Beifahrer macht die Tür auf und fahrendes Auto fährt dagegen, greift die private Haftpflichtversicherung des Beifahrers?
Der Beifahrer hat die Tür aufgemacht und hat ein vorbeifahrendes Auto übersehen, das vorbeifahrende Auto ist gegen die „viertel“-offene Tür gefahren. Ich war links rangefahren um den Beifahrer rauszulassen. Der Beifahrer hat eine private Haftpflichtversicherung. Mein Auto hat ebenfalls nur eine Haftpflicht(also wird mir die Tür durch meine Versicherung nicht bezahlt). Zahlt die des Beifahrers?
10 Antworten
Das hier schreit förmlich nach Teilschuld.
Wer haftet?
Du, Dein Kollege der 2. Autofahrer
1. Melde den Schaden Deiner KFZ-Haftpflicht-Versicherung.
2. Stellte Ansprüche (Rückstufungsschaden) an die private Haftpflicht Deines Freundes.
3. Stelle den vollen Anspruch an die KFZ-Haftpflicht des 2. Autofahrers.
Sofern Du ein Rechtsschutz hast, solltest Du für diesen Fall direkt einen Anwalt einschalten. Ich glaube nämlich, alleine bekommst Du das hier nicht in den Griff.
Solltest Du keine RS haben, kannst Du noch schnell einen Vertrag abschließen.
Alles Gute
Du kannst wirklich überhaupt nichts !
Hier mein Beweis für alle die keinen Plan haben.
https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/verkehrsrechtsschutz-rueckwirkend/?gclid=CjwKCAjw8ZHsBRA6EiwA7hw_sQ3OJLGROXjFzkEJdqM6lb8YAfHPesCJYDvNqOJ3TKclHXTJaxyBMhoCoTMQAvD_BwE
hatten wir eben schon, war aber eine andere Tür, Sachverhalt ist gleich
nein - KFZ-Haftpflicht ist zuständig
Kfz Haftpflicht ist AUCH zuständig. Und die PHV des Beifahrers auch.
Nein, sicher nicht, außer es ist im Versicherungsvertrag eingeschrieben.
Das muss da nicht extra drin stehen. Relevant ist, dass es unter keinen Ausschluss fällt.
Wenn ich wüsste was ich kaputten machen werde, dann würde ich es doch direkt verhindern??
nein, eine private Haftpflichtversicherung schliesst Autounfälle aus, dafür gibt es die Autohapftpflichtversicherung, d. h. die Schäden am fremden Auto werden übernommen, eigene nicht. Du kannst den Beifahrer nur zivilrechtlich belangen, d. h., ihn auf Schadenersatz verklagen um dein Geld zurück zu bekommen, was ein schwieriges Unterfangen ist.
eine private Haftpflichtversicherung schliesst Autounfälle aus
Es muss wie so oft die genaue Formulierung berücksichtigt werden. Der hier geschilderte Fall ist in der PHV NICHT ausgeschlossen.
HAllo,
nein. Es greift die Haftpflichtversicherung des PKW in dem Ihr sitzt.
Beste Grüße
Dickie59
Hi, verstehe nicht wieso. Wozu hat denn der Beifahrer dann eine private Haftpflichtversicherung? Im Fall der Fälle wenn er etwas kaputt macht oder nicht?
weil das Gesetz das so regelt, außerdem aus dem Betrieb eines Kraftfahrzeuges immer dessen Haftpflichtversicherung greift. Gutes Beispiel, ich habe einen anhänger und mit dem ranngiere ich irgendwo gegen, dann greift nicht die Haftpflichtversicherung des Anhängers, sonder die der Zugfahrzeug.
Alles klar, die Versicherung hat mir das bestätigt, dass die des zahlen werden. Es kommt halt noch ein Gutachter nächste Woche. Schwarz auf weiß habe ich da noch nichts. Zu erwähnen wäre noch, dass mein Auto aus war. Evtl spielt es auch eine Rolle? Benzinklausel steht nicht im Vertrag. Wäre also abgedeckt eigentlich?
Das Auto war noch in Gebrauch, solange die Tür aufsteht und der Fahrer das KFZ nicht verlassen und abgeschlossen hat. Wäre es so, dann wäre der Unfall nicht geschehen.
.... bitte nicht umsetzen, keine RS versichert rückwirkend Schaden-Fälle! Wenn doch, bitte den Namen.