Kann ich bei Auszug die Ablösegebühr vom Hauptmieter zurückfordern?

Hallo zusammen,

ich bin vor 3 Jahren in eine WG eingezogen, wo Jahre vorher einiges für die Sozialräume zusammen angeschafft wurde (Schränke, Geschirr, Elektrogeräte).

Ich durfte nur einziehen, wenn ich eine Ablösegebühr an den Jungen gezahlt habe, der auszieht. Das wurde auch vertraglich so festgehalten. Im Untermietvertrag mit der Hauptmieterin steht diese Vereinbarung drin, dass man sich zu einem Drittel an den Kosten beteiligt und die Gebühr an den Ausziehenden zahlt. Nun sind einige Geräte kaputt gegangen und wurden von der Hauptmieterin bereits für mich kostenlos ersetzt. Außerdem darf man bei Auszug nichts mitnehmen. Der Betrag war auch in ihren Augen zu viel, aber der Ausziehende wollte das so.

Ich will jetzt gerne ausziehen. Kann ich von meiner Hauptmieterin eine Ablösegebühr zurückverlangen? Weil eigentlich habe ich ja nicht an sie gezahlt sondern an den Vormieter.

Laut Untermietvertrag hat sie sich nicht dazu verpflichtet bei meinem Auszug wenn auch nur anteilig was zurückzuzahlen.

Gibt es ein Gesetz, was sie zwingt? Sie sagt selbst, sie verlangt keine Ablösegebühr mehr von dem Nachmieter, weil das eh alles altes Zeug ist und sicher keine 400Euro mehr. Aber es soll alles in der WG bleiben.

Wortlaut Vertrag:

"Der Mieter verpflichtet sich, bei Übernahme ein Ablöseentgelt in Höhe von 400,00€ an den Vormieter A. J. zu entrichten. Diese beinhaltet zu 1/3 einen Anteil an XYZ in den Sozialräumen. Eine Mitnahme dieser Gegenstände bei Auszug ist nicht möglich."

Recht, Mietrecht, Rückzahlung, Hauptmieter, Untermietvertrag, Wirtschaft und Finanzen
Sollte ich den Arbeitsplatz verlassen (sexuelle Belästigung/Gerüchte)?

Hallo zusammen,

Folgende Situation hat sich zugetragen: Ein Kollege hat das Gerücht in die Welt gesetzt, dass mir der Sohn von einem anderen Kollegen (Anleiter im Büro) mir an die Brüste gefasst haben soll. Daraufhin hat sein Vater der bei uns arbeitet mit seinem Sohn gesprochen (der ist lediglich wenn zu Besuch da) und der Sohn hat mir daraufhin erzählt das ein anderer Vorgesetzer nun Strafanzeige gegen ihn stellen wollen würde... Das war allerdings frei von ihm erfunden. Es hat nie eine Anzeige gegeben! Zumindest nicht in diesem Kontext. Es wurde jemand angezeigt der mit der Arbeit rein GARNICHTS zu tun hat, ein Kollege hat mich währenddessen dahin begleitet und auch bekannt gegeben das es sich NICHT um den Sohn handelt!!!

Sein Vater (mein Anleiter/Vorgesetzer) hat aufgrund der Behauptung ein Gespräch mit mir geführt. Vor zwei anderen Kollegen die REIN GARNICHTS mit der Sache zu tun haben. Er ließ mich nicht zu Wort kommen, es gab erneut eine Beschwerde eines anderen Kollegens mein Rock sei zu kurz, sagte so etwas könnte vor Gericht enden (ohne sich meine Version anzuhören) Die Kollegen im Büro haben natürlich blöd geguckt.

Ich fühlte mich so richtig vorgeführt und ging zunächst nicht arbeiten. Er hatte den Kollegen die Anweisung gegeben sich von mir fern zu halten, wir sollten privat nichts mehr miteinander zu tun haben! Seinen Sohn und einen anderen Kollegen hat er auch geraten Abstand von mir zu nehmen. Es hat ja überall die Runde gemacht.

