Was passiert wenn eine Behinderte Schulden hat, bei ihrer Schwester untergekommen ist und der Gerichtsvollzieher etwas pfänden möchte?
Ich habe im meinem Umfeld einen Fall, wo eine 23-Jährige enorm hohe Schulden durch Handyverträge und Ratenzahlungsangeboten verursacht hat. Sie hat sich vor einigen Jahren zum Teil Waschmaschinen, Elektrogeräte und diverse andere Dinge liefern lassen und diese dann weiterverkauft. Von dem erwirtschafteten Geld hat sie sich dann Barbiepuppen und Playmobil Figuren gekauft und diese an ihre ehemaligen Arbeitskollegen verschenkt.
Sie hat zeitweise schon in einer Behindertenwerkstatt gearbeitet. Ansonsten wurde sie als arbeitsunfähig eingestuft. Sie hat eine Schwerbehinderung zu 60%. Einen Abschluss hat sie auch nicht und sie wird wohl nie auf eigenen Beinen stehen können. Sie hatte damals schon mal einen Betreuer. Zur Zeit kümmert sich ihre Schwester um sie.
Die Schulden sind dazu auch noch trotz ihrer psychologischen Krankheit nicht mehr rückgängig zu machen. Es liegen schon Vollstreckungsbescheide vor und der Gerichtsvollzieher will nun Sachen pfänden. Sie hat aber keine pfändbaren Dinge, die die Schulden in Höhe von 15.000 Euro begleichen könnten. Ein Strafverfahren hatte sie auch schon wurde aber wegen der Behinderung als vermindert schuldfähig eingestuft.
Sie könnte versuchen Insolvenz anzumelden. Bisher hat das aber nicht geklappt. Sie beschäftigt sich lieber damit, Zeichentrickfilme zu sehen oder mit Lego zu spielen, anstatt sich eine Arbeit zu suchen. Werden die Schulden in 30 Jahren dann verjähren?
10 Antworten
Der Gerichtsvollzieher wird sie aufsuchen und prüfen, was an pfändbaren Sachen und an pfändbarem Einkommmen gibt, das bezieht sich selbstverstädnlich nur auf die Sachen der Schuldnerin, der Haushalt der Schwester bleibt dabei außen vor.
Man sollte die Schuldnerin aber dazu drängen eine Schuldnerberatung aufzusuchen.
Evtl. käme auch eine Betreuung (Vermögenssorge) in Betracht, das sie offensichtlich gar nicht überblickt, was sie tut.
Zur Zeit kümmert sich ihre Schwester um sie.
Dann soll die Schwester sich darum kümmern dass sie erneut unter Betreuung gestellt wird, durch die sie zumindest in Gelddingen eingeschränkt wird und ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird.
Es kann aber auch alles so bleiben wie es ist, nur das ab und zu der Gerichtsvollzieher wieder auftaucht und unverrichteter Dinge wieder geht, weil es nichts zu pfänden gibt. Da sich an ihnrem Zustand nie etwas ändern wird sind die vorliegenden Titel uninteressant.
Vermutlich werden die Gläubiger irgendwann Vergleichsangebote machen.
Wenn sie bereits die Vermögens Auskunft ( früher EV) geleistet hat sind sehr gunstige Vergleiche möglich.
Da die Bonität und der schufa score im grottigen Bereich sein dürfte kann sie keine neuen Schulden mehr machen
Der Gerichtsvollzieher wird von ihr eine Eidesstattliche erklärung fordern.
https://www.schuldnerberatung.com/eidesstattliche-erklaerung/
Wenn sie innerhalb von 30 JAhren diese Schuklden nicht bezahlen kann, sind diese verjährt.
Allerdings hat sie einen Eintrag in der Schufa und wird somit nirgendwo mehr etwas bestellen können.
Du weisst ja sehr gut über die familiären Umstände und Hintergründe bescheid; hast Du schon mal ein Gespräch mit der Schwester geführt, ob ein Betreuungsverfahren eingeleitet werden sollte? Wenn nein, dann veranlasse das bitte