Zeitarbeit kündigen und direkt im Betrieb anfangen wo man arbeitet?
Hallo ich bin seit dem 22 Juli bei einer zeitarbeit tätig also etwas länger als ein Monat.
In den Betrieb wo sie mich hingeschickt haben habe ich nach 2 Wochen ein Angebot bekommen das die mich übernehmen wollen.
Kommt man so easy aus dem Verträgen raus? Oder könnte ich theoretisch einfach Kündigen bei der zeitarbeit und nächsten Tag direkt bei der Firma anfangen ohne Sperre, Ablöse oder sonstiges. Hab ein unbefristeten Vertrag und die probezeit ist 6 Monate wenn das weiterhilft.
5 Antworten
DU kannst jederzeit wechseln. Nimm das Übernahmeangebot an.
Was die ZA mit der Firma ausgehandelt hat, geht dich nix an. Die Ablösesumme fliesst dann zwischen ZA und der Firma, die dich übernimmt. DU merkst davon nix und musst da auch nix zahlen.
So einfach geht das nicht. Nachdem man dich gefragt hat ob du Interesse hast müssen sich ZAF und Entleiher einigen. Es wird wahrscheinlich eine Ablöse gezahlt.
Warum?
Wenn der Kundenbetrieb den vorherigen Leiharbeitnehmer als eigenen Arbeitnehmer übernehmen will und der Zeitarbeitsfirma eine Ablösesumme zahlt, ist das seine Sache.
Damit hat der Arbeitnehmer nichts zu, weshalb er auch nicht nur "mit Vorbehalt unterzeichnen" muss.
Du hast während der Probezeit eine verkürzte Kündigungsfrist. Diese kannst du nutzen. Sei aber zuvor sicher, dass du wirklich übernommen wirst und den Vertrag hast.
Oftmals ist der Kundenbetrieb gar nicht im Klaren, dass er höchstwahrscheinlich eine Ablöse für dich zahlen muss. Zumindest in der ersten Zeit. Nach einer bestimmten Zeit kann er dich ablösefrei übernehmen. Kläre dies zuvor ab.
das wird die Leihbude natürlich ärgern. Am besten macht man das so, daß man beim ehem Entleihbetrieb unterschreibt & dann bei der Leihfa kündigt.
Somit hätte die Zeitarbeitsfa. keine Handhabe, noch eine Auslöse-Provision zu verlangen
Bei uns hatte man sich so geeinigt, daß man bei mir auf eine Provision verzichtet hatte, dafür konnte die Leihfa. weitere Zeitarbeiter schicken eben von jener Fa.
Sowas wird im Vertrag zwischen Verleiher und Entleiher geregelt sein.
Deshalb unter Vorbehalt den neuen Vertrag unterzeichnen .
Wegen : sicher ist sicher !