Der Vater hatte im Vorfeld schon eine andere Vorgesetze darüber aufgeklärt was denn los sei bzw. lediglich erwähnt die Kleidungsvorschrift sei mein Problem. Eine wirkliche Kleiderordnung existiert nicht aber Kolleginninen haben sich über mich beschwert. Sie hat sich mich angehört und mir gesagt das dies alles nach einem Missverständnis klingt und meinerseits gibt es auch kein Problem!

Folgedessen hat sie mit mir ein Gespräch mit dem Chef organisiert und er gab mir in vielen Punkten Recht. Gespräche über sexuelle Belästigung führt man nicht im Beisein anderer Kollegen die damit nichts zu tun haben etc.

Der Chef hat mit den Beteiligten daraufhin gesprochen und den Anleiter (Vater vom Beschuldigen) diesmal nach Aussage eines Kollegens vorgeführt. Der Kollege der allerdings das Gerücht erst in die Welt gesetzt hat war außer Haus und wurde somit erst garnicht involviert.

Ich gehe mittlerweile wieder arbeiten und keiner erwähnt mehr blöde Sprüche in meiner Gegenwart aber die Situation ist nach wie vor EXTREM angespannt. Der Kollege der zu mir hält wird hinterrücks versucht gegen mich aufzuhetzen. Ich würde ihn nur ausnutzen etc. Das paradoxe in der Situation: Sowohl der Sohn als auch der Vater wollten mehr von mir. Bzw. hat sein Vater in der Vergangenheit bereits Intresse an mir gezeigt und auch der Kollege der dieses Gerücht in die Welt gesetzt hat, scheint ein Auge auf mich geworfen zu haben und reagiert womöglich aus Eifersucht.

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Nachbarn wollen unseren Hund los werden?

Wir sind Eigentümer einer Eigentumswohnung und haben einen Labrador. Ihn haben wir bereits seit Welpenalter und inzwischen ist er 7.

Jetzt sind im Haus neue Mieter eingezogen und die haben etwas gegen unseren Hund sowie den Katzen unseren anderen Nachbarn.

Die Katzen sind reine Wohnungskatzen und man sieht sie nur mal auf den Balkon. Unser Hund läuft natürlich die Treppen ohne Leine hoch und runter, aber auf der Anlage ist er angeleint obwohl er aufs Wort hört.

Auch ist er öfters bei den Eltern von meinem Freund oder bei meine Eltern wenn wir beruflich zu sehr eingespannt sind und wir ihn nicht mitnehmen können.

Die anderen Nachbarn verstehen alle nicht was in den neuen Nachbarn vor sich geht. Man bekommt weder die Katzen noch unseren Hund mit.

Gestern kam es dann im Treppenhaus fast zu Eskalation. Die neue Nachbarn gingen auf mich erst verbal los als ich von der Arbeit nachhause gekommen bin mit Sprüchen wie "Eure Köter werdet ihr bald los sein und diese andere Drecksviecher auch.". Wollte sie stehen lassen und vorbeigehen. Plötzlich schubste mich der Sohn von denen (ca.16) in eine Ecke und erhebte die Hand gegen mich.

Ein anderer Nachbar hörte das Geschreie und kam mir zu Hilfe. Polizei war auch da, aber groß können sie da erstmal nichts machen.

Was würdet ihr machen? Den Eigentümer über seine Mieter informieren?

Im übrigen war unser Hund gestern und der Tag davor garnicht bei uns zuhause.

Bin immer noch fassungslos

Tiere, Hund, Haustiere, Mieter, Katze, Recht, Eigentum, Eigentumswohnung, Nachbarn
Mahnbescheid anonym verschicken - Allgemeine Fragen?

Hallo Freut mich neues Mitglied Eurer Community zu sein!

