Und plötzlich verbietet mir einer meiner Vermieter die Nutzung des Badezimmers, der Küche und einem weiteren Raum. Wie verhalte ich mich am besten?
Kurz vorweg. Das Haus hat 2 Eigentümer, beide leben ebenfalls mit im Haus. Jedoch steht einer der beiden nun unter Zwangsverwaltung und dieser scheint nun tief zu graben.
So wurde uns plötzlich mitgeteilt das wir die Räume Badezimmer, Küche und Büro nicht mehr nutzen dürften, da diese, gemäß vorliegendem Grundriss beim Bauamt, keine berechtigten Wohnräume wären.
Nun soll dieser Antrag nachträglich gestellt werden, dies ist laut Aussage der anderen Vermieterpartei schnellstmöglich in mache, allerdings sollen wir bis dahin diese Räume nicht nutzen. Die Partei die nicht unter Zwangsverwaltung steht, hat uns gebeten ( das Verhältnis ist ein gutes ) zu warten bevor wir zum Anwalt gehen, da sie A) auf gutem Wege sei die Zwangsverwaltung kurzfristig wieder abzuwenden und B) uns den Antrag als Kopie mitgeben möchte den sie beim Bauamt einreichen wird.
Wir stehen ein bisschen zwischen den Stühlen und wissen gerade nicht so recht wie wir uns Verhalten sollen. Die eine Seite untersagt es uns und die andere möchte das wir noch einen Moment die Füße still halten. Was könnt ihr mir empfehlen? Nutze ich die Räume einfach weiter und hoffe der Spuk hat alsbald ein Ende oder gebe ich das ganze schnellstmöglich in Anwaltliche Hände?
7 Antworten
da diese, gemäß vorliegendem Grundriss beim Bauamt, keine berechtigten Wohnräume wären.
Solange das Bauamt kein Nutzungsverbot für diese Räume ausgesprochen hat, gibt es keinen rechtlichen oder sonstigen Grund, euch die Nutzung zu verbieten. Nutzt diese Räume einfach weiter wie bisher. Ohne eine behördliche Anordnung hat der Vermieter keine Möglichkeiten eines Verbots, auch keine Möglichkeit der Kündigung.
Ich denke dass es hier auf den Vertrag ankommt, die beschriebenen Räume des Vertrages, die Nutzung der wohl fremden Räumlichkeiten und vor allem mit wem du das abgeschlossen hast. (wie kannst du eine Wohnung ohne Bad und Küche bewohnen?)
Derartige Streitigkeiten können hier wirklich schlecht abschließend beurteilt werden. Die Empfehlung lautet daher Mieterverein mit allen Unterlagen aufsuchen, ggfls einen Anwalt, in dem Fall einen Fachanwalt fragen. Sorry.
Da ist irgendwas oberfaul.
Was bedeutet Zwangsverwaltung: gerichtliche Betreuung mit Vermögensvorsorge? Diese kann der Miteigentümer evtl selbst übernehmen, aber kaum abwenden.
oder eine anstehende Zwangsversteigerung? Dann kommt ein ganzes Haus unter den Hammer. Diese kann der Miteigentümer evtl abwenden, wenn er die betreibenden Gläubiger befriedigt.
Sind die beiden Eigentümer können sie auch nur eine gemeinsame Meinung vertreten.
Als Mieter habt ihr nicht die bau-, nutzungsrechtlichen Genehmigungen zu kennen oder gar zu prüfen.
Inwieweit eine Abweichung vom Grundriss tatsächlich eine Beantragung einer Nutzungsänderung nach sich zieht und falls erforderlich genehmigt wird, kann hier niemand beurteilen.
Du hast einen bestehenden Mietvertrag, insofern kann dieser nicht einseitig mündlich geändert werden.
In der Situation würde ich persönlich aber bereits den Wohnungsmarkt beobachten.
In diesem Fall würde ein Mieterschutzverein helfen, erkundige dich einmal, ob du noch Mitglied werden kannst und ob sie dir bei diesem aktuten Fall helfen können. Früher hatte man eine Schutzfrist von drei Monaten, heute ist das wohl aufgelockert worden. Ansonsten nimm Geld in die Hand und gehe zu einem Rechtsanwalt für Mietrecht, der die Sache klärt und dann auch die beiden Vermieter anschreibt. Meistens zeigt das Wirkung.
... für mich kann da etwas nicht stimmen, eine Person kann nicht unter Verwaltung stehen, und unter Zwang schon gar nicht. Und wenn doch, kommt der Zwangsverwalter zu Euch, und bestimmt die Richtung.