Kann ich diesen Menschen anzeigen obwohl der Fall 3 Jahre her ist?

4 Antworten

Das ist ein Antragsdelikt und längst verjährt:

Verjährung im Strafrecht bei sogenannten Antragsdelikten

Zusätzlich zu den hier genannten Verjährungsfristen nach StGB existiert eine weitere Festlegung, die ausschließlich im Hinblick auf Antragsdelikte von Bedeutung ist: die Verjährung der Strafantragstellung. In aller Regel haben Opfer, dessen gesetzliche Vertreter oder Angehörige ab Kenntnis der Tat nur drei Monate Zeit, um den Strafantrag zu stellen und damit die Ermittlungen in Gang zu bringen. https://www.koerperverletzung.com/verjaehrung-strafrecht/

Falls das Facebookprofil noch besteht, kannst du ihn auffordern, dieses zu löschen. Falls er das nicht tut, dann könntest du ihn auf Unterlassung verklagen.

Wofür willst du ihn anzeigen? Eine Anzeige verläuft ins Leere...

Sinnvoller wäre gewesen, zum Anwalt zu gehen, weil diese Person dein Copyright verletzt hat, indem es ein fremdes Bild auf ihr eigenes Profil getan hat. Aber da solltest du dich vielleicht auch erstmal selbst an der eigenen Nase packen. Hast du vielleicht nicht auch selbst Bilder, Fotos, Malereien fremder Leute auf deinem Profil, die du nicht geschafffen hast?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Eigene Erfahrung

Wieso stört dich das jetzt plötzlich nach 3 Jahren? Da wird die Anzeige gleich in der Ablage P weiter verarbeitet.