Mieterhöhung bei Garage, Kündigungsfrist?
Hallo, ich habe eine einzelne Garage bei einer Hausverwaltung gemietet. Nun habe ich eine Mieterhöhung bekommen. Kann ich deshalb fristlos kündigen oder muss ich eine Kündigungsfrist einhalten?
Danke im Voraus
3 Antworten
Wenn Du die Garage nicht mehr willst, dann der Erhöhung widersprechen und fristgerecht (was steht im Vertrag?) kündigen. Fristlos geht nicht. Im Grunde bist Du in dem Moment raus, wenn die Erhöhung wirksam wird.
Was steht denn im Miet-Vertrag dazu?
Wenn da keine Kündigungsfrist steht und Du raus willst, dann zum gleichen Termin kündigen.
Jep, dann der Mieterhöhung widersprechen und zu dem Zeitpunkt kündigen.
Das hängt damit zusammen, ab wann die Erhöhung gelten soll. Auch eine Garagenmieterhöhung muß eine Frist einrechnen und kann nicht innerhalb von ein paar Tagen erfolgen. Also kannst Du Deine Kündigungsfrist einhalten unter Beibehaltung des bisherigen Mietpreises. Dies solltest Du aber auch bei der Kündigung vermerken, daß Du bis Ablauf der Kündigungszeit den bisherigen Mietpreis bezahlen wirst und widersprichst bis dahin der Erhöhung.
du hast einen Mietvertrag - reinschauen und die Kündigungsfristen lesen.
Fristlos bestimmt nicht; du hast 2 Mietverträge beim gleichen Vermieter; Wohnung und Garage
Die Erhöhung gilt in einer Woche, deshalb habe ich gedacht, dass ich auch ohne Frist kündigen kann, denn die Erhöhung wurde auch ohne Frist ab 01.09. gemacht.