohn bekommen oder ETWAS mehr,,  Ich bin def. der Meinung, dass man schon schauen sollte, dass: Für den Fall der Fälle, alles geklärt ist! (Od. wieso gibt es eine Sterbeversicherung ect.) OK OK... bevor du nun dich wieder ,,Angengangn,, fühlst.. ich weis wohl dass du ,,MUSST,, geschrieben hast... aber um es in etwa in deiner Sprache auszudrücken ,,Man sollte so viel Allgemeinbildung und auch Anstand besitzen, Frühzeitig an solche Eventualitäten zu denken und dafür Sorge zu tragen, dass die Hinterbliebenen keine Größeren Schwierigkeiten bekommen! hmm.. auch eine Geile aussage deinerseits: ,,Er spekuliert ja auch gleichzeitig auf die Erbschaft,, Also nenn mich altmodisch, aber mir ist dass Erbe, sowas von Egal gewesen... ob dass bei Meinem Vater, meiner Oma, Opa od. Onkel war...  Ich bin der letzte der sich ,,daran,, bereichern will...  Ich Wollte lediglich wissen... ach .. lassen wir dass.. da geh ich lieber zu einem Anwalt und muss mich nicht, mit solchen Menschen wie dir streiten....   Schade nur dass es hier auch Menschen gibt, die einem wirklich helfen / antworten geben die auch etwas bringen... Deine Aussagen waren leider nicht hilfreich ...  und deine Aussagen, haben auch meiner meinung nach, genug von dir als MENSCH gezeigt! 

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Zunächst wäre noch vorhandenes Vermögen für die Bestattung zu verwerten. Sie sollten dem Sozialamt Bescheid geben, dass dort noch Gelder vorhanden sind, dann können diese dafür zuerst verwertet werden.

Die Kontoauszüge sind obligatorisch, müssen Sie vorlegen auch bis September.

leider verstarb Sie im Juni 2010.

erst 9 Jahre später versuchst du die Kosten über das Sozialamt laufen zu lassen?? recht ungewöhnlich, oder Schreibfehler!!

du hattest die Erbschaft ausgeschlagen; die Beerdigung wird u.a. auch mit dem Vermögen verrechnet; wenn das nicht ausreicht, sind die Rechtsnachfolger in der Pflicht; das sind in der Regel die Nachkommen/Kinder.


Shadow85 
Beitragsersteller
 29.08.2019, 13:02

ups... schreibfehler ;) Juni 2019 ist sie natürlicherweise verstorben und nicht 2010 ...

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Die Nachweise werden benötigt, um zu sehen, ob jetzt Vermögen da ist.

Machen musst oder brauchst du nichits.