Hallo,
Ich habe folgendes Problem.
Ich will einen Doppelstabmattenzaun zu unserem vorderen Nachbarn aufstellen lassen (siehe Zeichnung Grundstück 1). Der Eigentümer hat dieses Haus an Leute vermietet welche sich um den angrenzenden Garten leider nicht kümmern. Unser anderer Nachbar (Grundstück 2 ) hat bereits einen doppelstabmattenzaun gesetzt.die Pfosten zeigen nach innen. Gemäß paragraph 28 Nachbarschaftshesetz sollen die Pfosten zum eigenen Grundstück zeigen. Muss dies in unserem Fall auch so sein?
1. Der Zaun wird nicht auf Grenze stehen sondern ca 3 cm auf unserer Seite.
2.Der Nachbar von Grundstück 2 ist einverstanden das wir mit dem baugleichen Zaun an seinen Pfosten (welcher zu ihm gerichtet ist)anschließen.
Sollten wir nun dort anschließen und die eigenen Pfosten zu unserer Seite sichtbar sein würde es sehr merkwürdig aussehen.
Ich will hier rechtlich auf der sicheren Seite sein.
Zusätzlich beschwert sich Nachbargrundstück 1 bereits über die geplante Farbe des Zauns und will von seiner Seite Efeu wachsen lassen.darf er das ?
Vielen Dank für die Hilfe