Geld zurück bei Terminabsage für ein Seminar ?
Hallo ihr Lieben
Mein Freund hat vor kurzem einen Platz für ein Grundseminar bei der Ergo bezahlt. Als ihm jedoch auffiel dass das der Tag doch verplant ist und er erst später dort hin möchte, wollte er das ganze stornieren. Doch das Büro in dem er das Geld bezahlt hat , teilte mit dass dies ja nicht möglich ist. (Er wurde nicht informiert bei der Unterschrift für das Seminar , dass eine Absage und Geld zurück nicht möglich ist!!) Da wir einen Freund bei einem anderen Ergo Büro zu sitzen haben, informierten wir uns dort noch einmal und er teilte uns mit dass die Termine für das Seminar sogar noch bis zum Tag des Seminars abzusagen gehen (bis 8:00) und man sein Geld dann auch wieder bekommt. Nun antwortet keiner mehr auf unsere Anrufe. Ich habe mich jetzt entschlossen eine Mail zu schreiben und einfach mal zu erwähnen dass wir unseren Anwalt ja schon dazu geholt hätten. Dazu bräuchte ich aber einmal den Paragraphen der das ganze regelt bezüglich Rücktritt in diesem Fall
4 Antworten
Gebt doch einfach den Kollegen an, von dem ihr die Info habt!
Einen Paragrafen gibt es dafür nicht. Es gibt gültige Verträge bzw AGB für sowas. Da steht das! Die muss man nur lesen! Am besten VOR einer Unterschrift.
Gruß S.
Ich habe mich jetzt entschlossen eine Mail zu schreiben und einfach mal zu erwähnen dass wir unseren Anwalt ja schon dazu geholt hätten.
Aha.
Und Du meinst wirklich, dass die das beindrucken wird?
Wenn, dann macht man sowas per Einschreiben und erwähnt nicht den Anwalt, sondern man kündigt ihn an.
Und das zieht man dann auch durch, sonst macht man sich nämlich ziemlich schnell zienmlich lächerlich.
Hab ich andere Erfahrungen :) außerdem würde ich nicht einfach so irgendwas erwähnen sondern geschickt umschreiben.
Den Paragrafen sollte Euch Euer Freund doch nennen können.
Oder ruft die Seite der ERGO direkt auf.
Den Paragraphen kann dir niemand nennen, ihr müsst auf die Website der Seminarbetreiber gehen oder auf irgendwelche Vertragsschriftstücke zurückgreifen.
Grundsätzlich heißt "gebucht = gebucht" ohne ein Recht darauf zurückzutreten, darauf muss man nicht extra hingewiesen werden da das normale Praxis ist. Wichtig ist aber was eben in dem bestimmten unterschriebenen Schriftstück steht