Was droht für eine Strafe bei fahren mit Kurzzeitkennzeichen?

9 Antworten

TBNR 816130

Sie verwendeten das Kurzzeitkennzeichen für eine unzulässige Fahrt.

50,00 Verwarngeld
(keine Punkte, kein Fahrverbot, keine Probezeitmaßnahmen)

§ 16a Abs. 3, § 48 FZV; § 24 StVG; 182 BKat


ghdxbfrt 
Fragesteller
 27.08.2019, 10:02

Das Risiko wäre ja einzugehen.. Bei den anderen Antworten hört es sich jedoch schon schlimmer an...:D

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qugart  27.08.2019, 10:07
@ghdxbfrt

Weil da eben die Steuern vergessen wurden.

Ein Kfz zur Überführung muss eben nicht versteuert werden. Für alles weitere aber schon -> Steuerhinterziehung. Siehe Kraftfahrzeugsteuergesetz

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AntonAntonsen  27.08.2019, 13:18
@qugart

Nach ein bisschen querlesen muss ich zustimmen:

Steuerhinterziehung liegt ebenfalls vor und drängt die OWi damit erstmal beiseite.

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schleudermaxe  27.08.2019, 10:16

... wo hast Du den Titel her? Oder zählt Hinterziehung von Steuern nicht mehr zum Recht?

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Notfalls kannst du in deinem näheren Bereich alles als Probefahrt auslegen. Der Beweis des Gegenteiles wird extrem schwierig und wird daher in der Regel auch gar nicht erst versucht. Anders sieht es natürlich aus, falls du in Süddeutschland wohnst und an der Ostsee bei einem Kurzurlaub angehalten wirst. Da wird es schon schwierig, das noch als Probefahrt glaubhaft zu deklarieren.

Gefährlicher als die Staatsmacht wäre in dem Falle die Versicherung, die dir bei einem Unfall Ärger machen und dich teils in Regress nehmen könnte.


rotesand  27.08.2019, 10:37

Genau so ist das!

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  1. Fahren ohne Zulassung, da das Fzg zweckentfremdet benutzt wird. OWi nach § 3 (1) FZV bei zulassungspflichtigen Fzg und § 4 (1) FZV bei zulassungsfreien Fzg.
  2. Steuerhinterziehung. § 370 (1) Nr. 2 AO.
  3. Tateinheit mit § 16a FZV und Sondernutzung (z.B. nach § 16 StrGBW), da das Fzg nicht zugelassen ist.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Schöffe am Amtsgericht

Was hindert dich denn daran, das Fahrzeug so schnell wie möglich anzumelden?

Wieso glaubst du, damit durch "die Gegend" fahren zu müssen?

Anwurf der Steuerhinterziehungen, was denn sonst soll drohen? Vom Kreis kommt das Bußgeld hinzu, aber das ist ja keine Strafe.

Zudem ist die Kiste bei solchen Fahrten ja nur ohne TK, VK, FS und anderen Bausteinen abgesichert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung