Vermieter ändert Nachmietereinzugstermin. Rechtens?

Mein Freund und ich haben im Internet eine Wohnung gefunden und diese bekommen. Sie ist größer als unsere jetztige Wohnung und kaum teurer. Daraufhin habe ich mich mit der Hausverwaltung in Verbindung gesetzt und diese darüber informiert. Wir haben vereibart, dass ich einen Nachmieter suchen kann und wir somit früher aus unsere Mietvertrag kommen können. Wir haben daraufhin eine Anzeige geschaltet und unsere Wohnung zum 1.9 für einen Nachmieter angeboten. Es gab viele Interessenten und wir haben daraufhin der Hausverwaltung vier potenzielle Nachmieter vorgelegt. Mit allen war mündlich vereinbart, dass die Küche übernommen werden muss und fester Einzugtermin der 1.9 ist. Alle haben diesem Zugestimmt.

Nach kurzer Zeit bekamen wir eine Bestätigung der Hausverwaltung. Sie habe sich für einen Nachmieterin entschieden. (alleinstehende Frau mit leitender Funktion). Daraufhin traten wir mit der Nachmieterin in Kontakt um alles weitere zu klären. Nach 5 tägigen warten kam eine Antwortmail. Sie wird die Küche nicht nehmen und habe einen Vertrag jetzt ab 1.10 unterschrieben..

Somit haben wir jetzt das Problem die Küche doch nitnehem zu müssen. Damit kann ich noch eigigermaßen Leben. Jedoch einen Nachmieter zum 1.9 zu suchen und dann wird ein Vertrag zum 1.10 ausgemacht finde ich schon sehr frech. Hat man da irgendwas in der Hand? So müssen wir jetzt ein Monat doppelt Miete zahlen. Unser Hinweis das wir ja noch andere potenzielle Nachmieter für den 1.9 gehabt hätten würde ignoriert. Mehrere junge Paare, dedoch mit Bürgschaften und Nebenjobs..

Vielleicht kann mir jemand helfen..

Recht, Mietrecht
Dürfen Fahrradfahrer auf dem Gehweg fahren?

Am Donnerstag und Freitag wurde ich jeweils 2 mal fast von Fahrradfahrern angefahren. Am Donnerstag fuhr eine junge Frau hinter mir auf dem Gehweg und drängelte mich unter lautem Klingeln und Gemotze zur Seite. Als ich Sie darauf ansprach, dass sie bitte auf der Straße oder dem Radweg auf der anderen Straßenseite fahren solle, meinte die Frau dass sie behindert sei. Sie hätte Gleichgewichtsstörungen und dürfe deshalb auf dem Gehweg fahren. Stimmt das ? Soweit ich weiß gilt die StVO für alle. Im Übrigen trug sie nicht einmal einen Helm.

Am Freitag auf genau dem gleichen Gehweg, beschwerte sich eine Oma darüber, dass wir Schüler immer mitten auf dem Gehweg gehen würden. Wo sollen wir denn sonst gehen ? Auch ihr sagte ich, dass sie entweder die Straße oder den Radweg nutzen könnte. Sie hat dann angefangen rumzuschreien, was für dumme Gören wir währen. Wir hätten ihr aus dem Weg zu gehen, Radfahrer hätten das Recht auf dem Gehweg zu fahren. Ich wohne in einer Kleinstadt, hier herrscht so früh morgens kaum Verkehr, so dass man durchaus auf der Straße fahren kann.

Wer hat jetzt Recht ? Die Polizei kontrolliert einen Teil des Schulweges. Wenn da Radfahrer fahren, bekommen diese einen Strafzettel. Unsere Gehwege sind sehr eng. Teilweise passen kaum 2 Schüler nebeneinander.

Fahrrad, Polizei, Recht, Verkehrsrecht, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Verkehrssicherheit, Gehweg, Schulweg, Auto und Motorrad
Mit 18 rausgeworfen, wohin dann?

Hallo,

ich bin 17 Jahre alt, werde kommendes Schuljahr mein Fachabitur (11te Klasse Gymnasium, G08) machen.

Hab derzeit heftige Ausseinandersetzungen mit meinen Eltern, es kommt leider so dass meine Eltern sehr streng religiös sind (Baptisten), ich jedoch überzeugter Atheist. Da unsere Weltansichten sich damit von Grund aus unterscheiden und sie mich als 'gescheiterten Sohn' der eh in die Hölle kommt sehen, finden sie es sei nun ihre goldene Pflicht mir mein Leben, wie es überhaupt nur geht, zu erschweren. Sie verbieten mir Kontakt zu meinem Freundeskreis, nehmen mir mit Gewalt mein Handy, PC und andere Geräte die mich mit der Außenwelt verbinden weg, verbieten es mir rauszugehen und ich zitiere: 'Du darfst uns nicht widersprechen und musst gehorchen, deine Meinung ist falsch und zählt nicht du Satansanbeter!'

Ich störte nie jemanden und ging immer meinen Pflichten nach (außer den Religiösen da ich es nicht einsehe)

Nun wird mir immer wieder gedroht vor die Tür gestellt zu werden wenn ich mich widersetze, also quasi rauswurf, mit 18 dann schon sicherlich.

Meine Frage nun, falls es soweit kommt und ich tatsächlich rausgeworfen werde, wo soll ich dann hingehen? Ich wohne nebenbei erwähnt in einem abgelegenem Kuhkaff. Zur nächsten Polizeiwache und um Unterkunft bitten oder muss ich dann tatsächlich obdachlos werden und mein Abitur abbrechen? Hartz IV wird ja nur an Arbeitslose gezahlt und nicht an Schüler da sie nicht potentiell Vollzeit arbeiten könnten oder sowas (Kenne mich mit Recht sogut wie garnicht aus, ein wenig Aufklärung wäre nett). Hab außerdem 5 jüngere Geschwister und meine Familie ist ziemlich arm und kriegt alles gezahlt vom Sozialamt also wirds nichts mit Unterhalt.

LG

Schule, Ausbildung, Recht, Unterhalt, Familienrecht, Eltern, Atheismus, BAföG, Hartz IV, Jugendamt, Kinder und Erziehung, Ausbildung und Studium
Bundesagentur für Arbeit, Rentenversicherung?

Hallo ihr Lieben, Ich habe heute ein Schreiben bekommen, diesen ich absolut nicht Verstehe. Vielleicht könnt ihr mir helfen und mir sagen, was die von mir möchten.

Der Brief kommt von der Agentur für Arbeit:

Meldung von Anrechnungszeiten an die Rentenversicherung, Beendigungsmeldung für die Arbeitslosigkeit mit Bezug von Arbeitslosengeld II.

Sehr geehrte Frau .......

nach den Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung kann neben dem Bezug von ALG II bei Personen im Alter von unter 25 Jahren zusätzlich die Arbeitslosigkeit als weitere Anrechnungszeit berücksichtigt werden.

Folgende Zeit der Arbeitslosigkeit mit Bezug von ALG II wird Ihrem Rentenversicherungsträger gemeldet:

Beginn 25.06.219

Ende: 09.07.2019

Meldegrund: Arbeitslosigkeit mit Bezug bon ALG II (§ 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB VI)

Hinweis: Arbeitslosigkeit liegt u.a. nur solange vor, wie Sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen (Eigenbemühungen) und den Vermittlungsbemühungen des Jobcenters zur Verfügung stehen (Verfügbarkeit)/§ 58 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI i.V.m. § 16SGB III). Eine Beschäftigungslosigkeit, die diesen Anforderungen nicht entsüricht, kann in der gesetzlichen Rentenversicherung mit Nachteilen verbunden sein.

Haben Sie weitere Fragen zu Berücksichtigung von Anrechnungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung wenden Sie sich bitte unmittelbar an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger.

Ende.

Ich verstehe irgendwie kein Wort aus dem Brief.

Vielleicht als Hinweis meiner Seite. Am 24.06 habe ich meine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen, am 25.06 war ich dann Arbeitslos. Dummerweise hatte ich aber am 17.06 ein Arbeitsunfall und durfte mich somit nicht beim Amt melden so lange ich Krank bin, ich hatte gehofft das ich Krankengeld oder Verletztengeld bekomme, solange ich Krank bin. Dies passierte aber leider nicht. Das heißt ich war vom 17.06 bis 10.08 Krankgeschrieben und das ohne jeglichen Gehalt/ Lohn oder Geldleistungen. Heißt vom 25.06 bis 10.08 wurden KEINE Beiträge in die Sozialversicherungen gezahlt, was ja klar ist, da ich kein Geld erhalten habe.

Mit der Krankenkasse habe ich es schon geklärt das ich die Beiträge zurück zahle, falls mich hier jemand darauf aufmerksam machen möchte.

Wie gesagt, ich hoffe jemand kann mir erklären was mit dem Brief gemeint ist.

Danke schon mal für die Antworten :3

Schönes Wochenende wünsche ich :3

Recht, Agentur für Arbeit, Beiträge, Rentenversicherung, Sozialversicherung, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen

Meistgelesene Beiträge zum Thema Recht