Wo bewerben wenn bereits 2 Ausbildungen abgebrochen wurden, der Realschulabschluss mit einem Notendurchschnitt von 3,9 nachgeholt wurd und man vorbestraft ist?

Ich habe von einer 24-Jährigen gehört, die bereits zwei Ausbildungen abgebrochen hat und nur einen schlechten Realschulabschluss auf zweitem Bildungsweg erwarb. Sie war im Alter von 14 bis 18 arbeitslos und hat die Schule geschwänzt, dann hat sie mit 18 erst einmal den Hauptschulabschluss mit 3er-Notendurchschnitt nachgeholt.

Als sie den Hauptschulabschluss hatte, war sie erst einmal 1 Jahr arbeitslos. Mit 19 hat sie dann eine Ausbildung zur Köchin angefangen und gleichzeitig an einer Abendschule den Realschulabschluss nachgeholt. Die Ausbildung brach sie bereits nach 4 Monaten ab, aber den Realschulabschluss machte sie trotzdem weiter.

Als sie dann 21 war, hatte sie den Realschulabschluss mit 3,9 gerade so bestanden. Sie hatte allerdings in Mathe eine 6. Ansonsten hatte sie größenteils 4er und es wurden über 40 Fehltage im Zeugnis vermerkt.

Sie fing direkt danach eine Ausbildung zur pharmazeutischen Angestellten in einer Apotheke an. Dort hat sie dann immer wieder verschreibungspflichtige Medikamente entwendet und Geld gestohlen. Das ist dann nach ein paar Wochen aufgefallen und sie wurde fristlos gekündigt und angezeigt.

Mittlerweile ist sie 24 und schon seit 2 Jahren, seitdem sie die Ausbildung abbrechen musste arbeitslos. Außerdem ist sie jetzt vorbestraft.

Wo könnte sie sich bewerben?

Arbeit, Schule, Bewerbung, Geld, Ausbildung, Gesundheit und Medizin, vorbestraft, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
5900 Euro Stromschulden! Kann das Jobcenter oder das Amt die Schulden bezahlen oder bleibt man darauf sitzen?

Es geht dabei um 3 Schwestern, die in einem großen gemieteten Haus leben. Eine Schwester ist körperlich behindert und die andere hat eine geistige Behinderung. Die älteste Schwester (30) steht im Mietvertrag und hat den Vertrag mit dem Stromanbieter geschlossen, sie regelt eigentlich das Meiste. Die älteste Schwester arbeitet aus gesundheitlichen Gründen nur noch Teilzeit und verdient 500 Euro Netto und muss aufstocken. Die anderen beiden (21 und 25) konnten bisher noch nie arbeiten, abgesehen davon dass die behinderte Schwester schon mal zeitweise in einer Behindertenwerkstatt arbeitete.

Zusammengefasst sind alle drei auf Langzeit gesehen auf Sozialhilfe und auf das Amt angewiesen.

Das Problem ist, dass sie das Haus verwahrlosen lassen haben und in unzumutbaren Umständen leben. Zentralheizungen sind nicht vorhanden und der einzigste Ofen im Haus ging kaputt.

Die Schwestern haben dann mit Heizlüftern geheizt. Die haben teilweise 2500 oder 3000 Watt. Sie hatten davon mehrere im Haus und sie sind über die Wintermonate 24/7 gelaufen. Ansonsten (Sommer und Frühjahr) haben sie die Heizlüfter nur nachts laufen lassen.

Nun erhielt die älteste Schwester die den Vertrag mit dem Stromanbieter schloss einen Brief. Sie hat 5900 Euro Schulden beim Stromanbieter innerhalb von einem Jahr aufgebaut. Sie hat monatlich nur einen Abschlag von 50 Euro gezahlt und dann kam eben die Schlussabrechnung.

Jetzt schiebt es eine Schwester der anderen zu und keine will es gewesen sein die die Heizlüfter 24/7 laufen lassen hat. Letztendlich sind sie alle drei dafür verantworltich, aber die älteste Schwester soll zahlen weil sie im Vertrag steht.

Frage: Besteht die Möglichkeit, dass das Jobcenter oder das Sozialamt für die Schulden aufkommt?

Die Schwestern haben ja immerhin nur geheizt, so wie es für jeden Hartz4-Empfänger selbstverstänlich erscheint... Normal müsste das Amt doch dann für die Heizkosten aufkommen, oder nicht? Kann man das ggfs. gerichtlich vorm Sozialgericht einklagen?

Geld, Schulden, Strom, Recht, ALG II, Arbeitslosigkeit, Behindert, Hartz IV, Jobcenter, stromschulden, Wirtschaft und Finanzen
Was passiert wenn eine Behinderte Schulden hat, bei ihrer Schwester untergekommen ist und der Gerichtsvollzieher etwas pfänden möchte?

Ich habe im meinem Umfeld einen Fall, wo eine 23-Jährige enorm hohe Schulden durch Handyverträge und Ratenzahlungsangeboten verursacht hat. Sie hat sich vor einigen Jahren zum Teil Waschmaschinen, Elektrogeräte und diverse andere Dinge liefern lassen und diese dann weiterverkauft. Von dem erwirtschafteten Geld hat sie sich dann Barbiepuppen und Playmobil Figuren gekauft und diese an ihre ehemaligen Arbeitskollegen verschenkt.

Sie hat zeitweise schon in einer Behindertenwerkstatt gearbeitet. Ansonsten wurde sie als arbeitsunfähig eingestuft. Sie hat eine Schwerbehinderung zu 60%. Einen Abschluss hat sie auch nicht und sie wird wohl nie auf eigenen Beinen stehen können. Sie hatte damals schon mal einen Betreuer. Zur Zeit kümmert sich ihre Schwester um sie.

Die Schulden sind dazu auch noch trotz ihrer psychologischen Krankheit nicht mehr rückgängig zu machen. Es liegen schon Vollstreckungsbescheide vor und der Gerichtsvollzieher will nun Sachen pfänden. Sie hat aber keine pfändbaren Dinge, die die Schulden in Höhe von 15.000 Euro begleichen könnten. Ein Strafverfahren hatte sie auch schon wurde aber wegen der Behinderung als vermindert schuldfähig eingestuft.

Sie könnte versuchen Insolvenz anzumelden. Bisher hat das aber nicht geklappt. Sie beschäftigt sich lieber damit, Zeichentrickfilme zu sehen oder mit Lego zu spielen, anstatt sich eine Arbeit zu suchen. Werden die Schulden in 30 Jahren dann verjähren?

Finanzen, Betrug, Geld, Schulden, Lego, Barbie, Recht, Zeichentrickfilm, Behindert, Behinderung, Gerichtsvollzieher, Gesundheit und Medizin, Pfändung, Playmobil, Psyche, Wirtschaft und Finanzen, Werkstatt für behinderte Menschen
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.