Meine Oma überlegt aktuell, mir ihre Wohnung zu schenken, für den Fall, dass sie in den nächsten Jahren pflegebedürftig wird. Es versteht sich von selbst, dass sie einen Nießbrauch eingetragen bekommt, dass sie in jedem Fall weiter drin wohnen bleiben kann solange sie dies kann.

Nun ist die Frage ob eine solche Schenkung im Falle einer Pflegebedürftigkeit zurück gefordert werden kann um die Pflegekosten zu bezahlen?