Wann muss die Polizei einen Platzverweis erteilen?
Was muss geschehen, damit die Polizei einen 24stunden Platzverweis erteilen muss? Reicht es, wenn man immer wieder abgefangen wird(vor meiner Arbeitsstelle) und mit immer demselben zeug genervt wird oder muss dafür eine Straftat vorliegen(Körperverletzung oder sowas)? Was kann ich am Telefon sagen, damit die definitiv kommen und sich das ansehen und kann ich von den Beamten einfordern, das ich nicht genervt werden will und die Person verschwinden muss?
6 Antworten
Zeige diese Personen bei der Polizei wegen Stalken und widerholten Belästigungen an....der Rest kommt automatisch.
Nein,aber er kann trotzdem eine Anzeige machen,....und wenn er es direkt zur zuständigen Staatsanwalt schickt,.....ist diese laut Gesetzt verpflichtet dem nach zugehen.Ansonsten machen Sie sich strafbar.Ich mache es immer so,ich schicke meine Schriftlichen Anzeigen,zu mehreren Staatsanwaltschaften in verschiedenen Bezirke und Bundesländer,....Du wirst sehen wie das funktionier,keiner kann dann aus Desinteresse was unterlassen.Schicke es aber per E - Mail Fax.Probiere es einfach aus und lasse Dich nicht beeinflussen von anderen.
wegen Stalken und widerholten Belästigungen
Gibt es nicht im Strafgesetzbuch.
Für einen Platzverweis ist es ausreichend, dass damit eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abgewehrt werden kann.
Ein Platzverweis hat die Rechtsnatur eines Verwaltungsaktes. Gegen diesen kann man verwaltungsrechtlich vorgehen = Widerspruch einlegen, am besten schriftlich.
Aber: der Widerspruch gegen die polizeiliche Anordnung hat keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO)
Immerhin würde ein Widerspruch dazu führen, dass die Polizei ihre Maßnahme eingehend begründen muss.
Das dreht sich die Polizei doch eh immer zurecht, wie sie möchte.
Nach eigenem Ermessen oder wenn sich jemand beschwert!
Wenn die Person andere belästigt, ja (Grundsätzlich entscheiden das die Beamten), sofern es ein öffentlicher platz... Ist es ein Privat Grundstück, dann wende dich lieber an den Eigentümer, dieser kann ein Hausverbot erteilen.
Für einen Platzverweis gibt es keine besonderen Voraussetzungen, allerdigs wird i.d.R. die Polizei ohne Gefährdung auch nicht oder nicht rechtzeitig ausrücken.
In solch einem Fall musst du labgfristig betrachtet selbst den Rechtsweg beschreiten, Beispielswiese mit einet Unterlassubgserklärung.
Die muss das nicht.
Wahrscheinlich gab es in solchen Sachen noch nie einen erfolgreichen Widerspruch. Auch wenn der Platzverweis absolut unbegründet war, was glaubhaft nachzuweisen nahezu unmöglich ist.