Mietkaution nach Trennung an Ex?

2 Antworten

Die Schäden werden eh von der Kaution abgezogen und iwo ist er ja selbst Schuld, wenn er sich das nicht schriftlich geben lässt.


ismiregal7777  23.12.2019, 20:57

Und ich bin mir gar nicht sicher ob ihr das zusteht.

Klar, in erster Linie hat sie das bezahlt, aber der aktuelle Mietvertrag läuft auf ihn und somit auch die Kaution.

Sie müsste schon beweisen können, dass das Geld von ihr kam, denke ich.

Ich bin aber kein Anwalt. Ist mir eben nur durch den Kopf.

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Darknessecarry 
Beitragsersteller
 24.12.2019, 08:55
@ismiregal7777

Sie hat ja die Kontoauszüge dass sie damals überwiesen hat. Aber sie hat es eben nicht verlangt, als sie ausgezogen ist, also ist sie doch selbst schuld? Er hätte ihr ja nicht mal sagen müssen, dass er aus zieht? Und ein mündlicher Vertrag 'Du kannst das behalten' ist genau so binden wie ein schriftlicher.

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ismiregal7777  24.12.2019, 14:57
@Darknessecarry

Naja, aber sie hat einen Beweis und er nicht.

Wenn sie Aussagen wird, dass mündlich abgemacht war, dass er es ihr geben soll sobald er auszieht, dann ist es Aussage gegen Aussage.

Sie kann zumindest beweisen, dass es ihr Geld ist und dadurch wird er vermutlich den kürzeren ziehen.

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Sie hat sich auch schon anwaltlich beraten lassen und das stünde ihr ja zu.

Sie hat nachweislich die Kaution gezahlt und somit hat sie jetzt auch Anspruch auf Erstattung.

Sie hat damals keine Kaution verlangt sondern hat sogar gesagt, dass er die Kaution behalten kann.

Sein Fehler, wenn er das damals nicht schriftlich vereinbart / festgehalten hat.

Ps. Es sind Schäden durch Sie in der Wohnung entstanden, die jetzt noch ausgebessert werden müssen.

Auch das ist das Problem Deines Freundes, wenn beim Auszug der Exfreundin keine korrekte Übergabe , bei der alle Mängel erfasst wurden, stattgefunden hat.

Jetzt hilft nur noch ein sachliches !! Gespräch mit Fingerspitzengefühl und das appelieren an die Fairness, dass sie die Kosten der von ihr verursachten Mängel übernimmt.


Darknessecarry 
Beitragsersteller
 24.12.2019, 08:56

Aber sie hat sich damals bei Auszug nicht verlangt die Kaution zu bekommen und ein mündlicher Vertrag ist genau so bindend wie ein schriftlicher.

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wilees  24.12.2019, 09:00
@Darknessecarry
und ein mündlicher Vertrag

lässt sich nicht / nur schwerlich nachweisen .... oder wievielen Personen gegenüber hat die Ex-Freundin explizit erklärt, dass sie auf diese Kaution verzichtet? Wie hat sie sich gegenüber dem Vermieter erklärt, als sie damals aus dem Vertrag entlassen wurde?

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Darknessecarry 
Beitragsersteller
 24.12.2019, 11:40
@wilees

Der Vermieter hat gesagt klärt das unter euch. Aber sie kann genau so wenig beweisen, dass sie es nicht gesagt hat.

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