Legalität von Schockseiten?
Ich fragte mich beim Lesen eines Urteils gegen den Betreiber von bestgore, einer sehr brutalen Seite, die echtes Übel zeigen, ob diese Seiten in Deutschland und anderen europäischen Ländern überhaupt legal wären. In den USA sind sie es, ausser in Kalifornien (geschützt durch die Redefreiheit).
Meiner Meinung nach dürften die unter § 131 STGB in Deutschland fallen ( https://de.wikipedia.org/wiki/Gewaltdarstellung ) und auch als extreme, illegale Pornografie.
3 Antworten
Ich denke, dass bei z.B. den Suizid- und Vergewaltigungsvideos die Persönlichkeitsrechte des Opfer möglicherweise verletzt wurden. Allerdings glaube ich kaum, dass ihre Familien die nötigen finanziellen Mittel dazu hätten.
Andererseits gestaltet sich diese Seite auch als "Newsseite", sodass die Gewaltverherrlichung eher unterschwellig ist (siehe (2)).
Ist verboten. Es anzuschauen, ist jedoch legal. Solche Seiten sind wirklich absolut abartig, leider aber die Realität.
Wenn die Seite in Deutschland öffentlich zugänglich ist, haftet der Betreiber der Seite welche die Gewaltverherrlichung zeigt.
Ähm nein.
Genauso wie dich Nordkorea nicht haftbar machen kann, weil du im Internet ihre Regierung kritisierst.
Du verstehst es nicht. Wenn ein Seitenbetreiber Bestgore zur öffentlichen Wiedergabe bereitstellt, macht sich der Betreiber zumindest der Beihilfe strafbar.
Leute die Links zu Bestgore bereit stellen auch.
Deutschland hat kein Recht, z.B. Australier zu bestrafen, weil die etwas hochladen, was in D. verboten ist.
Genauso wie du nicht Australier nicht dafür verklagen kannst, dass sie im Internet etwas hochladen, was in ihrem Land nicht gegen das Gesetz ist.
Es ist Legal weil es die Realität zeigt, aber in Brutalster form, morde, köpfungen, hinrichtungen, verbrennung, selbstmord. terror anschläge, wie isis, taliban, fsa, und so weiter.
Kinder- und Tierpornos zeigen u.a. auch die "Realität", sind aber in den allermeisten Ländern zu recht verboten!
Wenn die Seite nicht in D. liegt ist es nicht unbedingt verboten, und selbst in D. ist fragwürdig ob es verboten ist.