Einreise verweigert wegen vorstrafen?

2 Antworten

Nach amerikanischen Recht müssen Sie Ihre Verurteilungen angeben. Hierfür spielt es keine Rolle ob Sie in Deutschland als vorbestraft gelten oder nicht (Sie sind nach deutschen Recht vorbestraft).
Nach US-Einwanderungs- bzw. Visumsrecht wird das Wort „conviction“ (zu Deutsch: „Verurteilung“) in Sec. 1101(a)(48)(A) des 8. Buches des United States Code wie folgt definiert:
The term “conviction” means, with respect to an alien, a formal judgment of guilt of the alien entered by a court or, if adjudication of guilt has been withheld, where—
(i) a judge or jury has found the alien guilty or the alien has entered a plea of guilty or nolo contendere or has admitted sufficient facts to warrant a finding of guilt, and
(ii) the judge has ordered some form of punishment, penalty, or restraint on the alien’s liberty to be imposed.
Sie selbst haben die Verurteilungen angegeben, so dass ich davon ausgehe, dass Sie nach amerkianischen Recht die Verurteilungen angeben müssen.
Auch wird Ihr Führungszeugnis die Strafen aufführen, weil eine Verurteilung unter 90 Tagensätzen zwar nicht ins Führungszeugnis aufgenommen wird, jedoch gilt dies nicht, wenn keine weitere weitere Strafe vorliegt, vgl. § 32 BZRG. Mit der fahrlässigen Körperverletzung sind die Voraussetzungen des § 32 BZRG nicht mehr erfüllt, so dass Ihr Führungszeugnis Vorstrafen enthält.
Grundsätzlich ist abzuraten, falschen Angaben zu machen, da falsche Angaben im Rahmen des ESTA-Verfahrens mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Es kann insbesondere nicht seriös eingeschätzt werden, ob eine Überprüfung Ihrer Angaben auf dem ESTA-Antrag stattfindet.
Auch mit Vorstrafen kann man ein Visum erhalten, allerdings läuft dies über das US-Konsulat/Botschaft. Im Interview-Termin im US-Konsulat sollte man die Urteile bereithalten, um sie dem Sachbearbeiter ggf. vorlegen zu können. Nicht in jedem Fall führt eine Vorstrafe zu einer Ablehnung des Visumsantrages, ggf. hält man aber eine Sicherheitsüberprüfung, die mehrere Wochen dauern kann, für erforderlich. OB Sie also schnell genug ein Visum erhalten, kann nicht gesagt werden.

https://www.yourxpert.de/antwort/mit-vorstrafen-in-die-usa-einreisen.m12495.html


Svenc007 
Beitragsersteller
 22.12.2019, 15:33

und was ist wenn die straftaten gelöscht wurden im Führungszeugnis ?

NoName08154711  22.12.2019, 15:37
@Svenc007

Du musst korrekte Angaben darüber machen und die letztliche Entscheidung über Deinen Visumsantrag trifft dann das US-Konsulat/ Botschaft.

Und ich empfehle Dir dringend, diesbezüglich wirklich korrekte Angaben zu machen, andernfalls könnte Dir die Einreise in die USA nämlich dauerhaft verwehrt werden.

Mach deine Angaben im ESTA korrekt, dann wirst du schon sehen, ob du im Konsulat antanzen musst um dort dein Visum zu beantragen

Immer noch besser als vom Immigration Officer abgewiesen zu werden oder eine Strafe absitzen müssen und dann abgewiesen werden!