Ich hatte als Freiberufler vor einiger Zeit für eine bestimmte Firma gearbeitet leider ohne Geld dafür zu bekommen. Zahlreiche Rechnungen und Mahnungen wurden bislang ignoriert. (gibt wohl mehrere Personen welche kein Geld erhielten und ratlos sind)

Nun möchte ich gerne wissen wenn ich einen online Mahnbescheid erstelle muss ich da wo meine Privatadresse angeben und wird diese dem Schuldner übermittelt? Gibt es die Möglichkeit das Amtsgericht darum zu bitten diese nicht weiter zu geben?

Kostet ein online erstellter Mahnbescheid etwas?

Es handelt sich um eine Firma welche auch so im Handelsregister eingetragen ist nur wo zweifelhaft ist ob es sich lediglich um einen Briefkasten handelt oder eine ausgedachte Adresse ohne Bezug:

BeMyEye DE GmbH

Schumanstraße 12, 52146 Würselen

Diese Firma ist international aufgestellt mit Scheinbüros und Hauptsitz in London.

In unserem gemeinsam unterschriebenen Vertrag sowie SPEZIELL deren AGB's habe ich akzeptiert das ich einen Vertrag mit der Firma

BeMyEye UK Ltd 

c/o Rocket Space, 40 Islington High St,

N1 8XB, London, UK

schliesse. Müsste ich aufgrund der AGB's evtl. sogar in England klagen bzw. einen Internationalen Mahnbescheid erstellen? Der an die evtl. vorhandene deutsche Adresse wäre bestimmt einfacher?!

Wie würdet Ihr vorgehen um an Euer Geld zu kommen? Bislang ist es nicht möglich eine Antwort von der Firma zu bekommen da diese so ausgeklügelt ist das es nicht möglich deren Büro in Deutschland ausfindig zu machen.....

Bzw. selbst mit einem Urteil es sehr schwer wird von einem Britischen Konto zu pfänden.

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anonym, Recht, Inkasso, Mahnbescheid, Mahnung
Darf mich das Bürgeramt aufgrund "Empfehlung der Polizei" auf Amtswegen abmelden lassen?

Hallo zusammen,

gegen mich läuft seit 2018 ein Ermittlungsverfahren wegen Betrug, weil ich ein Ladengeschäft in Italien besitze und ich als Geschäftsführer dort mit Adresse eingetragen bin, jedoch handelt es sich dabei um die Geschäftsadresse und nicht meinen Wohnsitz. Mein Wohnsitz ist seit 7 Jahren in dieser Gemeinde und Ich war niemals im Ausland angemeldet!

Jedoch hat mich unsere Gemeinde bzw. das Einwohnermeldeamt aufgrund einer Empfehlung eines Polizeibeamten, auf Amtswegen im April 2019 abgemeldet, weil die Polizei angeblich öfters bei mir war, Briefe gesendet hat und behauptet auch, nie habe ich geantwortet oder sie mich angetroffen, dass könnte die Polizei beweisen. Auch wäre mein Briefkasten überfüllt gewesen was auch ein Anzeichen dafür ist das dort niemand wohnt.

Das dumme ist nur, das ich und meine Freundin vor 7 Jahren zusammen in die Wohnung gezogen sind, aber nur auf mich der Mietvertrag läuft. Mieterbescheinigung hat sie und eine Meldeadresse ebenfalls.

Kann die Polizei einfach ins Rathaus spazieren und sagen "servus Leute, meldet den Typ ab der ist im Ausland und wohnt nicht hier. Wir haben Beweiße das er dort lebt" oder braucht es dafür einen Richterlichen Beschluss?

Nach meiner "Zwangsabmeldung" wurde mir auch klar warum das veranlasst worden ist - damit die Polizei nicht ermitteln muss! Sie haben die ganzen Akten nach Italien geschickt damit die Polizei vor Ort alles erledigen kann - ist ja klar die verstehen die Sprache, können in Ämter bzw Finanzamt abfragen usw.

Ist das so rechtens?

