Was mit dem Mahnbescheid tun?
Guten Tag!
Ich hab einen Mahnbescheid erhalten in dem steht, dass ich rund 1000€ zahlen soll.
890€ für die Hauptforderung (berechtigt) und 110€ Gebühren (Auslagen, Anwaltskosten etc.)
Nun habe ich dem Gläubiger direkt geschrieben und vorgeschlagen jetzt 700€ zu überweisen und die restlichen ~200€ am 1.10 zu überweisen. Damit wäre die Hauptforderung gedeckt. Von den 110€ Gebühren war keine Rede mehr.
Der Gläubiger ist damit einverstanden.
Ich frage mich nun jedoch, was ich mit dem Mahnbescheid tun soll?
Liebe Grüße,
Anna
4 Antworten
Wenn eine Vereinbarung erzielt wurde und diese dann eingehalten wird, dann brauchst Du nichts mit dem Mahnbescheid machen.
Das gerichtliche Mahnverfahren wird dann durch den Gläubiger abgebrochen und der Mahnbescheid wird durch den Gläubiger beim zuständigen Amtsgericht zurückgezogen - es passiert dann nichts weiter...
Wenigsten einer der meine Frage beantwortet hat, Vielen Dank! :)
Der Gläubiger ist mit seinem Geld zufrieden... aber der Anwalt will auch sein Geld...
wenn du jetzt versuchst dich davor zu drücken, wird’s noch teurer
dann versteh ich den Grund deiner Frage nicht ... aber ist auch egal wenn ihr ne Einigung habt
Ist ja nett, dass der Gläubiger mit dem Betrag zufrieden wäre. Aber glaubst du allen Ernstes, der beauftragte Anwalt arbeitet für Luft und Liebe?
Der Anwalt ist beauftragt worden. Und er hatte ja auch Erfolg, denn plötzlich rührst Du Dich doch. Natürlich kriegt der sein Geld auch.
Meine Frage war wie ich nun auf den Mahnbescheid reagieren sollte..
na die Gebühren musst du natürlich auch bezahlen.. die Leute da arbeiten ja auch nicht umsonst
Meine Frage war wie ich nun auf den Mahnbescheid reagieren sollte..
Ich habe gleiches auch dem Prozessbeauftragtem (Anwalt) geschrieben, auch dieser ist mit meinem Vorschlag einverstanden.
und ich habe dir die Antwort gegeben.. die Gebühren sollst du bezahlen
Meine Frage hat sich eher darauf bezogen was genau ich mit dem Schreiben des Amtsgericht tun soll. Dort gibt es nämlich verschiedene Dinge anzukreutzen.
auf diesem Schreiben ist bestimmt irgendwo eine Telefonnummer vermerkt.. ruf da an und erkundige dich dort.. dort erhältst du die Infos aus erster Hand.und kannst auch gleich sagen, dass du dich mit dem Gläubiger einigen konntest... das ist doch wirklich nicht schwer
Meine Frage war wie ich nun auf den Mahnbescheid reagieren sollte..
Ich habe gleiches auch dem Prozessbeauftragtem (Anwalt) geschrieben, auch dieser ist mit meinem Vorschlag einverstanden.