Nachmieter wollen Küche nun doch nicht zahlen trotz Vereinbarung?

Hallo,

als ob ich mit meinem Umzug nicht genug ärger hätte, habe ich nun ein Problem mit den Nachmietern. Diese wurden von mir gestellt und der Kontakt kam online zustande. Da sie gute Konditionen (zwei Gehälter, usw.) aufweisen konnten und die Wohnung unbedingt wollen habe ich für Sie alle anderen Interessenten abgesagt. In der Wohnungsanzeige habe ich sehr deutlich geschrieben, dass die Küche gegen Geld abzulösen ist und dies eine Voraussetzung für einen Mietvertrag darstellt. Ich musste diese damals auch kaufen und darf sie laut Vermieter nicht ausbauen zwecks Schäden und Kaution.

Nun wollte ich gern, dass beide einen Kaufvertrag unterschreiben, damit ich der Übernahme sicher sein kann. Der Vertrag ist natürlich nichtig, wenn es nicht zu einem Mietverhältnis kommt. Sie wollen natürlich erst den Mietvertrag unterschreiben, und ich befürchte, dies ist schon geschehen. Nun vermute ich eine Linke Nummer, also dass sie den Vorteil des bereits Unterzeichneten Mietvertrages ausnutzen und die Küche dann nicht zahlen. Sie selbst wollten aber dreifache Absicherung von mir, dass ich auch ja alle anderen Abgesagt habe. Raus soll ich am besten auch sofort und bitteschön alles noch weißen, wehe ich brauche länger als bis zum Einzugstermin.

Nun kann man streiten- klar kannte ich die Leute nicht vorher und ich möchte eigentlich nicht jedem Menschen sofort mit misstrauen begegnen. Scheinbar muss ich das aber in Zukunft. Mit dem Vermieter kann ich darüber nicht mehr reden, der findet die des Geldes wegen total geil.

Hat noch jemand eine Idee, wie ich zumindest an das Geld für die Küche komme?

Betrug, Küche, Recht, Mietvertrag, Nachmieter
Reservierungsgebühr komplett einbehalten?

Hallo,

ich bin gerade extrem verzweifelt und hoffe einfach hier zu meinem Sachverhalt Hilfe zu bekommen (bitte nicht in beleidigender Form).

Folgendes: Ich wollte mir ein Pferd ansehen zum Kauf, die Beschreibung klang sehr gut und da ich es zeitlich nicht zum vom Züchter angegebenen Termin geschafft hätte, bot er mir an das Tier für kurze Zeit gegen eine hohe Gebühr zu reservieren. Das Ganze erfolgte schriftlich per Mail, ich habe nichts unterschrieben etc. Es wurde nirgends explizit angezeigt, dass das Geld einbehalten wird wenn kein Kaufvertrag zustande kommt oder ähnliches, lediglich das beim Kauf eine Verrechnung stattfindet. Ich habs nie gesagt das ich es definitiv Kaufe. In den AGB des Vertriebs steht ebenso nichts dergleichen. Das Tier hatte bei der Besichtigung extreme gesundheitliche Mängel und ich habe mich aus diesen Grund dagegen entschieden (es entsprach nicht der Ausschreibung des Anbieters). Nun wollen sie mein ganzes Geld einbehalten, da sie zwei anderen dafür abgesagt hätten (auch bei diesen Personen war nicht klar, ob sie das Tier wirklich wollen). Ich hatte schon öfter Pferdekäufe mit Reservierung, allerdings wurde mir das Geld im Falle eines Falles immer erstattet bzw. nur ein Bruchteil einbehalten (so kenne ich es auch von Immobilien). Der "Schaden" den sie durch meine Absage erhalten haben ist definitiv nicht so hoch wie die von mir gezahlte Summe (zumal sie gesagt haben sie hätten noch 10 weitere Interessenten). Die Frage ist nun ob ich überhaupt eine Chance habe zumindest einen Bruchteil meines Geldes zurück zu erhalten. Den kompletten Preis zu behalten ist doch abzocke, und irgendwo auch Erpressung um das kranke Tier dann doch zu kaufen. So bin ich nun der doppelte Verlierer. An wen kann ich mich wenden? Verbraucherschutz oder eher Anwalt?

Bitte freundliche Antworten, jeder macht mal Fehler und grundsätzlich bin ich davon ausgegangen, seriösen Betrieben vertrauen zu können..

Recht, Verbraucherschutz, Abzocker, Pferdekauf
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