Betrug, Polizei, Recht, Ermittlungsverfahren
Eltern übertragen Haus durch Schenkung an Tochter - wie kann Ausgleichszahlung an weiteres Kind geregelt werden?

Hallo zusammen,

bitte dringend um fachkundigen Rat. Meine Eltern möchten ihr Haus nebst großem Grundstück nun bald meiner Schwester überschreiben (Schenkung) und selber mit einem lebenslangen Nießbrauchrecht dort wohnen und ihren Lebensabend genießen. Meine Schwester hat vor 20 Jahren den Dachboden zu einer Wohnung ausgebaut und lebt seitdem (mietfrei) im Haus. Damals haben meine Eltern meiner Schwester bereits den unausgebauten Dachboden im Rahmen einer Schenkung überlassen, die jedoch auf ihren späteren Erbanspruch angerechnet werden soll.

Da meine Eltern ihr auf diese Weise vorzeitig übertragenes "Erbe" so weit möglich gerecht auf beide Geschwister verteilen wollen, möchten sie, dass meine Schwester mich ausbezahlt. Das Haus hat etwa einen Wert von 300 000 Euro, abzüglich der Ausbaukosten (50 000 Euro), die meine Schwester selber reingesteckt hat und der geschätzten Wertsteigerung dieser kleinen Wohnung von etwa 10 000 Euro über 20 Jahre, bliebe ein Wert von 240 000 Euro, der gerecht zu teilen wäre. Demnach stünde mir eine Auszahlung von 120 000 Euro zu.

Nun hat meine Schwester vorgeschlagen, mir monatlich 350 Euro zu überweisen, da sie derzeit nicht mehr Geld aufbringen könne. Hieße dann ja für mich, dass ich erst nach mehr als 28,5 Jahren den vollen Betrag erhalten hätte. (Ich wäre dann 76 Jahre.) Und Zinsen sind bei dieser Rechnung auch nicht berücksichtigt. Sicherheiten im übrigen auch nicht. Nun meine Frage: Hat jemand Erfahrungen in einem ähnlichen Fall? Ist eine so geringe Ratenzahlung überhaupt akzeptabel? Und wenn ja, wie könnte die gerechterweise aussehen? Müsste man nicht eigentlich festlegen, dass ein Sockelbetrag angezahlt wird und der volle Betrag spätestens ein oder zwei Jahre nach einem Erbfall gezahlt werden sollte? Und ist es angemessen, Zinsen mit einzurechnen?

Sollten wir Geschwister uns in diesem Punkt nicht einigen können, wollen meine Eltern jedem einzelnen die Hälfte des Hauses per Schenkung übertragen. Wäre das vielleicht die bessere Lösung für mich?

Ich bin mir bewusst, dass man im Rahmen eines Erbvertrages hier verschiedene Lösungen finden kann. Ich erhoffe mir aber einige Tipps, wie eine für beide Seiten angemessene und faire Lösung aussehen könnte.

Freue mich sehr über jeden guten Hinweis...

Danke!

Recht, Erbrecht fuer Kinder
Handwerker will Geld für Kostenvoranschlag?

Wie oben beschrieben möchte der Handwerker Geld für einen Kostenvoranschlag bzw. für seine Bemühungen die so nicht abgemacht wurden:

hinzufügen möchte ich außerdem, dass wir uns nur 1 mal getroffen haben und er gesagt hat, dass er die Unterschrift von mir benötigt, damit es weiter voran gehen kann. Zum 2 treffen wollte ich nicht fahren, weil er für dich gleiche Leistung 4tausend € mehr haben wollte. Wie sollte man sich sonst verhalten...

er schrieb:“Sehr geehrter Herr X,

es ist sehr irritierend, wie Sie sich verhalten. Erst halten Sie zwei Ortstermine nicht ein, dann lassen Sie

jemanden mitteilen, dass meine Bemühung zur Vorlage eines modifiziertem Angebot nicht gewünscht wird. 

In der Regel sind Angebote unverbindlich und kostenfrei, jedoch keine Projektleistung. 

Diese haben Sie zugestimmt und auch erhalten. Am Samstag, den 20.07.2019 haben Sie den veränderten 

Netzanschlussvertrag, mit Datum 19.07.2019 unterschrieben. Zu diesem Antrag habe ich die technischen 

Angaben auf Grund unseres vorherigen Gesprächs neu berechnet. Am 20.07.19 haben Sie um eine 

Bedenkzeit für das Angebot vom 19.07.2019 gebeten, aber entsprechend meiner Nachfrage ob der Antrag 

an den Versorger Stromnetz Hamburg so eingereicht werden soll, waren Sie einverstanden.

John Ruskin, englischer Sozialreformer, 1819 bis 1900 hat in seinen Betrachtungen zur Qualität einiges

so erläutert: Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu verlangen. Nehmen Sie

das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn

Sie das tun, haben Sie auch genug Geld um für etwas besseres zu bezahlen.

Ich bitte die Rechnung 08.54.19 vom 19.August 2019 spätestens bis zum 06.September2019 auszugleichen.

Nach Fristablauf werde ich das Inkassounternehmen Creditreform mit meinen Interessen beauftragen.

Weitere Gebühren und Kosten gehen zu Ihren Lasten.

er hat nie etwas von kosten oder sonst etwa gesprochen, außer einmal und wollte, dass ich das Angebot von ihm unterschriebe, was ich nicht getan habe. Das einzige was ich unterschrieben habe war ein Brief zum Stromnetz.

kann ich da was machen oder muss ich jetzt die 200€ pauschale Zahlen?

Handwerk, Recht, Handwerker, Kostenvoranschlag
Was ist der genaue Unterschied zwischen einer Honorarkraft, Freiberuflern, Selbstständigen und Nichtselbstständigen?

Eine Grundschule möchte eine stundenweise Kraft mit Fördermitteln einstellen lassen, die über den Förderverein mit Fördermitteln der Stadt bezahlt werden soll.

Der Förderverein gilt laut Förderantrag als Träger.

Wie muss der Arbeitsvertrag und die Arbeit gestaltet sein, damit nicht der Verein sich um Lohnsteuer, Abgaben, Anmeldung beim Finanzamt und Versicherungen kümmern muss, sondern die Hilfskraft selbst?

Was muss im Vertrag stehen? Der Förderverein kann Personalverwaltung nicht leisten, die Schule will dies auch nicht.

Wenn der Verein in jedem Fall verpflichtet ist, sich um Abgaben und Anmeldungen zu kümmern, wird der Vertrag nicht zustande kommen und die Fördermittel werden an die Stadt zurück gezahlt.

Gibt es eine Möglichkeit, die Kraft als Honorarkraft einzustellen, so dass diese Kraft sich selbst um die Formalitäten kümmern muss?

Es handelt sich um keine Lehrkraft, sondern eine Person, die hier und dort Kinder beaufsichtigt, spielt, vorliest etc.

Ist das zu bewerkstelligen, so dass der Verein ausschliesslich die Stunden bezahlt? Kann man den Bewerber z.B. vertraglich festnageln, die Anmeldungen beim Finanzamt, Versicherungen etc dem Verein vor Arbeitsantritt nachzuweisen?

Welchen Status muss der Bewerber dann haben? Selbständiger? Der Verein kann in keinem Fall Lohnabrechnungen erstellen, dazu fehlt es an kundigen Helfern und Zeit.

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Ärger mit Vodafone, wer kann helfen?

Brauche dringend Hilfe wegen Vodafone. Leider zieht sich die Problematik schon lange hin und hat nun Ihren Tiefpunkt erreicht.

Hatte vor einigen Jahren einen Internetvertrag abgeschlossen. Bereits hier gab es Probleme, da das Wlan nicht funktionierte (wurde trotz Anfragen meinerseits nie behoben)

Hatte den Vertrag gekündigt und letztes Jahr im Media Markt von einem befreundeten Promoter beraten lassen. Er empfahl mir Kabel DSL, die zu der Zeit ein super Angebot hatten.

Auf meine Nachfrage sagte er es wäre möglich einen neuen Vertrag zu schreiben. Im Nachhinein stellte sich jedoch heraus das mein alter Vertrag noch ein weiteres Jahr lief. Habe selbst bei o2 und Telekom gearbeitet, da waren doppelte Verträge nicht möglich.

Seit jeher wurden Kosten für zwei Internet Verträge abgebucht, wobei nur der eine halb funktionierte. Dies fiel mir leider auch erst nach einigen Monaten auf. Ich rief über einen Zeitraum von mehreren Monaten wöchentlich bei der Hotline an (inklusive Wartezeiten und ständigem Wiederholen der Sachlage). Leider ohne Erfolg und es wurde weiterhin fröhlich abgebucht. Hatte zeitweise die Einzugsermächtigung zurückgerufen woraufhin ich jedoch Mahnungen erhielt ..

Irgendwann erfuhr ich dass das Kontaktformular auf der Webseite (recht versteckt) der beste Weg seien solle, eine Beschwerde einzureichen, was ich wiederholt tat. Im letzten Gespräch erhielt ich eine Entschuldigung, mir wurde zugesagt dass das Geld umgehend zurückerstattet wird und ein Techniker kommen würde um den neuen Anschluss zu aktivieren. Ich teilte mit das ein Termin erst in 2 Wochen nach meinem Urlaub möglich sei. Das Geld wurde nicht erstattet jedoch erhielt ich in meiner Abwesenheit täglich mehrere Anrufe wegen dem Techniker (Wenn sie etwas wollen melden sie sich sofort)

Nach meiner Rückkehr versuchte ich die Kontaktaufnahme über das Kontaktformular, über die Hotline und per Post doch erhalte einfach keine Antwort.

Es ist eine grenzenlose Frechheit wie dort mit Kunden umgegangen wird. Hoffe ihr habt einen Tipp wie ich schnellstmöglich mein Geld zurückerhalte

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Krankenversicherungsnachweis für die Uni?

Hallo, ich will mich endlich an die Uni einschreiben, aber eine Sache verstehe ich nicht.

Was ich bringen soll ist: "aktueller Krankenversicherungsnachweis (gültig ab 01.10.2019)"

Jetzt etwas über mich: Ich arbeite jetzt noch, also ich bin pflichtversichert, aber bald möchte ich kündigen und mit dem Beginn des Studiums werde ich momentan ohne Arbeit. Bekomme ich von meiner Krankenkasse eine Bestätigung, dass ich ab 1.10 versichert werde? Und wird sich etwas ändern, nachdem ich mein Job gekündigt habe?

In der Mail von der Uni steht auch:

Studierende bis zum Alter von 30 Jahren fallen an staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland unter die

gesetzliche Versicherungspflicht.

Der studentische Tarif bei den gesetzlichen Krankenkassen beträgt etwa 90 € pro Monat.

Sie erhalten von Ihrer Krankenversicherung für die Immatrikulation einen speziellen Versicherungsnachweis namens

„Formular zur Einschreibung an einer Hochschule“; eine Mitgliedsbescheinigung ist nicht ausreichend.

Gern können Sie eine gesetzliche Krankenversicherung direkt bei uns beantragen.

Studierende aus EU-Ländern legen bitte ihre Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance

Card, EHIC) bei der Einschreibung vor.

Heißt das, dass ich sowieso 90 Euro pro Monat bezahlen muss? Auch wenn ich während des Studiums arbeite? Mann, worum gehts da uberhaupt? Sorry für die Fehler, ich schreibe nicht in meiner Muttersprache.

Versicherung, Recht, Krankenversicherung, Hochschule, Krankenkasse, Universität, Ausbildung und Studium

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